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Corona: 12 Quadratmeter für Quarantänebrecher

27. Januar 2021

Mehrere deutsche Bundesländer wollen besonders hartnäckige Quarantänebrecher in speziellen Einrichtungen zwangsunterbringen. Die Maßnahmen betreffen sehr wenige Fälle, bergen aber Symbolkraft für die Allgemeinheit.

Deutschland Moltsfelde | Unterbringung für Quarantäne-Verweigerer in Jugendarrestanstalt
Bild: Christian Charisius/dpa/picture alliance

Einladend sehen die zwölf Quadratmeter nicht aus. Ein schmales Bett, ein kleiner Ecktisch, vergitterte Fenster. Es ist die "ultima ratio" des Bundeslandes Schleswig-Holstein, weit im Norden Deutschlands, für Menschen, die immer wieder gegen Corona-Quarantäne-Maßnahmen verstoßen. Ab Anfang Februar kann ein Richter anordnen, diese besonders hartnäckigen Quarantänebrecher hier in einem Zellenraum auf dem Gelände der Jugendarrestanstalt Moltsfelde nahe der Stadt Neumünster unterzubringen.

Ultima ratio, das letzte geeignete Mittel – so bezeichnet Sönke Schulz, Geschäftsführer des Landkreistags, bei einem Pressetermin die Einrichtung. Die Verantwortlichen setzen auch auf die abschreckenden Bilder, die die angereisten Kamerateams verbreiten werden und somit auf den "pädagogischen Effekt" der Maßnahme, wie es Landrat Jan-Peter Schröder ausdrückt. "Wann es hier zum ersten konkreten Fall kommt, das können wir alle nicht vorhersehen. Wir hoffen, dass wir möglichst wenig hier im Einsatz sein werden", ergänzt Schulz. Ohnehin stünde die Zwangseinweisung in die sechs zur Verfügung stehenden Räume am "Ende einer Kette". Vorher müssten mehrere Verstöße gegen Quarantäne-Auflagen nachgewiesen werden. Dann gäbe es noch eine sogenannte Gefährderansprache in Anwesenheit der Polizei, bei der die Person gewarnt werde, dass eine Zwangseinweisung bevorstehen könnte.

Eine Zwangsunterbringung könne nur die letzte Maßnahme sein, sagt Sönke SchulzBild: Christian Charisius/dpa/picture alliance

Verstößt die Person dann erneut gegen die häusliche Quarantäne-Pflicht, führt der Weg vors Gericht, wo ein Richter die Einweisung anordnen muss. Die Zeit, die eine Person also tatsächlich in den ungemütlichen zwölf Quadratmetern verbringen muss, dürften nur wenige Tage betreffen, bis die gesetzlich vorgeschriebene Quarantäne-Zeit vorbei ist.

Wenn eine Person in Deutschland an Covid-19 erkrankt oder engen Kontakt zu einem Erkrankten hatte, ordnen in der Regel Gesundheitsämter eine häusliche Quarantäne an. Es ist dann verboten, das Haus zu verlassen - auch nicht zum Einkaufen. Das Robert Koch-Institut empfiehlt für enge Kontaktpersonen eine Quarantäne von 14 Tagen, allerdings kann diese Zeit auf zehn Tage verringert werden, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt. 

Kritik an schwerem Grundrechte-Eingriff

Auch wenn eine Zwangseinweisung nur wenige Tage dauert, ist sie ein schwerer Eingriff in die Freiheitsrechte eines Menschen. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im Infektionsschutzgesetz (IFSG). Obwohl eine solche Zwangs-Quarantäne also rechtlich zulässig ist, haben die Pläne aus Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern für Kritik gesorgt. Bereits im November kündigte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl an, Quarantänebrecher "absondern" zu wollen. "Es geht darum, dass wir die Allgemeinheit vor Menschen schützen, die vorsätzlich in Kauf nehmen, dass sie andere mit einer potenziell tödlichen Krankheit infizieren", sagte er in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". "Der Staat darf nicht achselzuckend danebenstehen. Damit würden wir bei der Bevölkerung die Akzeptanz der Maßnahmen gefährden."

Die Ankündigung, die inzwischen konkretere Formen annimmt, hat schon Ende des Jahres zu Kritik geführt. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, wies den Vorschlag zurück. Das ständige Winken mit unverhältnismäßigen Maßnahmen untergrabe das Vertrauen der Menschen in die dringend erforderliche Pandemie-Bekämpfung.

Neben Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg planen auch Brandenburg und Sachsen Einrichtungen zur Zwangseinweisung. Kritik daran kommt auch aus der Fraktion der Linkspartei. "Wir brauchen nicht mehr Repressionen und Zwang, sondern Investitionen in Schutz und gesundheitliche Aufklärung: Schutz durch kostenlose medizinische Masken für alle, Schutz durch schnellere Impfungen, Schutz am Arbeitsplatz durch verbindliche Regelungen und mehr Kontrollen, insbesondere dort, wo kein Homeoffice möglich ist und im Niedriglohnbereich", sagt Achim Kessler, Sprecher für Gesundheitspolitik der Fraktion "Die Linke" im Bundestag auf DW-Anfrage.

Nur Einzelfälle betroffen

Schlussendlich werden vermutlich nur wenige Menschen tatsächlich von der Maßnahme einer Zwangseinweisung betroffen sein. Das legt das Beispiel des Bundeslandes Hessen nahe. Hier bestand im vergangenen Jahr die Möglichkeit, hartnäckige Quarantänebrecher in einer Etage eines Hotels in Frankfurt am Main unterzubringen. Dieses Angebot wurde allerdings mangels Bedarfs eingestellt, wie das hessische Sozialministerium auf DW-Anfrage bestätigte.

Aus Bremen sei der Fall einer Person bekannt, die mehrfach gegen Quarantäne-Auflagen verstoßen habe, teilt das Pressereferat des Innensenators der DW mit. Dort heißt es: "Im Klinikum Bremen-Ost wurde deshalb durch uns eine leerstehende Station angemietet, die Person wurde dort untergebracht. Die Unterbringung erfolgte nach §30 IFSG. Das zuständige Gesundheitsamt meldete die Notwendigkeit an das zuständige Ordnungsamt, welches einen richterlichen Beschluss zur Unterbringung einholte." Eine spezielle Einrichtung wie in Schleswig-Holstein sei aber nicht geplant.

Auch wenn nur wenige Personen so hartnäckig gegen Quarantäne-Verpflichtungen verstoßen, dass eine Zwangseinweisung in Betracht kommt, lässt sich kaum sagen, wie groß das Problem des Quarantänebruchs im Allgemeinen ist. Das liegt an der föderalen Struktur Deutschlands. Jede Kommune regelt selbst die Kontrolle der Corona-Quarantäne. Einzig in Brandenburg und Bayern liegen gebündelte Zahlen auf Landesebene dazu vor.

Die legen nahe, dass sich die allermeisten Menschen an Quarantäne-Auflagen halten. In der Woche vor Weihnachten, als besonders strenge Corona-Regeln in Bayern in Kraft traten, wurden 4420 Menschen wegen Verstößen gegen Corona-Maßnahmen angezeigt. Die meisten missachteten Ausgangsbeschränkungen. Gegen Quarantäne-Auflagen wurde kaum verstoßen – nur 44 Menschen widersetzten sich der Anordnung, in häuslicher Quarantäne zu bleiben.  

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