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Bundesweite Stadionverbote bleiben zulässig

27. April 2018

Das Bundesverfassungsgericht weist die Klage eines FC-Bayern-Fans gegen ein Stadionverbot als unbegründet zurück. Bayern-Trainer Jupp Heynckes begrüßt das Urteil der Karlsruher Richter.

Fußball Niederrheinpokal Rot-Weiss Essen - MSV Duisburg
Bild: picture-alliance/dpa/Revierfoto

Bundesweite Stadionverbote für Fußballfans bleiben nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zulässig. Die Verbote dürften aber mit Blick auf das Gleichheitsgebot nicht willkürlich festgesetzt werden und müssten auf einem sachlichen Grund beruhen, entschied der Erste Senat des Gerichts in Karlsruhe. Für ein Stadionverbot reiche aber schon die Sorge, dass von einer Person die Gefahr künftiger Störungen ausgehe.

FC Bayern schloss Problemfan aus Verein aus

Ein Anhänger des deutsche Rekordmeisters FC Bayern München hatte die Verfassungsbeschwerde eingereicht. Er hatte 2006 im Alter von 16 Jahren ein Heimspiel des MSV Duisburg gegen Bayern München besucht. Nach Abpfiff kam es zu Auseinandersetzungen unter den Fangruppen, in denen sich auch der Jugendliche befand. Zwar wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch gegen den Bayern-Anhänger wegen Geringfügigkeit eingestellt. Dennoch sprach der MSV auf Anregung der Polizei ein bundesweites Stadionverbot bis 2008 aus. Der FC Bayern schloss den Fan außerdem aus dem Verein aus und kündigte ihm seine Dauerkarte.

Bayern-Trainer Jupp Heynckes begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Ich finde gut, dass Maßnahmen ergriffen werden, damit solche Chaoten vom Stadion ferngehalten werden", sagte Heynckes. "Ich unterstütze solche Maßnahmen ganz extrem."

sn/asz (dpa, sid)

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