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Politik

Bundestag unterliegt der Satirepartei

21. September 2017

Die Satirepartei wollte mit einer publikumswirksamen Aktion auf unsinnige Regelungen bei der Parteienfinanzierung hinweisen. Der Bundestag hatte dagegen geklagt und wollte Geld zurück. Zahlen muss Die PARTEI nicht.

Martin Sonneborn, Parteivorsitzender von Die PARTEI im Gerichtssaal (Foto: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld)
Erfolg für Parteichef Martin Sonneborn: Drohende Pleite für Die PARTEI abgewendetBild: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

Für eine 0,2-Prozent-Partei macht sie ordentlich Furore: Die PARTEI hat es schon ins Europaparlament geschafft und die Satiriker wollen mit viel Klamauk ihr Bundestagswahlergebnis von 2013 deutlich verbessern. Jetzt hat Die PARTEI sogar einen Prozess gegen den Deutschen Bundestag gewonnen. 

Hintergrund der Klage des Bundestags war eine Idee von 2014. Damals hatte Die PARTEI Einnahmen geltend gemacht, die sie aus dem Verkauf von Geld erzielte. Für einen Preis von 25, 55 oder 105 Euro hatte sie einen 20-, 50- oder 100- Eurogeldschein und zwei Postkarten mit Motiven der PARTEI angeboten. Etwa 200.000 Euro Umsatz machten die Satiriker mit ihrer Aktion. Weil mit den Einnahmen einer Partei auch deren Ansprüche auf Gelder aus der Parteienfinanzierung steigen, sollte der gewinnlose Geldverkauf die Unsinnigkeit dieser Regelung aufzeigen.

Es geht um unseriöse Parteienfinanzierung

Die Bundestagsverwaltung fand das weniger witzig. Sie erklärte den PARTEI-Rechenschaftsbericht aus dem Jahr 2014 für unrichtig. Nach Auffassung der Bundestagsverwaltung hätte Die PARTEI einen Betrag von knapp 192.000 Euro laut Parteiengesetz nicht unter "Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit und Beteiligungen" verbuchen dürfen, weil er auf dem bloßen Austausch von Geld beruhe. Neben der geforderten Rückzahlung von 70.000 Euro verlangte sie noch ein Strafgeld von 380.000 Euro. 

Anders entschieden nun die Richter des Berliner Verwaltungsgerichts. Die PARTEI habe 2014 einen korrekten Rechenschaftsbericht eingereicht und die Zuschüsse zu Recht erhalten, urteilten die Richter. Die Einnahmen aus dieser Aktion seien legitime Einnahmen nach dem Parteiengesetz gewesen. 

Bild: DW/R. Oberhammer

Nach der Urteilsverkündung verkündete Die PARTEI auf dem Kurznachrichtendienst Twitter knapp: "Prozess gewonnen." Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ die Kammer ein Berufungsverfahren zu.

sam/rb/cr (afp, dpa)

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