Bundesverfassungsgericht schränkt Geldwäschegesetz ein
30. März 2004Anzeige
Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz über Geldwäsche von Strafverteidigern eingeschränkt. Nach der am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Entscheidung machen sich Strafverteidiger nur dann der Geldwäsche schuldig, wenn sie bei Annahme des Honorars sichere Kenntnis haben, dass es aus schweren Straftaten stammt.