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Verfassungsbeschwerde zu Israel-Waffenexporten erfolglos

12. Februar 2026

Das Bundesverfassungsgericht prüft mögliche Schutzpflichten Deutschlands bei Rüstungsexporten nach Israel nicht inhaltlich. Die Beschwerde eines Mannes aus Gaza scheiterte aus formalen Gründen.

Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in der Frage von Waffenlieferungen an Israel eine Beschwerde sofort abgewiesenBild: Udo Herrmann/CHROMORANGE/picture alliance

Ein im Gazastreifen lebender Palästinenser ist mit dem Versuch gescheitert, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen Genehmigungen für die Ausfuhr deutscher Rüstungsgüter nach Israel vorzugehen. Wie das Gericht mitteilte, nahm die zuständige Kammer seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Damit kam es nicht zu einer inhaltlichen Prüfung möglicher Schutzpflichten Deutschlands gegenüber Menschen in dem Palästinensergebiet am Mittelmeer.

In seiner Beschwerde argumentierte der Palästinenser, dass Deutschland für ihn eine Schutzpflicht habe. Seine Frau und seine Tochter wurden nach Gerichtsangaben im Februar 2024 bei einem israelischen Luftangriff getötet. Im Dezember 2024 starben sein Vater und drei seiner Brüder bei einem Luftangriff.

Verfassungsrichter bestätigen vorherige Entscheidungen

Im Kern ging es um die Ausfuhr von Getriebeteilen für Panzer, die ein deutsches Rüstungsunternehmen herstellt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hatte den Export genehmigt. Das wollte der Palästinenser zunächst mit Eilanträgen verhindern.

Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main wies seinen Eilantrag im Jahr 2024 zurück. "Er ist der Auffassung, die Bundesregierung habe auch bei grundrechtsbeeinträchtigenden Handlungen anderer Staaten eine Schutzpflicht gegenüber dem Antragsteller", erklärte das Verwaltungsgericht Frankfurt im Dezember 2024.

Das BAFA betonte seinerseits, man prüfe "alle Genehmigungen weiterhin sorgfältig und einzelfallbezogen". Zudem sei eine "Zusicherung Israels" eingeholt worden, gelieferte Rüstungsgüter "im Einklang mit dem Völkerrecht zu verwenden".

Darüber hinaus verneinte das Verwaltungsgericht bereits die Antragsbefugnis des Klägers: "Das Gericht hält insoweit an seiner Auffassung fest, dass das Außenwirtschaftsrecht keinen Schutz für Ausländer im Ausland bietet."

Auch der Verwaltungsgerichtshof des Bundeslands Hessen, in dem Frankfurt am Main liegt, wies die Beschwerde gegen die Eilentscheidung im September 2025 zurück. Zur Begründung verwiesen die Richter vor allem auf fehlende prozessrechtliche Voraussetzungen.

Die höchsten deutschen Richter in Karlsruhe sahen nun keinen Anlass, die vorherigen Entscheidungen der Fachgerichte zu beanstanden.

Auch Gericht in Berlin weist Klagen ab

Die Frage deutscher Waffenlieferungen nach Israel ist seit Jahren politisch umstritten. Nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel im Oktober 2023 steigerte Deutschland seine Rüstungsexporte zunächst deutlich und bearbeitete entsprechende Anträge prioritär, um Solidarität mit Israel zu demonstrieren. Die Bundesregierung unter dem damaligen Kanzler Olaf Scholz erteilte bis zu ihrem Ende am 6. Mai 2025 Exportgenehmigungen im Gesamtwert von fast einer halben Milliarde Euro.

Mehrere Klagen gegen entsprechende Genehmigungen gingen bei deutschen Gerichten ein. Auch das Verwaltungsgericht Berlin wies zwei Klagen gegen die Lieferung von Kriegswaffen an Israel ab.

In beiden Fällen hatten im Gazastreifen lebende Palästinenser gegen Genehmigungen aus dem Oktober 2023 geklagt. Das Gericht erklärte die Klagen jedoch für unzulässig, da die Bundesregierung ihre Genehmigungspraxis zwischenzeitlich geändert habe.

Regierung schränkte Waffenlieferungen kurzzeitig ein

Hintergrund: Der neue Bundeskanzler Friedrich Merz hatte im August 2025 angekündigt, bis auf Weiteres für die Ausfuhr von Kriegswaffen keine Genehmigungen mehr zu erteilen, die im Gazastreifen eingesetzt werden könnten. Merz reagierte damit auf die Ausweitung der israelischen Militäroffensive. Ausgenommen blieben Rüstungsgüter, die Israel zur Abwehr von Angriffen benötigte. Dieser Teilexportstopp wurde im November wieder aufgehoben.

Seit dem 10. Oktober gilt im Gazastreifen eine fragile Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas. Beide Seiten werfen sich wiederholt Verstöße vor. Die Hamas wird von zahlreichen Staaten als Terrororganisation eingestuft.

pgr/AR/se (dpa, afp, kna, epd, Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, BVerfG)

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