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Politik

Werbeverbot für Abtreibungen aufgehoben

24. Juni 2022

Die von der Ampel beschlossene Gesetzesnovelle soll vor allem die Information von Ärzten über einen Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren. Union und AfD sehen dennoch den Schutz des werdenden Lebens gefährdet.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Bundestag
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP): "Jede Verurteilung von Ärztinnen und Ärzten ist eine zu viel"Bild: Carsten Koall/dpa/picture alliance

Der Bundestag hat am Freitag mit großer Mehrheit die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch beschlossen. Der Paragraf 219a untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. SPD, Grüne und FDP hatten sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag auf die Streichung verständigt. Dagegen votierten Unionsparteien und AfD. In der vergangenen Legislaturperiode war der Paragraf bereits reformiert und leicht gelockert worden.

Der Gesetzentwurf der Regierung soll demnach zwei Dinge sicherstellen: Zum einen sollen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche im gesetzlichen Rahmen vornehmen, künftig nicht länger mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssen, wenn sie sachliche Informationen über Ablauf und Methoden einer Abtreibung bereitstellen. Zum anderen sollen betroffene Frauen leichter Zugang zu sachgerechten fachlichen Informationen erhalten.

Reißerische Werbung für Abbruch auch künftig nicht erlaubt

Zugleich sollen laut Gesetzentwurf begleitende Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes gewährleisten, dass reißerische Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auch künftig nicht erlaubt sind. Das nun beschlossene Gesetz sieht auch vor, dass nach dem Paragrafen 219a verurteilte Mediziner rehabilitiert werden. Die bekannteste ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die der abschließenden Beratung im Bundestag beiwohnte. Sie war gegen ihre Verurteilung bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

Frauenministerin Lisa Paus (Grüne): "Großartiger Tag für alle Frauen in diesem Land"Bild: Carsten Koall/dpa/picture alliance

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte in der Debatte zuvor erklärt, es sei "höchste Zeit" für die Abschaffung des Paragrafen 219a. Jede Verurteilung von Ärztinnen und Ärzten sei "eine zu viel". Die Abschaffung des Informationsverbots für Ärzte gefährde nicht den Lebensschutz, betonte Buschmann. Der verfassungsrechtlich gebotene Schutz des ungeborenen Lebens sei im Paragrafen 218 geregelt.

Frauenministerin Lisa Paus (Grüne) sagte, heute sei "ein großartiger Tag für die Ärztinnen und Ärzte, aber vor allen Dingen für alle Frauen in diesem Land". Es sei beim Paragrafen 219a nie um Werbung gegangen. "Ungewollt schwangere Frauen suchten vielmehr Rat, und Ärztinnen und Ärzte wollten aufklären", hätten dies aber nicht so tun können, wie sie wollten.

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU): "Wir denken auch an das Lebensrecht des Kindes"Bild: Carsten Koall/dpa/picture alliance

Scharfe Kritik kam aus der Unionsfraktion. Es gehe der Ampel-Koalition vor allem darum, "ein Erfolgserlebnis zusammen zu produzieren" aus Gründen der "Gruppendynamik", sagte die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU). Zwar könne jeder die schwierige Lage einer ungewollt schwangeren Frau nachvollziehen. "Aber wir denken eben auch an das Lebensrecht des Kindes - und das ist der maßgebliche Unterschied, den ich sehe zwischen uns", sagte Winkelmeier-Becker an die Koalitionsfraktionen gerichtet. Das Werbeverbot müsse als Teil des Schutzkonzepts für das ungeborene Leben beibehalten werden.

Linke für Straffreiheit von Abtreibungen 

Vertreter der Linken schließlich begrüßten die Abschaffung des Paragrafen - allerdings geht ihnen dieser Schritt nicht weit genug. Die Linke fordert auch die Aufhebung von Paragraf 218 im Strafgesetzbuch - was bedeuten würde, Schwangerschaftsabbrüche generell zu legalisieren.

sti/jj (afp, dpa, epd, kna)

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