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Bundestag verabschiedet umstrittenes Heizungsgesetz

8. September 2023

Nach monatelangem Streit hat der Bundestag dem so genannten Gebäudeenergiegesetz zugestimmt. Es soll einen wesentlichen Beitrag zu mehr Klimaschutz in Deutschland leisten.

Vor dem Reichstagsgebäude im Berliner Regierungsviertel  weht die deutsche Fahne
Der Abstimmung war eine hitzige Debatte im Reichstagsbebäude, dem Sitz des Deutschen Bundestages, vorausgegangenBild: Winfried Rothermel/picture alliance

In namentlicher Abstimmung votierten im Bundestag in Berlin 399 Abgeordnete für das neue Heizungsgesetz. 275 waren dagegen, fünf Parlamentarier enthielten sich. Vorangegangen war eine hitzige Debatte, in der die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP Zustimmung signalisierten. Alle Oppositionsparteien wollten dagegen votieren.

Das neue Gesetz soll schrittweise für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich sorgen. Es zielt darauf ab, durch den Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Ende September muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren.

Kanzler Olaf Scholz (r.), Robert Habeck (M.) und Christian Lindner: Nach heftiger Kontroverse hatten sie sich auf Änderungen am Gesetzentwurf verständigtBild: Jens Krick/Flashpic/picture alliance

Laut dem neuen Gesetz soll künftig jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energienbetrieben werden. Anfang 2024 soll es in Kraft treten - aber zunächst nur für Neubaugebiete gelten. Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein, die schrittweise kommen soll.

Über das Gesetz hatte es lange Konflikte zwischen den Regierungsparteien gegeben. Auf Druck vor allem der FDP hatte es grundlegende Änderungen des ursprünglichen Entwurfs gegeben. Die FDP betont vor allem "Technologieoffenheit" - nach dem Motto: "Die Heizung muss zum Haus passen und nicht umgekehrt."

Verfassungsgericht schreitet ein

Das oft als Heizungsgesetz bezeichnete Gebäudeenergiegesetz sollte eigentlich Anfang Juli und damit vor Beginn der Sommerpause beschlossen werden, nachdem sich die Regierungskoalition nach langem Streit auf grundlegende Änderungen verständigt hatte.

Aber das Bundesverfassungsgericht stoppte die Verabschiedung vor der Sommerpause. Das Gericht hatte Zweifel daran angemeldet, dass die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt blieben. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte wegen des engen Zeitplans im Gesetzgebungsverfahren einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt.

uh/hf (dpa, rtr)

 

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