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Politik

Burundi will IStGH verlassen

12. Oktober 2016

Burundi werden schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Erst geht das Land auf Konfrontationskurs mit den Vereinten Nationen, nun auch mit dem Internationalen Strafgerichtshof.

Pierre Nkurunziza (Foto: Getty Images/AFP/F.Guillot)
Burundis Präsident Pierre NkurunzizaBild: Getty Images/AFP/F.Guillot

Burundi hat als erstes Land die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) aufgekündigt. Die Nationalversammlung in Bujumbura stimmte mit großer Mehrheit für ein entsprechendes Gesetz, das den Austritt ermöglicht. Von 110 Abgeordneten sprachen sich 94 für ein Ende der Zusammenarbeit aus. Zwei Abgeordnete stimmten dagegen, 14 enthielten sich.

Im Frühjahr hatte die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes, Fatou Bensouda, Vorermittlungen zu Berichten über Morde, Folter, Vergewaltigung und anderen Formen der sexuellen Gewalt eingeleitet. Ergeben sich dabei genug Anhaltspunkte für Verbrechen, kann das Tribunal offizielle Ermittlungen einleiten, die zur Anklage gegen die für die Gewalt Verantwortlichen führen könnte.

Burundi in der Krise

Die burundische Regierung sieht darin ein internationales Komplott. "Der IStGH ist ein Werkzeug, das benutzt wird, um einen Machtwechsel zu erreichen", sagte der Abgeordnete Aloys Ntakirutimana von der Regierungspartei CNDD-FDD. Das Land befindet sich seit 2015 in einer politischen Krise.

Damals hatte Präsident Pierre Nkurunziza trotz Protesten der Opposition angekündigt, erneut zur Präsidentenwahl anzutreten. Dies führte zu gewalttätigen Zusammenstößen zwischen seinen Gefolgsleuten und den Anhängern der Opposition. Letztlich setzte sich Nkurunziza durch und gewann bei der Präsidentenwahl erneut die Mehrheit. Bei den Ausschreitungen und der Verfolgung der Opposition wurden mehr als 1000 Menschen getötet.

Nach der Austrittsankündigung rief UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon Burundi auf, die Entscheidung noch einmal zu überdenken. Sein Sprecher Stephane Dujarric bezeichnete den Rückzug als "bedauerlich", sollte er wirklich stattfinden. Er verwies aber darauf, dass gemäß den Statuten des IStGH ein Land auch nach dem Rückzug aus dem Tribunal verpflichtet sei, bei Ermittlungen zu kooperieren, die vor dem Austritt eingeleitet wurden. Der Rücktritt vom Römischen Statut, dem Gründungsvertrag des Strafgerichtshofs, muss noch vom Senat und Präsident Nkurunziza bestätigt werden. Beides gilt aber als Formsache.

Bericht wirft Burundi Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor

Nach einem kritischen UN-Bericht hatte die burundische Regierung drei UN-Menschenrechtsexperten, die zu den Verfassern gehören, am Montag zu unerwünschten Personen erklärt. Der im September veröffentlichte Bericht hatte Burundis Regierung schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen bei der Verfolgung ihrer Gegner vorgeworfen und eine unabhängige Untersuchung über mögliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit gefordert. Im Anschluss daran setzte Burundi außerdem die Zusammenarbeit mit dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte aus.

rk/qu (afp, dpa, epd, ap, rtr)

 

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