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Politik

Corona-Krise: Wie reagiert der Bundestag?

Kay-Alexander Scholz
14. März 2020

Das deutsche Parlament schließt einen Shut-Down für die Abgeordneten zum jetzigen Zeitpunkt aus. Eine andere große Gruppe aber muss erstmal draußen bleiben.

BdT - Reichstagsgebäude am Abend
Bild: picture-alliance/dpa/C. Soeder

Es soll weiter gearbeitet werden. Der Bundestag hält ungeachtet der Corona-Epidemie vorerst an seiner nächsten Sitzungswoche fest. In einem Schreiben von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble an die 709 Abgeordneten heißt es, "neben den notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ist oberstes Gebot, die Handlungsfähigkeit des Verfassungsorgans zu erhalten".

Doch einschränkend heißt es aus der Pressestelle: "Sofern die Sachlage keine neuen Entscheidungen verlangt." Garantien gibt es in der Corona-Krise auch im Bundestag nicht.

Die nächste Sitzungswoche startet am 23. März. Zur Erklärung: Der Bundestag tagt in der Regel alle zwei Wochen. Dazwischen sollen zum Beispiel Abgeordnete Zeit für die Arbeit in ihren Wahlkreisen haben.

Gewisse Einschränkungen gibt es trotzdem: Kongresse in den Fraktionen sollen bis Ende April nicht stattfinden, Dienstreisen werden auf ein Minimum reduziert.

Keine Besuchergruppen mehr

Täglich kommen rund 6000 Besucher in den Reichstag, wo der Bundestag tagt, besuchen die spektakuläre Kuppel, die Dachterrasse oder verfolgen auf den Besuchertribünen die Reden im Plenarsaal. Damit ist ab dem 16. März bis Ende April erstmal Schluss. Zumindest für große Besuchergruppen - einzelne Besucher dürfen weiterhin hinein. Geschlossen wurden Kuppel und Dachterrasse bereits am 10. März.

Die bei Touristen beliebte Kuppel des Reichstags bleibt nun leerBild: picture-alliance/dpa/S. Wurtscheid

Debattiert wurden diese Maßnahmen in einem Krisenstab der Parlamentarischen Geschäftsführer der sechs Bundestagsfraktionen mit Bundestagspräsident Schäuble und der Bundestagsverwaltung - erstmals bereits Anfang März.

Mini-Plenum möglich

Bislang gibt es vier Corona-Fälle im Bundestag. Am Freitag tagte der Bundestag - fast normal. Nur die sogenannten namentlichen Abstimmungen, bei denen jeder Abgeordnete seine Abstimmungskarte in eine Box stecken muss, wurden aus dem Plenarsaal in einen Flur ausgelagert, wo mehr Platz ist, und zeitlich gestreckt. Normalerweise gibt es immer einen Stau vor der Box - das höhere Infektionsrisiko durch diese Nähe wollte man vermeiden.

Corona-Schutz: So dichtgedrängt - wie bei namentlichen Abstimmungen üblich - soll es erstmal nicht mehr zugehenBild: picture-alliance/dpa/W. Kumm

Auch wenn die Zahl der Infizierten steigen sollte: Die Beschlussfähigkeit des Parlaments ist so schnell nicht eingeschränkt. Laut Geschäftsordnung müssen zwar die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein, um etwas beschließen zu können. Aber das wird auch in normalen Zeiten nicht so eng gesehen. Häufig sind nur die entsprechenden Fachpolitiker im Plenum - abgestimmt wird trotzdem. So lange das Mehrheitsverhältnis zwischen den Parteien stimmt, geht das im normalen Ablauf in Ordnung. Sollte es nun in einer Fraktion zu vielen Ausfällen kommen, wolle man das bei Abstimmungen berücksichtigen, hieß es. Das heißt, unter Umständen würden Abgeordnete nicht mitstimmen, damit die Mehrheitsverhältnisse gewahrt bleiben. So lange nicht eine gesamte Fraktion ausfällt, scheint das praktikabel.

Zur Not, so der Verfassungsrichter Christian Pestalozza, könnte man sich darauf einigen, in einer sehr kleinen Runde zusammen zu kommen. Doch noch ist das nicht nötig.

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