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Metzelder erhält Bewährungsstrafe

29. April 2021

Ex-Fußballer Christoph Metzelder wird für den Besitz und die Weiterleitung von Material, das sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zeigt, zu zehn Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Düsseldorf | Prozess: Kindesmissbrauch Christoph Metzelder
Christoph Metzelder im Düsseldorfer AmtsgerichtBild: Michael Gstettenbauer/imago images

Fußball-Vizeweltmeister Christoph Metzelder ist vom Amtsgericht Düsseldorf zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 40-Jährige hatte zuvor ein Teilgeständnis abgelegt und die Weiterleitung von 18 Dateien eingeräumt, die sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zeigen. Den Besitz von nahezu 300 Dateien, wie angeklagt, gestand er dagegen nicht. "Ich habe auf frei zugänglichen Internetseiten inkriminierte Bilder besorgt, Screenshots gemacht, ich habe im Chat Extremfantasien ausgetauscht", gab Metzelder zu.

Es habe weder Übergriffe gegenüber Kindern und Jugendlichen gegeben, noch seien welche geplant gewesen. "Das hat ausschließlich in einer digitalen Parallelwelt stattgefunden", sagte der Ex-Fußballprofi. "Ich akzeptiere die Strafe und bitte die Opfer sexueller Gewalt um Vergebung. Ich werde den Rest meines Lebens mit dieser Schuld als Teil der Gesellschaft leben müssen."

Das Amtsgericht hatte für den Fall eines Geständnisses eine Haftstrafe zwischen zehn und zwölf Monaten auf Bewährung in Aussicht gestellt. Es hatte betont, dass Metzelder bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als unschuldig gelte.

Anwalt: Auf der Suche nach sexuellem "Kick"

Der Prozess gegen den ehemaligen Fußball-Nationalspieler hatte am Donnerstagmorgen begonnen. Der Vorwurf lautete Besitz und Weiterleitung von Material, das sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zeigt. Die Bilder und Videos, um die es geht, sollen eindeutige sexuelle Handlungen an Minderjährigen zeigen, unter anderem Jungen und Mädchen unter zehn Jahren. In einem Fall war von einem "Kleinkind" in stark sexualisierter Pose die Rede.

Metzelder hatte beim Betreten des Gerichtsgebäudes seinen ersten öffentlichen Auftritt seit dem Bekanntwerden der Vorwürfe im September 2019. Metzelders Anwalt Ulrich Sommer hatte zuletzt erklärt, sein Mandant sei offensichtlich auf der Suche nach einem sexuellen "Kick" gewesen - mit "Dingen, die man tunlichst nicht angefasst haben sollte". Der 40-Jährige sei aber "natürlich nicht" pädophil: "Das weiß auch die Staatsanwaltschaft." 

Erstes Statement vor Gericht

Metzelder, der 2002 mit dem DFB-Team Vize-Weltmeister geworden war, hatte sich zuvor nicht öffentlich geäußert. Vor Gericht schilderte er seinen Lebenslauf, seine sportliche Karriere, und sprach über sein soziales Engagement, "auf das ich sehr stolz bin". "Der 3. September 2019 war eine Zäsur, beruflich, gesellschaftlich, privat", sagte er.

Erster Auftritt in der Öffentlichkeit seit September 2019: Christoph Metzelder vor dem Amtsgericht Bild: Martin Meissner/AP Photo/picture alliance

Er lebe "seitdem zurückgezogen, alle beruflichen und gesellschaftlichen Engagements ruhen oder sind bereits beendet". Das Bundesverdienstkreuz und den Landesverdienstorden NRW wolle er "aus Respekt vor jetzigen und künftigen Preisträgern" zurückgeben. 

Metzelder über sich selbst "erschrocken"

Metzelder hatte seine Fußball-Karriere, in der er für Borussia Dortmund, Real Madrid und den FC Schalke 04 aktiv war, 2013 beendet und anschließend als Fernsehexperte gearbeitet.

Nach Bekanntwerden der Ermittlungen hatte er alle Positionen und Ämter ruhen lassen und auch eine von ihm mitgegründete PR-Agentur verlassen. Auf seine Teilnahme am Fußballlehrer-Lehrgang des DFB hatte er ebenfalls verzichtet.

"Herr Metzelder war über sich selbst erschrocken, dass es sowas wie ein Doppelleben gibt", berichtete sein Anwalt Sommer, der nun eine Revision gegen das Gerichtsurteil erwägt. In Hoffnung auf Aufklärung weiterer Hintergründe sehe er "für andere Instanzen noch viel zu diskutieren und rechtlich zu entscheiden", sagte Sommer unmittelbar nach Abschluss der Verhandlung in Düsseldorf. Er sieht unter anderem die mediale Vorverurteilung im Urteilsspruch nicht ausreichend mildernd berücksichtigt: "Das wäre eine Sache für die Revision oder möglicherweise auch die Berufung."

asz/to (dpa, SID)

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