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Politik

CETA-Abkommen vor der letzten Hürde

12. Oktober 2016

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über mehrere Eilanträge gegen eine vorläufige Anwendung des geplanten europäisch-kanadischen Handelsabkommens CETA. Geklagt haben mehr als 125.000 Bürger.

Deutschland Einreichung Verfassungsbeschwerde gegen Ceta
Roman Huber von dem Verein "Mehr Demokratie" mit der Bürgerklage vor dem GerichtsgebäudeBild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Der Widerstand gegen das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada ist kurz vor der Unterzeichnung ungebrochen. Noch nie haben so viele Menschen gemeinsam vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Im Eilverfahren wollen die Gegner von CETA an diesem Mittwoch erreichen, dass die Karlsruher Richter die Bundesregierung verpflichten, bei den entscheidenden Abstimmungen im EU-Ministerrat am 18. Oktober mit Nein zu stimmen. Andernfalls würde das Abkommen Ende des Monats unterzeichnet werden und nach Zustimmung des EU-Parlaments bereits in weiten Teilen in Kraft treten.

Nach Auffassung der Kläger werden so Fakten geschaffen, noch bevor der Bundestag und die Parlamente der anderen EU-Staaten CETA zugestimmt haben. "Die Bundesregierung und die EU haben sich von Anfang an auf die Fahnen geschrieben, dieses Abkommen durchzusetzen - auch gegen den Willen der Bürger. Und das wird jetzt durchgezogen", sagte Linksfraktionsvize Klaus Ernst der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. Die Linke-Abgeordneten im Bundestag wehren sich dagegen mit einer Verfassungsbeschwerde und einer Organklage.

Im Namen der Bundesregierung warnte Wirtschaftsminister und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) in Karlsruhe vor einem Scheitern des Pakts. "Für Europa wäre das eine Katastrophe", sagte der SPD-Chef. Es sei fraglich, ob Europa noch ernst genommen werde, wenn es mit einem ihm nahestehenden Land wie Kanada kein Abkommen zustande bekäme.
 

SPD-Chef Sigmar Gabriel vertritt als Wirtschaftsminister die Regierung vor de GerichtBild: picture-alliance/dpa/J. Gavlak

Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle will direkt nach der Verhandlung über die Eilanträge beraten und am Donnerstagvormittag sein Urteil verkünden. Dabei klären die Verfassungsrichter zunächst nur, ob durch die vorläufige Anwendung von CETA nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden. Im Einzelnen wird über die insgesamt fünf Klagen erst später verhandelt - es sei denn, das Gericht erklärt sie direkt für unzulässig oder offensichtlich unbegründet. (Az. 2 BvR 1368/16 u.a.)

Die Verbraucherorganisation Foodwatch hat mit den Vereinen Campact und Mehr Demokratie mehr als 125.000 Mitkläger mobilisiert. "Durch die vorläufige Anwendung werden endgültige Fakten geschaffen", sagte Foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode der dpa. So würden etwa Entscheidungsbefugnisse auf nur unzureichend legitimierte Ausschüsse übertragen, deren Beschlüsse nicht rückgängig zu machen seien. Die CETA-Gegner sehen auch den Umwelt- und Verbraucherschutz in der EU in Gefahr. Die Bundesregierung erhofft sich von dem Handelsraum fast ohne Zölle wirtschaftliche Impulse und neue Absatzmärkte.

Demonstration gegen CETA und TTIP in KölnBild: picture-alliance/Geisler-Fotopress

Grüne und Linke riefen die Bundesregierung auf, die Bedenken vieler Bürger nicht zu ignorieren. "Die Bundesregierung muss die massiven Proteste zur Kenntnis nehmen und darf, selbst wenn die Massenklage vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert, CETA nicht zustimmen", sagte die Linken-Chefin Katja Kipping dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sagte: "CETA beschleunigt die Globalisierung, statt sie vernünftig zu regulieren. Das sollte die Bundesregierung endlich klar und deutlich sagen und einen Schlussstrich ziehen."

Nach der Annahme durch alle EU-Mitgliedsstaaten soll CETA am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet werden.

stu/se (afp, dpa, rtr)

 

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