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PolitikBelarus

CAS-Urteil: Russen bei Olympia-Qualifikation startberechtigt

2. Dezember 2025

Der Internationale Sportgerichtshof kippt den Ausschluss russischer und belarussischer Ski-Athleten von Olympia-Qualifikationen. Unter neutralem Status dürfen sie nun starten - trotz des Ukraine-Kriegs.

Detailansicht von Skischuhen und Skiern von Skirennfahrer
In den Ski- und Snowboard-Wettbewerben dürfen sich auch Russen und Belarussen für Olympia qualifizierenBild: Wassmuth/Fotostand/picture alliance

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat entschieden: Russische und belarussische Ski- und Snowboard-Athleten dürfen unter neutralem Status an Qualifikationswettkämpfen für die Olympischen Winterspiele 2026 in Mailand und Cortina teilnehmen.

Damit kippt das Gericht eine Entscheidung des Welt-Skiverbands FIS, der den Start als "Individual Neutral Athletes" (AIN) bislang verweigert hatte.

Die Klage gegen den Ausschluss hatten die Ski-Verbände Russlands und Belarus gemeinsam mit Athleten und Para-Athleten eingereicht. Nun teilte der CAS mit, zwei Beschwerden stattgegeben zu haben.

Neutralität statt Pauschalverbot

Die CAS-Panels begründeten ihr Urteil mit den Grundsätzen der FIS-Satzung: politische Neutralität und Anti-Diskriminierung. Das FIS-Verbot sei eine unzulässige pauschale Ausschlussregelung nach Nationalität - unabhängig davon, ob die Athleten die vom IOC festgelegten Kriterien für den neutralen Status erfüllten.

Damit dürfen russische und belarussische Sportler, die die AIN-Bedingungen des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) erfüllen, an FIS-Qualifikationswettkämpfen teilnehmen. Moskaus Sportminister Michail Degtjarjow, zugleich Präsident des Russischen Olympischen Komitees, sprach von einem Erfolg.

Die FIS, die die Entscheidung anerkannte, bat in einer Mitteilung alle betroffenen Athleten darum, den AIN-Status zu beantragen - und verwies dabei nochmals auf die Bedingungen für die Genehmigung. Der Verband kündigte an, eine Liste der Sportler zu veröffentlichen, die als neutrale Einzelathleten anerkannt worden sind.

Prominente Namen unter den Klägern

An dem Einspruch waren laut CAS zwölf russische Athleten und Para-Athleten sowie fünf belarussische Athleten beteiligt. Darunter war die belarussische Freestyle-Skifahrerin Hanna Huskowa, Olympiasiegerin 2018 in Pyeongchang und Silbermedaillengewinnerin 2022 in Peking.

Sie war eine der Klägerinnen: Snowboarderin Hanna Huskowa, Olympiasiegerin von 2018 im Ski FreestyleBild: Angelika Warmuth/dpa/picture alliance

 

Weitere Anträge, etwa die Zulassung russischer Betreuer und Funktionäre, wurden abgelehnt. Die FIS muss nun schnell die Anträge der Athleten prüfen. Der neutrale Status wird nur genehmigt, wenn die Sportler die Invasion der Ukraine nicht öffentlich unterstützt haben und keine Verbindungen zum Militär oder zu staatlichen Sicherheitsbehörden bestehen.

Das IOC und die politische Dimension

Das IOC erlaubt Athleten aus Russland und Belarus wie schon bei den Sommerspielen in Paris 2024 grundsätzlich den Start als individuelle neutrale Athleten. Ob dies auch für Qualifikationswettkämpfe gilt, überlässt das IOC aber den jeweiligen Weltverbänden. So war auch bisher der Ausschluss durch die FIS möglich gewesen.

Hintergrund der Sanktionen ist der seit mehr als drei Jahren andauernde Angriffskrieg gegen die Ukraine. Das IOC hatte zudem Russlands Olympisches Komitee suspendiert, weil es die vier annektierten ukrainischen Gebiete Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja aufgenommen hat - ein klarer Verstoß gegen die Olympische Charta.

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