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Wahrheit für Seitensprungkinder?

Wolfgang Dick24. November 2015

Können unverheiratete Männer Auskunft zur Vaterschaft gegenüber ihren mutmaßlichen Kindern verweigern? Mit der Frage beschäftigt sich jetzt das Bundesverfassungsgericht. Anlass ist ein trauriger Fall.

Deutschland Familie Alleinerziehende
Bild: picture-alliance/dpa/P. Pleul

Inge Lohmann hat die Frage nach ihrem tatsächlichen Vater nie losgelassen und lange beschäftigt. Sehr lange. Sie ist heute immerhin 65. Alles, was sie über ihren Vater weiß, hat Inge Lohmann von ihrer leiblichen Mutter direkt erfahren. Danach bestand Anfang der 1950er Jahre eine kurze Beziehung zu einem Mann, der beruflich als Kunstmaler tätig war. Inges Mutter ist sich sicher: Er ist Inges Vater.

Um dies zweifelsfrei feststellen zu lassen, geht Inges Mutter 1954 vor Gericht und will für die Vaterschaft "Beweise" sammeln. Ein heute üblicher DNA-Test ist noch nicht erfunden. Also wird einfach nur die Blutgruppe auf "Übereinstimmung" untersucht und die Form der Ohren. Die Gutachter kommen damals zu dem Schluss, dass der Künstler nicht der Vater von Inge sein kann und das Landgericht Krefeld weist die Klage ab. Damit scheint der Fall zunächst erledigt.

Schicksalsschläge

Inge Lohmanns Mutter heiratet schließlich einen Mann, der sie aus einem Gefängnis mit Briefen umworben hat. Der Stiefvater erweist sich als brutaler Schläger - er war auch als Gewalttäter vorbestraft. Inge wird von diesem Mann missbraucht. Als der Stiefvater im Suff die Mutter angreift, holt Inge ihren Bruder zu Hilfe, der aus Angst und Verzweiflung mit einem Messer auf den Vater einsticht. Der Stiefvater stirbt an seinen Verletzungen. Inge Lohmannn ist damals zwölf Jahre alt. Diese Kindheitserfahrungen sind traumatisch.

Die Fragen nach dem wahren Vater beginnen. Inges Mutter nennt ihr den Namen, überreicht ihr ein Foto des vermuteten Vaters. Es gibt sogar ein Poesiealbum, in das der mutmaßliche Vater einen selbst verfassten Spruch schrieb. Es ist für Inge Lohmann wie eine Versöhnung, ein warmer und freundlicher Kontrast zu dem brutalen Mann an der Seite ihrer Mutter, die 1972 stirbt.

Nicht immer leben Väter mit ihren Kindern in einem Haushalt und kümmern sich um sieBild: Bilderbox

Inge Lohmann wird selbst früh Mutter. Sie bekommt drei eigene Kinder, adoptiert ein viertes und kümmert sich noch um Dutzende Pflegekinder. Über die Beschäftigung mit der eigenen Familie gerät die aktive Kontaktaufnahme zu ihrem mutmaßlichen Vater in den Hintergrund. Aber es gibt dann wohl doch einige wenige Begegnungen mit ihm. Sie verlaufen freundlich. Die Jahre vergehen. Inge Lohmann behält den Werdegang des Mannes, den sie für ihren Vater hält, im Blick. Sie unternimmt aber weiter nichts. Bis etwas Unerwartetes geschieht.

Auslöser der Klage

Inge Lohmann fällt im Jahr 2009 ihre Geburtsurkunde in die Hände. Daraus ergibt sich, dass die Geburt "mündlich angezeigt" wurde. Der Mann, der ihr im Alter von 14 von ihrer Mutter benannt wurde, hatte offenbar die Geburt persönlich gemeldet. Als Inge Lohmann ihren vermeintlichen Erzeuger damit konfrontiert, will der Mann plötzlich nichts mehr von ihr wissen. Einen inzwischen möglichen DNA-Test lehnt er ab. Sie sucht sich einen Rechtsanwalt, der für sie zunächst mal Verfahrenshilfe erstreitet. Denn ein Prozess vor dem höchsten deutschen Gericht ist teuer.

Die Rechtslage

Wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgehen könnte, ist schwer vorauszusagen. Aber es gibt einige Hinweise. Die europäische Menschenrechtskonvention erkennt das Recht auf volle Kenntnis der eigenen Abstammung an.

Mit Hilfe eines DNA-Tests lässt sich die Vaterschaft eindeutig klärenBild: AP

Kinder möchten wissen, wer ihre Eltern sind. Egal, ob sie adoptiert wurden oder durch künstliche Befruchtung eines Samenspenders gezeugt wurden: Irgendwann beschäftigt Kinder die Frage, woher sie stammen. Kinderpsychologen in Deutschland bestätigen dies als elementar wichtig für die eigene Entwicklung. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung erlischt auch nicht im fortgeschrittenen Alter. "Die Interessen des Kindes stehen über allem", urteilt denn auch das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1998.

Mutiges Urteil gefragt

Seit sieben Jahren gibt es auch im deutschen Gesetz eine klare Regelung zur Vaterschaftsfeststellung. Danach haben Familienmitglieder gegenseitig uneingeschränktes Recht auf einen DNA-Test mittels Speichelprobe. Das Problem für Inge Lohmann ist nur, dass dieses Gesetz nur Väter zur Abgabe eines DNA-Tests verpflichtet, die rechtlich in eindeutiger Beziehung zur Mutter stehen. Inge Lohmanns Vater aber hat nie mit ihrer Mutter zusammen gelebt, diese auch nie geheiratet und gilt auch sonst nicht als juristisch anerkannter Vater. In der Geburtsurkunde aus den 1950er Jahren steht unter Vater lediglich "unbekannt".

Inge Lohmann will nun erstreiten, dass auf berechtigten Verdacht hin auch vermutliche Väter eine Speichelprobe abgeben müssen. Das wäre dann für jeden Mann von Bedeutung, der zum Beispiel bei einem Seitensprung ein Kind gezeugt hat. Und es wäre die Aufgabe der bisherigen Rechtsauffassung, die rechtliche und soziale Stellung von Familien gegenüber Außenstehenden zu schützen. Denn natürlich wäre es höchstwahrscheinlich das Ende einer ansonsten intakten Familie, wenn jedes Familienmitglied einen DNA-Test für einen außerhalb der Familie stehenden Dritten beantragen könnte und dieser beweisen würde, dass ein sogenanntes "Kuckuckskind", also kein leibliches Kind betreut wird. Es wird also im Verfahren von Inge Lohmanns Fall auch darum gehen, wie mutig das Bundesverfassungsgericht ist.

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