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Politik

Coronakrise: Bundeskabinett öffnet die Kassen

23. März 2020

Da hat Bundesfinanzminister Scholz so lange die schwarze Null verteidigt, und nun wird das Virus alles Geld auffressen. Doch die Bundesregierung will Wirtschaft und Kleinunternehmer mit aller Macht retten.

Berlin Kabinett beschließt Klimaschutzpaket
Das Bundeskabinett tagt im Kanzleramt (Archivbild) Bild: picture-alliance/dpa/M. Kappeler

Zur Linderung der Folgen der Coronavirus-Ausbreitung hat das Bundeskabinett ein Maßnahmenpaket beschlossen, das ohne Beispiel ist. Es geht um große Schutzschirme für Unternehmen, Beschäftigte und Kliniken. Vorgesehen sind auch umfangreiche Rechtsänderungen. Im Schnellverfahren soll dann am Mittwoch der Bundestag den Maßnahmen zustimmen, am Freitag der Bundesrat.

Praktisch, schnell, unbürokratisch?

"Mit aller Kraft" wolle er sich dagegen stemmen, dass Gesundheitsfürsorge oder wirtschaftliche Abläufe infrage gestellt werden, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bei der gemeinsamen Vorstellung des Beschlusses mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Noch in dieser Woche sollen die Maßnahmen Bundestag und Bundesrat passieren, damit die Gelder möglichst rasch auch zu den Menschen kommen. Die Bundesregierung plant einen Nachtragshaushalt von 156 Milliarden Euro für 2020 und will dafür die Notfallregel bei der Schuldenbremse ziehen, um mehr finanziellen Spielraum zu haben. Also: Die schwarze Null ist Vergangenheit. Die Schuldenbremse? Außer Betrieb.

Die Kanzlerin? Im Home Office

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nahm an der Kabinettssitzung nicht persönlich teil, sondern war per Video oder Telefon zugeschaltet. Sie begab sich am Sonntagabend in Quarantäne, nachdem sie erfahren hatte, dass sie vor wenigen Tagen Kontakt zu einem Arzt hatte, der mittlerweile positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Zuvor hatte sich Merkel noch mit den Ministerpräsidenten der Länder auf Kontaktverbote verständigt, um eine Ausbreitung des Virus einzudämmen und weitreichende Ausgangssperren vorerst zu vermeiden.

Zur Not steigt der Staat ein

Zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus sollen nun direkte Zuschüsse für kleine Firmen, Solo-Selbstständige und freie Berufe beschlossen werden. Ein Programm sieht ein Volumen von bis zu 50 Milliarden Euro vor. Über einen Stabilisierungsfonds sollen Großunternehmen mit Kapital gestärkt werden können, der Staat soll sich notfalls wie in der Finanzkrise vor mehr als zehn Jahren auch an Unternehmen beteiligen können.

Ein Lichtgruß aus Frankfurt nach Berlin kurz nach der jüngsten Coronakrisen-Rede der Kanzlerin Bild: Reuters/K. Pfaffenabach

Schutz für Schuldner ....

Die Regierung will auch Schuldner vor negativen Auswirkungen durch das Coronavirus und den Wirtschaftseinbruch schützen. Durch eine Gesetzesänderung will die Regierung etwa sicherstellen, dass Schuldner Zahlungen vorerst nicht leisten müssen, wenn sie von den Virus-Auswirkungen betroffen sind. Sie sollen Leistungen einstweilen verweigern oder einstellen können, "ohne dass hieran für sie nachteilige rechtliche Folgen geknüpft werden". Dies soll zunächst bis zum 30. September 2020 und für Verträge gelten, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden.

... für Mieter

Für Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume wird dazu das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt. "Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. September 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen", heißt es. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt im Grundsatz aber bestehen.

 und für die Landwirtschaft und die Gesundheitssysteme

Angesichts drohender Engpässe in der Landwirtschaft sollen Regelungen für Saisonkräfte flexibler gestaltet werden. So sollen sie eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben können, wie das Bundesagrarministerium nach mitteilte. Bisher ist dies für bis zu 70 Tage möglich.

Die Bundesregierung will das Gesundheitswesen mit einem Schutzschirm von bis zu zehn Milliarden Euro unterstützen. Mit dem "Covid19-Krankenhausentlastungsgesetz" sollen die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen werden; mit dem "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" soll besser auf Epidemien reagiert werden können, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

 

ml/kle/fab (dpa, rtr)

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