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Politik

Erster Ausländer wird Oberbürgermeister

Rahel Klein
17. Juni 2019

Claus Ruhe Madsen ist neuer Oberbürgermeister von Rostock - und das, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu haben. Er ist Däne. Möglich macht das eine EU-Richtlinie. Doch nicht in allen Bundesländern wäre das möglich.

Deutschland Oberbürgermeister-Stichwahl in Rostock |  Claus Ruhe Madsen
Claus Ruhe Madsen will Rostock bewegenBild: picture.alliance/dpa/B. Wüstneck

Hätte es bei den Wikingern damals schon Hipster gegeben - vielleicht hätten sie so ausgesehen wie der neue Oberbürgermeister von Rostock, Claus Ruhe Madsen. Der 46-jährige Däne trägt einen dichten, langen, weiß-braunen Wikingerbart. Seine Haare sind an den Seiten kurz geschoren, oben drauf etwas länger und sorgfältig gegelt. Er trägt eine eckige Brille. Madsen fährt gern Rennrad, ist Handballtrainer, Möbelhändler und er will Rostock "hyggelig" machen - "gemütlich". Und er ist der erste Ausländer, der eine deutsche Großstadt regiert. Madsen hat nämlich nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

Madsen: "Bin Rostocker"

Madsen bezeichnet sich selbst als "Europäer und Rostocker". Ein deutscher Pass sei für ihn nie ein Thema gewesen, wie er dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) gesagt hat. "Für mich bin ich Rostocker, ob mit oder ohne Pass", so Madsen.

Vor 21 Jahren ist Madsen mit seiner Frau nach Rostock gekommen. Sein Motto im Wahlkampf: "Rostock bewegen". Den Slogan hatte er sich auf T-Shirts und Kapuzenpullover drucken lassen - zusammen mit einem comicartigen Konterfei seines bärtigen Gesichts. Madsen ist Unternehmer - er besitzt fünf Möbelhäuser und war Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock. Er ist parteilos und punktete im Wahlkampf vor allem mit den Themen Umwelt, Wirtschaft und Digitalisierung. Dafür unterstützten ihn CDU und FDP. In der Stichwahl am vergangenen Wochenende setzte er sich mit deutlichem Vorsprung gegen den Kandidaten der Linken, Steffen Bockhahn durch - mit 57,1 Prozent der Stimmen.

Hatte mit seinem Wahlkampf-Rad Erfolg: Claus Ruhe MadsenBild: picture-alliance/dpa/B. Wüstneck

Kommunalwahlrecht für EU-Bürger

Dass es möglich ist, als Nicht-Deutscher Oberbürgermeister zu werden, regelt eine Richtlinie der EU aus dem Jahr 1994. Die besagt, dass EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land als ihrem Herkunftsland wohnen, ein aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen besitzen - und zwar unter den gleichen Bedingungen wie Staatsangehörige des jeweiligen Landes. Ein Däne darf bei Kommunalwahlen also in Deutschland wählen - und sich auch zur Wahl stellen - wenn er seinen Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde hat.

Die Richtlinie lässt allerdings Spielräume, außerdem unterscheidet sich die Umsetzung sowohl in den EU-Mitgliedsländern als auch in den deutschen Bundesländern ein wenig. So können die EU-Länder bestimmen, dass nur eigene Staatsangehörige in leitende Ämter gewählt werden können. Unter anderem in Großbritannien, Bulgarien, Frankreich und Italien können EU-Ausländer zwar zum Gemeinde- oder Stadtrat gewählt werden, der Bürgermeisterposten ist aber eigenen Staatsangehörigen vorbehalten.

In Deutschland hat jedes Bundesland die EU-Richtlinie auf Landesebene umgesetzt. In München allerdings hätte Madsen keine Chance auf den Posten des Oberbürgermeisters gehabt, da die Bürgermeister und Landräte in Bayern die deutsche Staatsangehörigkeit haben müssen. Damit geht Bayern als einziges deutsches Bundesland einen ähnlichen Sonderweg wie einige EU-Staaten. In den übrigen deutschen Bundesländern können Ausländer wie Madsen dagegen Oberbürgermeister werden.

Strengere Regeln für höhere Posten

Sollte Claus Ruhe Madsen nach noch Höherem streben - etwa dem Amt des Ministerpräsidenten, des Bundeskanzlers oder Bundespräsidenten - dann müsste er sich allerdings doch um einen deutschen Pass bemühen. Diese Ämter stehen nämlich nur deutschen Staatsbürgern offen.

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