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Politik

Snowden-Vernehmung in Berlin rückt näher

21. November 2016

Grüne und Linke versuchten bislang vergebens, Whistleblower Edward Snowden als Zeugen in den NSA-Untersuchungsausschuss zu laden. Jetzt bekommen die Oppositionsfraktionen Rückendeckung vom Bundesgerichtshof.

Edward Snowden
Bild: picture alliance / Christian Charisius/dpa

Am kommenden Donnerstag findet die bereits 117. Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses statt. Sie könnte als Meilenstein in die Geschichte dieses seit März 2014 tagenden Gremiums eingehen. Das wäre dann der Fall, wenn der Ausschuss die Bundesregierung auffordern sollte, eine Vernehmung von Whistleblower Edward Snowden in Deutschland zu beantragen. Grundlage dafür ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11. November (Aktenzeichen 1 BGs 125/16), die am Montag bekannt geworden ist. 

Der BGH-Entschluss geht auf eine Klage der Oppositionsfraktionen im Bundestag zurück. Grüne und Linke wollen Snowden nämlich unbedingt persönlich vor dem Untersuchungsausschuss zu seinen Enthüllungen über die globale Kommunikationsüberwachung durch den US-Geheimdienst NSA befragen. Den Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD würde es hingegen genügen, wenn sie den Whistleblower per Videoschalte oder im Rahmen eines Besuchs in seinem russischen Exil vernehmen könnten. Damit wäre auch die Bundesregierung einverstanden, die sich außer Stande sieht, Snowden in Deutschland sicheres Geleit zu gewährleisten.

Regierung befürchtet Belastung des transatlantischen Verhältnisses

Zwischen Deutschland und den USA besteht ein Auslieferungsabkommen. Deshalb liefe Snowden Gefahr, von deutschen Behörden in sein Heimatland überstellt werden zu müssen. So stellt es die Bundesregierung dar, die außerdem negative Auswirkungen auf die deutsch-amerikanischen Beziehungen im Allgemeinen und die Kooperation mit US-Sicherheitsbehörden im Besonderen befürchtet. Diese Begründung halten Grüne und Linke jedoch für einen Vorwand, um einen Auftritt Snowdens zu verhindern.

In diesem Saal des Deutschen Bundestages könnte Edward Snowden als Zeuge auftretenBild: picture-alliance/dpa/Hannibal

Die BGH-Entscheidung ist deshalb aus Sicht des Grünen-Obmanns im NSA-Untersuchungsausschuss, Konstantin von Notz, ein "guter Tag für die Minderheitenrechte im Deutschen Bundestag". Denn in dem Beschluss aus Karlsruhe wird das Gremium aufgefordert, dem Antrag der Opposition zuzustimmen. Voraussetzung wäre, dass mindestens ein Viertel der Mitglieder den Antrag unterstützen. Da der Ausschuss acht Mitglieder hat, darunter je ein Grüner und Linker, verfügen die beiden Fraktionen zusammen exakt über die benötigten 25 Prozent der Stimmen.

Opposition erwartet "Zusage eines wirksamen Auslieferungsschutzes"

Rein formal ist die Zeugen-Ladung Snowdens nach Berlin durch die BGH-Entscheidung nicht mehr zu verhindern. Ob der Whistleblower dann wirklich in der deutschen Hauptstadt erscheinen wird, ist deshalb aber keineswegs klar. Zunächst müsste die Bundesregierung dem Untersuchungsausschuss mitteilen, zu welchem Zeitpunkt sie Snowden sicheres Geleit gewähren könnte. Im Juristendeutsch heißt das "pass- und ausländerrechtliche Ermöglichung von Einreise und Aufenthalt sowie Zusage eines wirksamen Auslieferungsschutzes".

Linken-Obfrau Martina Renner forderte die Bundesregierung bereits auf, nach erfolgtem Beschluss des Untersuchungsausschusses "im Zuge der Amtshilfe" alles für sein Erscheinen in Berlin zu tun. Sollte die Bundesregierung dem Anliegen stattgeben, läge es an Snowden selbst, ob er als Zeuge in den NSA-Untersuchungsausschuss kommt. Eine Befragung per Video-Schalte oder in seinem russischen Exil hat er stets abgelehnt.    

 

Marcel Fürstenau Autor und Reporter für Politik & Zeitgeschichte - Schwerpunkt: Deutschland
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