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Politik

Karlsruhe fordert drittes Geschlecht

8. November 2017

Außer den Geschlechtskategorien "männlich" und "weiblich" muss es laut Bundesverfassungsgericht künftig eine weitere geben. Damit soll der Eintrag in das Geburtsregister für intersexuelle Menschen verbessert werden.

Intersexuelle Person
Bild: picture-alliance/dpa/P. Steffen

Das Bundesverfassungsgericht hat ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Intersexuellen Menschen solle damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität "positiv" eintragen zu lassen. Das entschieden die Karlsruher Richter in einem erst jetzt veröffentlichten Beschluss vom 10. Oktober dieses Jahres. Personen, die sich dauerhaft weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, würden in ihren Grundrechten verletzt, wenn sie das Personenstandrecht zwinge, das Geschlecht zu registrieren - aber keinen anderen Eintrag als weiblich oder männlich zulasse, hieß es zur Begründung. 

Bis Ende 2018 Neuregelung

Der Gesetzgeber muss nun laut Karlsruhe bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben "männlich" und "weiblich" noch etwa "inter", "divers" oder eine andere "positive Bezeichnung des Geschlechts" aufgenommen wird. Alternativ könnte der Gesetzgeber ganz auf einen Geschlechtseintrag verzichten. Für Neugeborene besteht diese Möglichkeit bereits seit 2013.

Im Ausgangsfall hatte ein intersexueller Mensch den Antrag auf Änderung seines Geschlechts auf "inter" oder "divers" im Geburtenregister gestellt. Er war als Mädchen eingetragen worden. Laut einer vorgelegten Chromosomenanalyse ist er weder Frau noch Mann. Die Klage scheiterte zuvor in sämtlichen Instanzen, zuletzt vor dem Bundesgerichtshof. 

bri/sti (afp, dpa, bundesverfassungsgericht.de)

 

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