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Politik

Bundestag für mehr sichere Herkunftsländer

18. Januar 2019

Nach dem Willen des Bundestages sollen Marokko, Algerien, Tunesien und Georgien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Ob auch der Bundesrat den Gesetzentwurf billigt, ist jedoch fraglich.

Deutschland 2014 Flüchtlinge | Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf, Bayern
Bild: Imago/epd

Gegen die Stimmen der Grünen und der Linken hat sich der Bundestag dafür ausgesprochen, die Maghrebstaaten und Georgien in die Liste der sogenannten sicheren Herkunftsländer aufzunehmen. Von insgesamt 651 abgegebenen Stimmen entfielen 509 auf Ja. Es gab 138 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Mit dem Gesetzentwurf soll erreicht werden, dass über Anträge von Asylbewerbern aus diesen Ländern schneller entschieden werden kann. Auch die Abschiebung soll so beschleunigt werden.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte während der Debatte, mithilfe der Regelung könne Asylmissbrauch vorgebeugt werden. Der Bundestagsabgeordnete Josef Oster (CDU) betonte, niemandem werde das Recht auf ein Asylverfahren genommen. Die Grünen sollten ihre "weltfremde Blockadehaltung" aufgeben. Der SPD-Abgeordnete Helge Lindh sagte, die Regelung sei wichtig, um bei den Menschen aus diesen Ländern "nicht falsche Hoffnungen" auf eine Zukunft in Deutschland zu wecken. 

Schneller - aber anders

Die Grünen hatten bereits vor der Bundestagsabstimmung ihre Ablehnung bekräftigt. "Das Instrument der sicheren Herkunftsstaaten löst keines der genannten Probleme in Deutschland und widerspricht aus meiner Sicht den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts", sagte etwa Parteichefin Annalena Baerbock. Ihre Partei wolle schnellere Abschiebungen, setze aber auf andere Mittel.

Nach der Abstimmung im Bundestag müsste nun noch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen. Dort waren Union und SPD 2017 mit einem ähnlichen Entwurf zu den Maghrebstaaten am Widerstand mehrerer Länder gescheitert, in denen Grüne oder Linke mitregieren. Dies könnte nun erneut passieren. Baerbock kündigte im Vorfeld an, dass es in Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung zu einer Enthaltung oder Ablehnung kommen werde. Nur das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg habe deutlich gemacht, dass seine Zustimmung von einem "tragfähigen Konzept" zum Schutz gefährdeter Gruppen abhänge. Das liege ihres Wissens noch nicht vor.

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisierte den Gesetzentwurf zur Erweiterung der Länderliste. Die Einstufung von Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien als sichere Herkunftsstaaten widerspreche den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, wonach Sicherheit vor Verfolgung "landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen" muss. Denn in allen zur Debatte stehenden Ländern würden Minderheiten diskriminiert und insbesondere Homosexualität geahndet.

Spezielle Rechtsberatung für Risikogruppen 

Um dem Bundesrat eine Zustimmung zu den Gesetzentwurf zu erleichtern, hat der Innenausschuss des Bundestages ihn überarbeitet: Ausländer, bei denen "aus Scham oder anderen Gründen" das Risiko besteht, dass sie ihr Recht im Asylverfahren nicht wahrnehmen, ihre Fluchtgründe vorzutragen, sollen jetzt Zugang zu einer speziellen Rechtsberatung erhalten.

Das können Folteropfer, Opfer von Menschenhandel, unbegleitete Minderjährige oder Menschen sein, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in ihrem Herkunftsland diskriminiert worden sind. In Niedersachsen sind die Grünen im vergangenen Jahr aus der Regierung ausgeschieden. Falls Baden-Württemberg im Bundesrat zustimmt, könnte die Ausweitung dennoch scheitern, wenn das von SPD und Linken regierte Brandenburg nicht zustimmt.

ie/jj (afp, kna, dpa)

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