China im Wandel
4. März 2007DW-WORLD.DE: Ist von der diesjährigen Plenartagung des chinesischen Nationalkongresses etwas Neues zu erwarten?
Hinrich Julius: Diese Tagung wird in den chinesischen Medien als Fortsetzung der Entscheidung für eine "harmonische Gesellschaft" kommentiert, mit dem Hinweis, dass im nächsten Jahr eine Vielzahl sozialer Gesetze auf der Agenda stehen wird. Im sozialen Bereich gibt es keinen Schlussstrich, sondern eine voraussichtliche Beendigung der Debatte um das "Sachenrecht" - einfacher formuliert: das Eigentumsgesetz. Das Gesetz ist schon sieben Mal im Nationalkongress beraten worden - bisher ein Rekord.
Auch letztes Jahr ist der Entwurf nicht zur Abstimmung gekommen, obwohl dies vorgesehen war. Wie stehen die Chancen dieses Mal?
Nach allem, was man hört, wird das Eigentumsgesetz diesmal verabschiedet werden. Ein offener Brief von einem Beida-Professor hat 2005 eine Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes angestoßen. In der Diskussion ging es darum, ob das neue Gesetz ein Ausverkauf der alten sozialistischen Gedanken sei. Ende 2006 und Anfang 2007 wurde diese Diskussion wieder aufgenommen. Es hat offene Briefe im Internet gegeben und bis zu 4000 Unterschriften von durchaus bedeutenden Ex-Ministern, darunter die, die sich gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen haben. Gleichwohl ist eine politische Entscheidung getroffen worden, das Gesetz zu verabschieden. Spannend ist wohl, wie viele Gegenstimmen es bei der Abstimmung geben wird.
Geht die Aufregung um dieses Gesetz nicht schon längst an der Realität in China vorbei?
Das Eigentumsgesetz wird in vielen Bereichen Änderungen und Neuerungen bringen, auch konzeptionelle Neuregelungen. Politisch bringt es die Beendigung einer 15-jährigen Debatte um das chinesische Privateigentum, das faktisch in den 80er-Jahren eingeführt wurde und jetzt gleichwertig durch ein formelles Gesetz vor dem Staats- und Kollektiveigentum geschützt werden soll. Es gibt nicht viele faktische Änderungen, aber die politische Bedeutung ist sehr hoch.
Ist das Eigentumsgesetz denn überhaupt mit der sozialistischen Marktwirtschaft vereinbar?
Ja, weil das Privateigentum als Grundlage der Marktwirtschaft geschützt ist. Andererseits hält das neue Gesetz explizit fest, dass auch das Staatseigentum geschützt ist.
Deutsche Institutionen wie die GTZ, die Sie in China vertreten, begleiten den dortigen Transformationsprozess beratend. Woran kann man die deutsche Leistung erkennen?
Die GTZ hat in den letzten sieben Jahren sehr intensiv beraten, sowohl die Kommissionen des Nationalvolkskongresses, als auch anfangs die Ministerien. Man kann sehen, dass China von der juristischen Grundkonzeption einem kontinental-europäischen Modell folgt. Nicht in allen einzelnen Fragen wird das deutsche Recht wiederholt, aber viele konzeptionelle Grundgedanken des deutschen Rechts werden in die chinesischen Gesetze übernommen. Das ist vielleicht auf unsere Arbeit zurückzuführen.
In welchen konkreten Fragen haben die Deutschen intensiv beraten?
Wir haben intensiv bei der Frage der Ausgestaltung des Wohnungseigentums in Chinas Städten beraten; wie es rechtlich konstituiert werden soll, wie die Nutzungsrechte der Wohnungseigentümer im Verhältnis zu den Interessen der anderen Wohnungseigentümer geregelt werden sollen. Auch bei der Kreditvergabe haben wir intensiv beraten, welche Kreditsicherheit in China eingeführt werden soll. Wir haben auch in Sachen Körperschaftssteuergesetz beraten, das bei der Plenartagung abgestimmt wird. Dabei haben wir uns eher auf die technischen Fragen des Steuerrechts konzentriert - konkret geht es um die technische Umsetzbarkeit und Verbesserung der Steuergesetzgebung.
Politisch interessant ist die beabsichtigte Vereinheitlichung des Steuersatzes für ausländische und inländische Unternehmen. Beide sollen zukünftig, zumindest vom Prinzip her, derselben Körperschaftssteuerhöhe unterliegen, was für ausländische Unternehmen eine Steuererhöhung und für inländische Unternehmen eine Steuersenkung zur Folge hätte.
Hinrich Julius ist Leiter des Rechskooperationsbüros der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit in Peking. Im Auftrag der deutschen Bundesregierung berät er den chinesischen Volkskongress, Ministerien und den Obersten Gerichtshof bei der Gesetzgebung und Implementierung des Rechts. Die Beratung zum Sachenrecht als Teil des Zivilgesetzbuches ist als Bestandteil des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs ein Schwerpunkt dieser Beratung.