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Harter Kurs gegen kranke DW-Journalistin

5. Februar 2016

Seit Wochen setzen sich die Bundesregierung und mehrere Menschenrechtsorganisationen für die Ausreise von Gao Yu ein. Die 71-jährige Deutsche Welle-Mitarbeiterin ist herzkrank. Doch Chinas Führung bleibt hart.

Die chinesische Journalistin Gao Yu spricht in ein DW-Mikrofon (Foto: DW)
Gao Yu, regimekritische JournalistinBild: DW

Die Organisation Reporter ohne Grenzen kritisierte, dass Chinas Behörden die Ausreise Gao Yus zur medizinischen Versorgung verhinderten. Die renommierte Journalistin, die für die Deutsche Welle berichtete, leide an chronischen Herzproblemen und einer Erkrankung der Lymphknoten, so Reporter ohne Grenzen. Die Bundesregierung setzt sich seit Wochen dafür ein, dass die bekannte Regimekritikerin in Deutschland behandelt werden kann.

Ende des Jahres seien Yu und ihrem Sohn Reisepässe ausgestellt worden, berichtete die Hilfsorganisation. Außerdem hätten sie deutsche Visa. Anfang Januar sei eine Ausreise geplant gewesen, doch kurz vorher hätten die Behörden signalisiert, "dass zunächst die Führung der Kommunistischen Partei grünes Licht geben müsse", berichtete die Hilfsorganisation, die sich für weltweite Pressefreiheit einsetzt.

Mehrere Hilfsorganisationen empört

Das Vorgehen sei ein erschreckender Beweis für die "Verhärtung des Apparats unter Staats- und Parteichef Xi Jinping", sagte Christian Mihr von Reporter ohne Grenzen. Die Organisation steht bereit, die Journalistin in Deutschland bei Bedarf finanziell und auf andere Weise zu unterstützen. Auch andere namhafte Hilfsorganisationen wie Human Rights Watch und Amnesty International setzen sich für Yu ein und zeigten sich empört.

Die Journalistin und Regimekritikerin war im Mai 2014 wegen Verrats von Staatsgeheimnissen festgenommen und im April 2015 zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. In einem Geheimprozess war ihr vorgeworfen worden, ein internes Parteidokument an eine ausländische Webseite weitergegeben zu haben. Es soll sich um das berüchtigte "Dokument Nr. 9" gehandelt haben, in dem zum Kampf gegen westliche Ideen aufgerufen wurde. Nach internationalem Druck hatte ein Berufungsgericht Yu im November 2015 aus gesundheitlichen Gründen Haftverschonung gewährt.

Etwas besser

Der Rechtsanwalt von Gao Yu, Mo Shaoping, sagte der Deutschen Welle, vor der Haftverschonung habe Gao unter Hypotonie, Herzschwäche, Anfällen von Schwindel, Hörverlust und Tinnitus sowie Hauterkrankungen gelitten. "Wegen Kreislaufschwäche wurde sie mehrfach ins Krankenhaus geliefert. Nach der Haftverschonung geht es ihr den Umständen entsprechend besser", sagte der Rechtsanwalt.

Grundsätzlich dürfe man während der Haftverschonung das Land nicht verlassen, fügte Mo Shaping hinzu. "Es sei denn, dass eine Sondergenehmigung vorliegt." Es habe aber durchaus Fälle gegeben, in denen Verurteilte trotz Haftverschonung aus China hätten ausreisen dürfen.

nem/cr/kle (dpa, DW)

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