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Bundestag vor abgespeckter Schrumpfkur

12. März 2023

Um eine Verkleinerung des Deutschen Bundestages wurde jahrelang gerungen, nun haben sich die Fraktionen der Regierungsparteien abschließend geeinigt: Gut 100 Abgeordnete weniger als zuletzt sollen es künftig sein.

Deutschland, Berlin | Umbau des Plenarsaals im Deutschen Bundestag
Einige Sitze im Bundestag können bald demontiert werdenBild: Florian Gaertner/photothek/picture alliance

Der Bundestag soll nach der nächsten Bundestagswahl dauerhaft auf 630 Abgeordnete schrumpfen - und damit nicht ganz so stark wie ursprünglich geplant. Darauf haben sich die Fraktionen der Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP verständigt, wie die Deutsche Presse-Agentur dpa und das Portal "The Pioneer" erfuhren. In ihrem ersten Entwurf für eine Wahlrechtsreform hatte die Koalition noch 598 Parlamentarier als Regelgröße angedacht.

Überhangmandate weg

Zuletzt war der Bundestag immer weiter angewachsen - 2021 auf die Rekordzahl von 736 Abgeordneten. Grund ist das deutsche Wahlsystem mit Erst- und Zweitstimme: Mit der Erststimme wurde bisher in jedem Wahlkreis - davon gibt es 299 - ein Abgeordneter direkt in den Bundestag gewählt. Über die Zweitstimme berechnet sich der Anteil der Sitze, den eine Partei im Bundestag erhält. Standen einer Partei über die Zweitstimme eigentlich weniger Sitze zu, als sie über die Erststimme Wahlkreise gewonnen hat, bekam sie sogenannte Überhangmandate zugesprochen. Die anderen Parteien erhielten dafür wiederum Ausgleichsmandate. Beides soll nun wegfallen.

Ein Blick in den Berliner Plenarsaal während einer Sitzung Anfang März Bild: Jens Krick/Flashpic/picture alliance

Damit werden künftig voraussichtlich - anders als bisher - nicht mehr alle Wahlkreis-Sieger in den Bundestag einziehen. Die Zahl "verwaister" Wahlkreise soll durch die abgespeckte Reform aber möglichst klein gehalten werden. Von Überhangmandaten hatte bislang vor allem die bayerische CSU profitiert, die sich energisch gegen ein überparteiliches Konzept stemmte.

Grundmandatsklausel weg

Vorgesehen ist zudem die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel. Danach waren bisher Parteien, die die Fünf-Prozent-Hürde nicht überwanden, trotzdem gemäß ihres Zweitstimmenanteils im Bundestag vertreten, wenn sie bundesweit mindestens drei Direktmandate gewinnen konnten. Diese Klausel kam bisher vier Mal zum Tragen: 1953 und 1957 profitierte davon die Deutsche Partei (DP), 1994 die PDS und 2021 deren Nachfolgepartei Die Linke, die zuletzt 4,9 Prozent der Zweitstimmen holte.

Auf jeden Fall spart die Schrumpfkur Steuergelder, die für Abgeordnetendiäten, Mitarbeiter, Büros und Reisen anfallen. Im Haushalt 2023 werden für den Bundestag Kosten von insgesamt rund 1,14 Milliarden Euro veranschlagt. 2018 waren es laut offiziellen Zahlen noch 974 Millionen Euro, 2016 lediglich 857 Millionen.

wa/ack (dpa, afp)

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