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Bundesverfassungsgericht weist Klagen zu EZB-Staatsanleihen-Programm ab

21. Juni 2016

Das sogenannte OMT-Programm verstoße wegen begrenzender Auflagen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht gegen das Verbot der monetären Haushaltsführung in Eurokrisenstaaten, entschieden die Karlsruher Richter.

Die Europäische Zentralbank und ihr Präsident Mario Draghi haben mit ihrem Euro-Rettungsprogramm von 2012 nicht ihre Kompetenzen überschritten. Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht verkündet. Die Europäische Zentralbank (EZB) darf demnach im Ernstfall mit deutscher Beteiligung Euro-Krisenstaaten durch Staatsanleihenkäufe stützen.

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