Bundestag billigt mehr Videoüberwachung
10. März 2017Der Beschluss erleichtert vor allem privaten Betreibern das Installieren von Kameras in Einkaufszentren, vor Fußballstadien und auf Parkplätzen. Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Videokameras erhalten Sicherheitsaspekte in Zukunft ein größeres Gewicht als bisher.
Neuer Passus im Datenschutzgesetz
Dafür wird im Bundesdatenschutzgesetz festgeschrieben, dass der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit als besonders wichtiges Interesse gilt. Diese Regelung soll es Datenschützern erschweren, eine Überwachungsmaßnahme zu unterbinden.
Ferner beschloss der Bundestag die Einführung sogenannter Bodycams für Polizisten. Dabei handelt es sich um kleine Kameras, die die Beamten direkt am Körper tragen. Dies soll die Sicherheit der Beamten erhöhen. Zudem darf die Bundespolizei künftig automatische Lesesysteme für Autokennzeichen einsetzen, um die Fahndung nach Fahrzeugen zu erleichtern.
CDU/CSU und SPD versprechen sich von diesen Maßnahmen einen besseren Schutz der Bevölkerung. Die Opposition sieht hingegen eine Beschneidung der Grundrechte ohne sicherheitspolitischen Gewinn.
haz/fab (dpa, afp)