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Politik

Bye bye, Jamaika! Und nun?

20. November 2017

Nach dem Scheitern der Jamaika-Sondierungsgespräche in Deutschland gelten nun Neuwahlen als wahrscheinlichste Variante. Doch auch der Weg dorthin ist steinig. Gibt es Alternativen?

Bundesadler im Plenarsaal
Bild: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

Könnte es doch noch zur Neuauflage der großen Koalition kommen?

Unwahrscheinlich. Die SPD hat sich schon am Abend der Bundestagswahl vor acht Wochen auf die Oppositionsrolle festgelegt und ist davon bisher nicht abgerückt. Vielmehr betonte Parteichef Martin Schulz erst am Wochenende wieder, die SPD sei jederzeit zu Neuwahlen bereit.

Und SPD-Vize Ralf Stegner stellte noch in der Nacht zum Montag per Twitter klar: Durch den Abbruch der Sondierungsgespräche "verändert sich die Lage für die SPD nicht".

Wäre eine Minderheitsregierung eine Option?

Wohl kaum. In politisch unruhigen Zeiten wäre es misslich für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), wenn sie sich bei jedem Gesetz Unterstützung von einer Oppositionsfraktion holen müsste. Einer möglichen Koalition aus CDU/CSU und FDP würden 29 Sitze zur Mehrheit im Bundestag fehlen, Schwarz-Grün sogar 42 Sitze.

Ohnehin ist dieses in anderen Staaten durchaus übliche Modell auf Bundesebene in Deutschland noch unerprobt. Bereits direkt nach der Bundestagswahl hatte die Kanzlerin deshalb verkündet: "Ich habe die Absicht, dass wir zu einer stabilen Regierung in Deutschland kommen." Die SPD schloss ihrerseits aus, eine Minderheitsregierung von Merkel zu tolerieren.

Unter welchen Umständen könnte es Neuwahlen geben?

Artikel 63 des Grundgesetzes sieht dafür folgendes Szenario vor: Der Bundespräsident muss zunächst jemanden für das Amt des Bundeskanzlers vorschlagen. Diese Person wird Kanzler(-in), wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages für sie stimmen ("Kanzlermehrheit"). Findet der Vorschlag des Bundespräsidenten keine Mehrheit, beginnt die zweite Wahlphase. Der Bundestag hat jetzt zwei Wochen Zeit, sich mit absoluter Mehrheit auf einen Kanzler zu einigen. Die Zahl der Wahlgänge ist nicht begrenzt, ebenso wenig die Zahl der Kandidaten. Kommt auch in diesen zwei Wochen keine Kanzlermehrheit zustande, beginnt die dritte Wahlphase. In diesem letzten Wahlgang reicht schon die relative Mehrheit. Gewählt ist also, wer von allen Kandidaten die meisten Stimmen gewinnt.

Müsste den Weg für Neuwahlen ebnen: Bundespräsident Frank-Walter SteinmeierBild: picture-alliance/dpa/M. Gambarini

Nun muss wieder der Bundespräsident handeln. Wird jemand nur mit relativer Mehrheit gewählt, kann der Bundespräsident sie zur Kanzlerin oder ihn zum Kanzler einer Minderheitsregierung ernennen - er kann aber auch den Bundestag auflösen. Innerhalb von 60 Tagen muss es dann Neuwahlen geben.

wa/qu (afp, dpa)

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