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Traktierte Soldaten

Andreas Noll (kas)18. März 2007

Ein Hauptmann und die 17 Unteroffiziere der Bundeswehr stehen in Münster vor Gericht. Sie sollen im Sommer 2004 bis zu 160 Untergebene misshandelt haben. Ob sie dafür verurteilt werden können, ist offen.

Ein Bundeswehr-Rekrut der Fritz-Erler-Kaserne in Fuldatal (Kreis Kassel)
Bundeswehr-Rekruten bei der AusbildungBild: dpa

Durch einen Zufall kam der Skandal um die Rekruten-Misshandlungen ans Tageslicht. Ein Soldat hatte nach seiner Versetzung in eine neue Einheit "beim Kaffee trinken" von seinen Erlebnissen in der Grundausbildung berichtet. Ein Vorgesetzter informierte dann die Staatsanwaltschaft.

Laut dem Münsteraner Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer haben die angeklagten Unteroffiziere bei einer Nachtübung die Wehrpflichtigen überfallen, gefesselt und in die Freiherr-vom-Stein-Kaserne im westfälischen Coesfeld gebracht. "Dort mussten sich die gefesselten Soldaten teilweise hinknien. Es sind ihnen Stiefelbeutel über den Kopf gezogen worden, so dass sie nichts sehen konnten." Teilweise seien sie nass gespritzt worden. Ein Soldat sei mit Elektrostößen traktiert worden.

Gespielte Geiselnahmen streng verboten

Andere Soldaten mussten nach Angaben der Staatsanwaltschaft Baumstämme auf den Armen bis zur Erschöpfung tragen oder marschieren, bis die Füße wundgescheuert waren. Die Ausbilder in Coesfeld hatten offenbar aus eigenem Antrieb ihre Rekruten in diese Extremsituationen gebracht.

In den Ausbildungsvorschriften für Grundwehrdienstleistende sind gespielte Geiselnahmen dagegen streng verboten. Selbst Soldaten, die in Auslandseinsätze geschickt werden sollen, üben das Verhalten in Geiselnahmen nur in speziellen Ausbildungszentren und stets unter Aufsicht eines Psychologen.

Diese strengen Vorschriften haben mit dem Selbstverständnis der Bundeswehr zu tun, die sich als Armee mit demokratischem Anspruch versteht. Das heißt auch: Sämtliche Befehle bei der Bundeswehr stehen unter Vorbehalt. Anders als bei anderen Streitkräften dürfen Bundeswehr-Soldaten einen Befehl überhaupt nicht befolgen, wenn er gegen die Menschenwürde verstößt.

Sinnvolle Übung?

Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Reinhold Robbe, hat zum Prozess-Auftakt schwere Vorwürfe gegen die Bundeswehr-Ausbilder erhoben: "Sie waren nicht befugt, eine Geiselnahme einzuüben, dazu ist eine Spezialausbildung notwendig", sagte Robbe im Hessischen Rundfunk. Das Training sei zwar gut gemeint, aber schlecht gemacht gewesen.

Kompaniechef Ingo S. bemühte sich in seiner ersten Stellungnahme vor Gericht, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu relativieren. Er selbst habe einmal mehr durch Zufall eine der umstrittenen Übungen besucht. Er habe dort "muntere, ausgelassen Soldaten" gefunden.

Einer der Ausbilder rechtfertigte die fingierte Geiselnahme mit den Worten: "Wir waren bemüht neuere, realistischere Übungslagen zu schaffen". Während seiner eigenen Ausbildung habe er ähnliche Trainingseinheiten als sinnvolle Ausbildung für mögliche Schwierigkeiten im Auslandseinsatz erlebt. Der 33-Jährige beteuerte, auch die Rekruten hätten sich im Nachhinein euphorisch geäußert.

Staatsanwalt Michael Frericks warf den Angeklagten dagegen
gefährliche Körperverletzung und entwürdigende Behandlung der
Rekruten vor.

Verurteilung unklar

"Wir müssen Soldaten darin bestärken, sich zu widersetzen, wenn ihre Würde oder ihre Rechte unbegründet eingeschränkt werden. Das erwarte ich von jedem Staatsbürger. Das erwarte ich aber in besonderer Weise vom Staatsbürger in Uniform, der ja notfalls sein Leben einsetzen soll, um die Menschenwürde anderer zu schützen", sagt Rolf Papen vom Zentrum Innere Führung der Bundeswehr. Gegen die Grundsätze der Inneren Führung sollen auch die 18 Ausbilder verstoßen haben, die jetzt in Münster vor Gericht stehen und allesamt von der Bundeswehr suspendiert wurden.

Ob die Justiz den früheren Kompaniechef in Coesfeld und die 17 ehemaligen Unteroffiziere überhaupt belangen kann, ist völlig offen - auch wenn die Staatsanwaltschaft den 25 bis 34 Jahre alten Männern mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren droht. Einen ersten Prozess ließ das Landgericht vor einem Jahr mit dem Hinweis platzen, die Rekruten hätten mit einem ihnen bekannten Codewort die Übung jederzeit abbrechen können.

Verrohung der Sitten?

Auch wenn die Ausbildungsvorschriften nach den Ereignissen von Coesfeld noch einmal präzisiert wurden, spricht die Bundeswehr-Führung nach internen Untersuchungen offiziell von Einzelfällen. Vor dem Hintergrund der im vergangenen Jahr aufgetauchten Fotos von Bundeswehr-Soldaten mit Totenschädeln in Afghanistan und anderer Vorfälle warnen Kritiker allerdings vor einer zunehmenden Verrohung der Sitten bei der Bundeswehr - ausgelöst durch die vielen Auslandseinsätze.

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