Bundestag hebt Immunität von AfD-Politiker Krah auf
11. September 2025
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags genehmigten "den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse" gegen den Politiker der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland (AfD), Maximilian Krah, wie das Parlament mitteilte. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner erklärte, der Beschluss sei "mit den Stimmen aller Fraktionen" erfolgt, also auch mit Unterstützung der AfD-Fraktion, der Krah angehört.
Das Plenum folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Der Beschluss wurde wie üblich ohne Aussprache gefasst. Gründe für die Maßnahmen wurden nicht genannt.
Ermittler durchsuchen Räume in Berlin, Dresden und Brüssel
Unmittelbar danach durchsuchten Ermittler Krahs Büroräume im Deutschen Bundestag in Berlin sowie Wohn- und Geschäftsräume in Dresden und Brüssel. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden bestätigte die Razzien, die vom Oberlandesgericht Dresden angeordnet worden waren.
Die Behörde hatte bereits im Mai ein Ermittlungsverfahren gegen Krah eröffnet - wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit mutmaßlichen chinesischen Zahlungen. Die Vorwürfe beziehen sich laut Angaben auf seine frühere Tätigkeit als Europaabgeordneter. Die Ermittler wollen nun prüfen, ob "genügender Anlass zur Erhebung einer Anklage besteht oder das Verfahren einzustellen ist."
"Die Vorwürfe sind absurd, konstruiert und rein politisch motiviert. Die Durchsuchung meines Büros ist der Versuch einer Einschüchterung, gegen den ich mich wehren werde", erklärte Krah auf der Plattform X.
Ehemaliger Mitarbeiter Krahs vor Gericht
Parallel steht ein ehemaliger, langjähriger Mitarbeiter Krahs in Dresden wegen mutmaßlicher Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst vor Gericht. Laut Anklage des Generalbundesanwalts soll der Mann von 2019 bis 2024 als Assistent in Krahs Brüsseler Abgeordnetenbüro Informationen gesammelt und teils vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergegeben haben.
Krah selbst hatte in der Vorwoche als Zeuge in dem Verfahren ausgesagt, nichts von der geheimdienstlichen Tätigkeit oder der Mitgliedschaft seines Mitarbeiters in der Kommunistischen Partei Chinas gewusst zu haben. Auf Fragen zu möglichen Zahlungen des Angeklagten an ihn berief er sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht.
Selbst in der AfD umstritten
Die Co-Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidelund Tino Chrupalla, schrieben in einer gemeinsamen Mitteilung: "Die Aufhebung der Immunität und insbesondere die Durchsuchung der Büro- und Privaträume von Herrn Krah sind ein schwerwiegender Vorgang." Die AfD-Fraktion erwarte daher "einen raschen Abschluss der Ermittlungen sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse".
Der selbst innerhalb der AfD umstrittene Krah war im Februar in den Bundestag eingezogen, nachdem er im sächsischen Wahlkreis Chemnitzer Umland–Erzgebirgskreis II ein Direktmandat errungen hatte. Zuvor hatte Krah für die AfD im Europäischen Parlament gesessen, war dort jedoch nach einer Reihe von Skandalen und umstrittenen Äußerungen aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Zudem steht der Vorwurf im Raum, er habe Gelder aus Russland angenommen - ein Vorwurf, den Krah ebenfalls bestreitet.
pgr/haz (afp, dpa)