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Call by Call künftig auch bei Ortsgesprächen

11. September 2002

Verbraucher können zukünftig auch bei Ortsgesprächen
den Anbieter frei wählen. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat den Weg für eine entsprechende Änderung des Telekommunikations-Gesetzes einstimmig frei gemacht. Neue Netz-Anbieter können danach gegen Entgelt bestehende Leitungen etwa der Telekom für eigene Angebote nutzen. Bislang war die freie Wahl, das
so genannte 'Call-by-Call', nur bei Ferngesprächen möglich. Die Änderung könnte zum 1. Dezember in Kraft treten.