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Bundestags-Juristen zweifeln an ESM

10. September 2012

Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Europäischen Stabilitätsmechanismus sorgt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags für Aufsehen. Verletzt der ESM das Budgetrecht?

Blick in den Bundestag in Berlin (Foto. dpa)
Bundestag Übersicht ParlamentBild: picture alliance / dpa

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) könnte das Budgetrecht des Parlaments verletzen, heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, aus dem die "Neue Osnabrücker Zeitung" zitiert.

Budgetrecht des Bundestags wird verletzt

Darin heißt es demnach, eine womöglich "unmittelbare und potenziell unbestimmte Haftung" für die Schulden anderer Staaten verletzte den Deutschen Bundestag in seinem Budgetrecht. Es sei nicht gerechtfertigt, die "Legitimation von Staatsgewalt und deren Ausübung durch Fesselung des Haushaltsgesetzgebers infolge von Verbindlichkeiten aus internationalen Übereinkünften praktisch zu entleeren". Weiter heißt es: Falle ein ESM-Mitglied als Fondseinzahler aus, komme es zu einer höheren Einzahlungspflicht der übrigen ESM-Mitglieder. Die Juristen warnen davor, dass eine Haftungsübernahme für Entscheidungen anderer EU-Mitglieder die Legitimationsgrundlage des Staatenverbundes "überdehnen" würde.

Gutachten von Linken beauftragt

Das Gutachten hatte die Linkspartei in Auftrag gegeben, die neben anderen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geklagt hat. Linke-Chef Bernd Riexinger gab sich zuversichtlich, dass seine Partei in Karlsruhe einen Teilerfolg erzielen werde. Die Richter müssten zumindest ein "knallhartes Vetorecht für den Bundestag gegen alle Zahlungen" einfordern, sagte er der Zeitung. Am Mittwoch gibt das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung über mehrere Eilanträge gegen den Rettungsschirm bekannt.

as/gri (dpa, afp, dapd)