Bundestag verschärft Anti-Terror-Gesetze
24. April 2015Wer zukünftig in die Kampfgebiete in Syrien oder in den Irak reist, um dort terroristische Taten zu begehen oder vorzubereiten, der oder die macht sich strafbar. Das gilt auch für die Planung einer solchen Reise. Diese neue Gesetz hat die Mehrheit der großen Koalition im Bundestag beschlossen. Bislang war erst der konkrete Besuch eines Terrorcamps strafbar.
Spezial-Ausweis für Dschihadisten
Den Terrorverdächtigen kann künftig auch der Personalausweis entzogen werden. Sie bekommen dann ein Ersatzdokument für bis zu drei Jahre ausgestellt, mit dem sie Deutschland nicht verlassen dürfen. Das Gesetz soll gewährleisten, dass Dschihadisten nicht in Krisengebiete ausreisen, obwohl ihnen bereits der Reisepass entzogen wurde. Die Regierung wies darauf hin, dass es Extremisten mehrfach gelungen ist, mit dem Personalausweis zunächst in die Türkei zu reisen, um von dort weiter nach Syrien oder in den Irak zu kommen.
Die Opposition kritisierte wiederholt die Neuregelung. Sie sei "ungeeignet, unbestimmt und unverhältnismäßig", erklärte die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic. Der "Terroristen-Perso" löse keines der drängenden Probleme, "sondern provoziert eher eine Ausreise von potenziellen Dschihadisten, als sie zu verhindern". Die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Halina Wawzyniak, sprach von einem weiteren Schritt vom Rechtsstaat zum Präventionsstaat.
UN-Vorgaben für den Anti-Terror-Kampf
Die Reform der Anti-Terror-Gesetze geht auf eine UN-Resolution vom vergangenen September zurück. Die Vereinten Nationen hatten ihren Mitgliedern damals strenge Vorgaben für den Anti-Terror-Kampf verordnet. Neben der neuen Ausreise-Regelung hat der Bundestag außerdem den Strafbestand der Terrorismusfinanzierung neu eingeführt, um die Geldquellen von Terrorgruppen auszutrocknen.
fab/chr (dpa, afp)