1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Gericht stärkt Informationsrechte des Bundestags

26. Oktober 2022

Die Bundesregierung muss den Bundestag auch in Fragen der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik umfassend und so früh wie möglich einbinden. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervor.

Bildergalerie Regierungsviertel | Deutsche Fahne ist aufgezogen vor dem Reichstagsgebäude
Das Reichstagsgebäude in Berlin, Sitz des Deutschen BundestagsBild: Winfried Rothermel/picture alliance

Konkret ging es um zwei Vorgänge: den Einsatz gegen Schlepper im Mittelmeer 2015 und die Zusammenarbeit mit der Türkei in Migrationsfragen, ebenfalls 2015. In der sogenannten Flüchtlingskrise habe die damalige Bundesregierung damit zwei Mal Informationsrechte des Bundestags verletzt, stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach Klagen der Fraktionen von Grünen und Linken fest. In beiden Verfahren ging es um die rechtzeitige Unterrichtung des Bundestags in EU-Fragen, und zwar erstmals speziell im Bereich der gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die Bundesregierung war der Ansicht, dass hierfür besondere Regeln gelten.

Operation "Sophia"

Zum einen ging es um einen Konzeptentwurf für die inzwischen ausgelaufene EU-Operation "Sophia" gegen Schleuser im Mittelmeer. Im Mai 2015 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU, die Militärpräsenz im Mittelmeerraum zur Bekämpfung von Schleppern zu erhöhen. Nach dem Beschluss zu "Sophia" konnten nur Mitglieder bestimmter Bundestagsausschüsse das Papier in der sogenannten Geheimschutzstelle lesen. Dem gesamten Bundestag wurden die Pläne nicht zugeleitet.

Migration über die Türkei in die EU

Der zweite Fall betraf ein Schreiben des damaligen türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Zusammenarbeit mit der EU in Migrationsfragen. Die Linke hatte das Schreiben angefordert, was aber mit der Begründung abgelehnt wurde, es handele sich um ein persönliches Schreiben an die Kanzlerin. Mit dieser pauschalen Begründung habe der Einblick nicht verwehrt werden dürfen, urteilte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts.

Ein Flüchtlingslager in der türkischen Stadt Kilis nahe der syrischen Grenze (Archivbild)Bild: picture alliance/dpa/MOKU/Uygar Onder Simsek

Die Karlsruher Richter entschieden grundsätzlich, die Verpflichtung der Regierung zur Unterrichtung des Bundestags gelte auch für die gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Sie sei nur erfüllt, wenn alle Abgeordneten die Informationen bekämen. Der Bundestag nehme seine Repräsentationsfunktion für die Öffentlichkeit nämlich grundsätzlich als Ganzes wahr und nicht durch einzelne Abgeordnete.

Die Informationen dürften auch keinen Geheimschutzregeln unterliegen. Vor Entscheidungen von erheblicher Tragweite müsse die Öffentlichkeit die Gelegenheit bekommen, sich dazu eine Meinung zu bilden, erklärte das Gericht. Die Volksvertreter sollten die geplanten Maßnahmen öffentlich debattieren.

Am Einsatz "Sophia" waren auch Schiffe der Bundeswehr beteiligt, hier die Fregatte "Augsburg"Bild: picture-alliance/dpa/M. Assanimoghaddam

Die Richterinnen und Richter ließen aber Ausnahmen zu, wenn es um das Staatswohl oder den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung geht, der vor dem Zugriff des Parlaments geschützt ist. Wenn sich die Bundesregierung darauf berufe, müsse sie dem Bundestag das aber erklären und ihre Entscheidung begründen.

Artikel 23 des Grundgesetzes

In Artikel 23 des Grundgesetzes steht, dass Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken. Und weiter: "Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten." Im sensiblen Bereich der gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik sorgt das seit Jahren für Streit.

Die Verfassungsrichter hatten schon in früheren Entscheidungen darauf gepocht, dass die Bundesregierung den Bundestag vor wichtigen Weichenstellungen in EU-Fragen rechtzeitig einbeziehen muss. 

qu/se (dpa, rtr, afp)