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Politik

Hartz-IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

5. November 2019

Die monatelangen Leistungskürzungen, mit denen unkooperative Hartz-IV-Bezieher sanktioniert werden, sind teilweise verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet.

Deutschland Bundesverfassungsgericht Symbolbild
Bild: picture alliance/dpa/u.deck

Demnach sind Kürzungen bei Verstößen gegen die Auflagen um maximal 30 Prozent möglich. Die bisher möglichen Abzüge bei Verletzung der Mitwirkungspflicht um 60 oder sogar 100 Prozent sind demnach verfassungswidrig, wie der Vizepräsident des Gerichts, Stephan Harbarth, verkündete. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung müssen Jobcenter zudem außergewöhnliche Härten bei den Hilfebedürftigen berücksichtigen. Das Urteil muss ab sofort umgesetzt werden.

Hartz IV-Leistungen betragen gegenwärtig 424 Euro für Alleinstehende. Zum 1. Januar steigt er auf 432 Euro. Nimmt ein Empfänger eine zumutbare Arbeit nicht an oder bricht sie ab, wird die Leistung laut Gesetz drei Monate lang um 30 Prozent gekürzt. Im Wiederholungsfall werden 60 Prozent abgezogen, danach entfallen die Barleistungen für wiederum drei Monate sogar ganz, und es gibt nur noch Sachleistungen.

Regelung gilt nur für über 25-Jährige

Der Erste Senat hatte nur über Regelungen zu entscheiden, die für über 25-jährige Langzeitarbeitslose gelten. Für unter 25-Jährige sind die Sanktionen härter. Sie waren aber nicht Gegenstand des Verfahrens. Nicht überprüft wurde zudem der Abzug von zehn Prozent, der erfolgt, wenn ein Leistungsempfänger nicht zum Termin im Jobcenter erscheint.

Das Urteil geht zurück auf eine Vorlage des Sozialgerichts im thüringischen Gotha. Die Richter dort hatten eines ihrer Verfahren ausgesetzt, um die Vorschriften vom Bundesverfassungsgericht unter die Lupe nehmen zu lassen. In dem Fall musste ein Arbeitsloser mit 234,60 Euro weniger im Monat auskommen, weil er beim Jobcenter Erfurt ein Stellenangebot abgelehnt und Probearbeit verweigert hatte. Der Hartz-IV-Satz für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt derzeit bei 424 Euro.

as/kle (dpa, rtr, phoenix)

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