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Politik

Verfassungsgericht verwirft Klagen der AfD

18. Dezember 2018

Die AfD-Fraktion im Bundestag ist mit ihren Klagen gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das höchste deutsche Gericht erklärte die Anträge für unzulässig.

Deutschland Bundesverfassungsgericht urteilt zu Psychiatrie-Patienten
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Die Richter in Karlsruhe stuften die insgesamt drei Anträge der rechtspopulistischen Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) im Organstreitverfahren als unzulässig ein. Zur Begründung hieß es, es sei nicht hinreichend dargelegt worden, dass entsprechende Entscheidungen der Bundesregierung Rechte der Antragstellerin verletzt oder unmittelbar gefährdet hätten.

Die AfD im Bundestag wollte vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen, ob mit Entscheidungen in der Asylpolitik im Jahr 2015 Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Bundestags verletzt wurden. Außerdem wollte sie feststellen lassen, dass Asylbewerber unter bestimmten Bedingungen an der deutschen Grenze zurückzuweisen seien. Im Spätsommer 2015 entschied Bundeskanzlerin Angela Merkel, in Ungarn gestrandete Flüchtlinge aufzunehmen, auch wenn die Bundesrepublik nach dem Dublin-Abkommen nicht zuständig war. Merkel schätzte die Lage als humanitäre Notsituation ein. Die AfD ist im Bundestag der größte Gegner dieser Entscheidung.

Widersprüchliches Verhalten der AfD

Nach einer Mitteilung des Karlsruher Gerichts verlangte die AfD, wesentliche Fragen der Migration vom Parlament in einem "Migrationsverantwortungsgesetz" zu normieren. Gleichzeitig habe die Antragstellerin aber angegeben, an einer Initiierung solch eines Gesetzes im Bundestag nicht mitwirken zu wollen. "Ihr geht es damit nicht um die Durchsetzung eigener oder dem Deutschen Bundestag zustehender (Beteiligungs-)Rechte, sondern um das Unterbinden eines bestimmten Regierungshandelns", führt das Bundesverfassungsgericht aus.

Die AfD strebe damit die Kontrolle eines bestimmten Verhaltens der Regierung durch das Bundesverfassungsgericht an. "Deren Verhalten kann im Organstreitverfahren aber nicht isoliert beanstandet werden", heißt es zur Begründung der Ablehnung der Klage. Ebenso wenig könne auf diesem Wege die Beachtung von Verfassungsrecht erzwungen werden. Organstreitverfahren zielten auf die Klärung von Kompetenzstreitigkeiten und dienten nicht "der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns".

kle/bri (epd, afp, dpa, ARD)

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