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Politik

Chelsea Manning bleibt in Haft

22. April 2019

Die Whistleblowerin Chelsea Manning muss zunächst weiter im Gefängnis bleiben. Die US-Behörden wollen sie so zu einer Aussage gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange zwingen.

Manning im Oktober in London
Manning im Oktober in LondonBild: Getty Images/J. Taylor

Ein US-Bundesgericht hat die Beschwerde der Wikileaks-Informantin Chelsea Manning gegen ihre Beugehaft verworfen. Das Bundesberufungsgericht in Richmond im Bundesstaat Virginia erklärte, es habe "keinen Fehler" in der Beugehaft-Anordnung der untergeordneten Instanz gefunden. Zuerst hatte das Magazin "Politico" darüber berichtet. 

Während ihrer Zeit beim Militär-Geheimdienst hatte Manning im Jahr 2010 schwere Verfehlungen von US-Militärangehörigen, unter anderem in den Konfliktgebieten Irak und Afghanistan, über die Enthüllungsplattform Wikileaks öffentlich gemacht. Ein Video zeigte unter anderem, wie eine US-Hubschrauberbesatzung im Irak unschuldige, unbewaffnete Zivilisten tötete. 

Die 31-Jährige wurde im Rahmen eines Militärgerichtsverfahrens zu 35 Jahren Haft verurteilt. Nach sieben Jahren erließ der damalige Präsident Barack Obama den Großteil der Strafe.

Die Transgender-Frau - früher als Bradley Manning bekannt - befindet sich seit dem 8. März wieder im Gefängnis. Sie weigert sich, vor einem Geschworenengremium über den inzwischen wieder in britischer Haft sitzenden Wikileaks-Gründer Julian Assange auszusagen. In den USA läuft ein Verfahren gegen Assange, das lange Zeit geheim gehalten wurde. 

Julian Assange nach seiner FestnahmeBild: picture-alliance/ZUMAPRESS/R. Pinney

Assange wurde am 11. April nach siebenjährigem Exil in der ecuadorianischen Botschaft in London festgenommen. Die US-Regierung hat einen Auslieferungsantrag gestellt, gegen den der Wikileaks-Gründer ankämpfen will. Die Entscheidung über den Auslieferungsantrag könnte sich jahrelang hinziehen.

stu/jj (dpa, afp)
 

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