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Politik

Chicago verklagt US-Regierung

8. August 2017

US-Präsident Trump will Städten, die aus seiner Sicht nicht konsequent genug gegen illegale Einwanderung vorgehen, Zuschüsse für die Ausstattung der Polizei streichen. Chicago lässt sich das nicht gefallen.

Skyline von Chicago
Bild: Fotolia/mpaskvan

Im Streit um die Einwanderungspolitik von US-Präsident Donald Trump klagt die Stadt Chicago gegen die Regierung in Washington. Das teilte Bürgermeister Rahm Emanuel mit.

Er will sich damit gegen die angedrohte Kürzung von Bundesmitteln wehren, wenn eine sogenannte Sanctuary City im Kampf gegen illegale Einwanderung nicht wie gewünscht mit den Bundesbehörden kooperiert. Die 46-seitige Klageschrift wurde beim zuständigen Gericht in Chicago eingereicht. Es ist die erste Klage dieser Art.

"Wir werden immer Menschen willkommen heißen"

Einwanderungsfreundliche Städte in den USA wie Chicago, New York oder Los Angeles - "Sanctuary Cities" ("Zufluchtsorte") - weigern sich, mit den Bundesbehörden zusammenzuarbeiten, um illegale Immigranten zu finden und festzunehmen. Die Bundesregierung droht, ihnen Zuschüsse für die Ausstattung der Polizei zu streichen.

Im vergangenen Jahr erhielt Chicago nach Angaben Emanuels 2,3 Millionen Dollar (rund 1,9 Millionen Euro) zum Kauf etwa von Polizeiautos, Computern und Taser-Pistolen. Der Bürgermeister sprach von einer kontraproduktiven Politik der US-Regierung.

"Wir werden immer eine Stadt sein, die Menschen willkommen heißt", sagte er dem Fernsehsender CNN. Die örtliche Polizei sei darauf angewiesen, dass sie mit den Einwanderern zusammenarbeite.

Kritik von Justizminister Sessions

US-Justizminister Jeff Sessions kritisierte das Vorgehen Chicagos scharf. Washington werde nicht weiter an Städte zahlen, die "stolz gegen die Herrschaft des Gesetzes verstoßen und kriminelle Fremde auf Kosten der öffentlichen Sicherheit schützen", erklärte er.

Es sei "ganz einfach", so Sessions weiter: "Haltet euch an das Gesetz oder verzichtet auf das Geld des Steuerzahlers."

gri/ust (afp, ape, rtre)

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