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Politik

Bundestag billigt neue Corona-Regeln für Herbst und Winter

8. September 2022

Lange hatte die Regierungskoalition um eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes gerungen. Jetzt hat der Bundestag den Gesetzentwurf mit deutlicher Mehrheit beschlossen.

München Bahn Maskenpflicht
Bisher gilt in U-Bahnen wie hier in München noch die MaskenpflichtBild: Frank Hoermann/SVEN SIMON/picture alliance

In namentlicher Abstimmung votierten 386 von 702 Abgeordneten für den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, dagegen stimmten 313 Parlamentarier. Es gab drei Enthaltungen. Die Opposition lehnte den Regierungsentwurf ab, scheiterte aber mit Änderungswünschen. Wenn der Bundesrat Ende kommender Woche den gesetzlichen Änderungen zustimmt, treten die Regeln am 1. Oktober in Kraft. Sie gelten dann bis zum 7. April 2023.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach sagte in der abschließenden Debatte über den Gesetzentwurf, er sehe Deutschland mit der Neuregelung gut gegen eine mögliche neue Corona-Welle gerüstet. "Wir werden die Lage im Herbst im Griff haben." Mit besseren Impfstoffen und Medikamenten, deutlich mehr Daten über die Infektionslage und dem geänderten Infektionsschutzgesetz werde man auf jede mögliche Entwicklung in der Pandemie reagieren können, versicherte der SPD-Politiker.

Großer Spielraum für die Bundesländer

Bundesweit vorgesehen sind nur wenige Basisschutzmaßnahmen gegen das Coronavirus. Über alle weiteren Schritte entscheiden die Bundesländer je nach Infektionsgeschehen. Im Gesundheitswesen gilt ab Oktober eine FFP2-Maskenpflicht, ebenso im Fernverkehr von Bahnen und Bussen. Fluggäste müssen dagegen keine Masken mehr tragen. Die Union kritisierte diese Änderung, die die Koalition erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht hatte, als fragwürdig und unverständlich.

Die Bundesländer können von Oktober an Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Gaststätten, Behörden, Sporthallen oder Theatern vorschreiben - müssen es aber nicht. Wenn eine Überlastung des Gesundheitswesens oder der kritischen Infrastruktur droht, können die Länder verschärfte Masken- und Testpflichten sowie Abstandsgebote und Beschränkungen für Veranstaltungen vorschreiben.

Schulen und Kindertagesstätten sollen offengehalten werden. Nur wenn der Präsenzunterricht andernfalls eingestellt werden müsste, soll für Kinder ab der fünften Klasse mit Masken unterrichtet werden.

Buschmann spricht von "maßvollen Eingriffen"

Bundesjustizminister Marco Buschmann, der das Gesetz gemeinsam mit Lauterbach vorbereitet hatte, betonte, bundesweit einheitlich werde künftig ein höherer Sicherheitsstandard in Krankenhäusern und Pflegeheimen gewährleistet. Das sei vernünftig, weil hier die verletzlichsten Menschen vor Ansteckungen geschützt werden müssten. Der FDP-Politiker betonte, man komme mit maßvollen Eingriffen aus. Der Entwurf enthalte "keine Lockdowns, keine Betriebsschließungen, keine Schulschließungen, keine Demonstrationsverbote". Fast alle Expertinnen und Experten rechneten allerdings mit einer Verschärfung der Infektionslage. Der Staat müsse daher handlungsfähig gemacht werden.

Enge Abstimmung: Bundesjustizminister Marco Buschmann (links) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach Bild: Christian Ditsch/epd

Gegenwind von der Opposition

Die Opposition übte harsche Kritik an der Vorlage. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge, warf der regierenden Ampel-Koalition handwerkliche Mängel vor. An zu vielen Stellen lasse das Gesetz offen, unter welchen Voraussetzungen die Bundesländer Infektionsschutzmaßnahmen anwenden oder verschärfen sollten. Der CDU-Politiker forderte die Regierung zudem auf, die Impfpflicht für das Gesundheitswesen sofort aufzuheben. Sie lasse sich nicht mehr rechtfertigen: "Wir können uns keine Personalengpässe erlauben", unterstrich Sorge. Die Impfpflicht soll zum Jahresende auslaufen.

Kathrin Vogler von der Linken kritisierte die Pläne als unplausibel. Mehrere AfD-Abgeordnete riefen die Koalition dazu auf, den Menschen "ihre Freiheit und ihre Eigenverantwortung" zurückzugeben.

kle/qu (afp, epd, dpa, kna)

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