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Reise

Coronakrise: Was Reisende jetzt wissen müssen

Andreas Kirchhoff
17. März 2020

Der weltweite Reiseverkehr ist in der Coronakrise zum Erliegen gekommen. Viele Länder verbieten die Einreise für Ausländer. Die EU hat ihre Außengrenzen geschlossen. Kann man trotzdem noch verreisen?

Deutschland Berlin | Coronavirus | Brandenburger Tor, wenige Menschen
Das Brandenburger Tor in Zeiten der Corona-KriseBild: picture-alliance/Fotostand

Die meisten Regierungen raten ihren Bürgern dringend, auf Reisen zu verzichten und ihre Vorhaben auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Reiseveranstalter stornieren ihre Angebote, Fluggesellschaften streichen Flüge, internationale Flugverbindungen sind gecancelt. Der weltgrößte Touristikkonzern TUI stellt fast den gesamten regulären Betrieb ein.

Die wichtigste Frage lautet nicht mehr, wohin können Urlauber noch verreisen, sondern wie kommen sie zurück nach Hause. Daher hat das Auswärtige Amt eine Rückholaktion für tausende Deutsche gestartet, die wegen Reisebeschränkungen in der Coronakrise im Ausland festsitzen.

Außenminister Heiko Maas kündigte am Dienstag (17.03.2020) an, bis zu 50 Millionen Euro dafür zur Verfügung zu stellen. Vor allem gehe es um Urlauber in Marokko, der Dominikanischen Republik, den Philippinen, Ägypten und den Malediven.

Der SPD-Politiker sprach von einer "Luftbrücke". In den vergangenen Tagen hatten zahlreiche Länder wegen der rasanten Ausbreitung des Coronavirus Grenzen dicht gemacht und Flugverbindungen gekappt. Da Deutschland inzwischen zu den Hauptrisikoländern gehört, sind deutsche Reisende besonders stark von den Einschränkungen betroffen.

Was müssen Reisende aus Deutschland beachten?

Erste Adresse für Fragen von Touristen aus Deutschland ist die Website des Auswärtigen Amts. Dort informieren aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise über die jeweiligen Risiken in Zielgebieten.

Bisher hatte die Bundesregierung nur von Reisen in wenige besonders stark vom Coronavirus betroffene Länder abgeraten. Jetzt hat die Bundesregierung sogar eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Ein solcher Schritt erfolgt nur bei einer Gefahr für Leib und Leben.

In der Coronakrise gab es bisher nur für die chinesische Ursprungsregion des Virus eine solche Warnung. "Wir müssen verhindern, dass weitere Deutsche im Ausland stranden", begründete Maas den ungewöhnlichen Schritt. "Bitte bleiben Sie zu Hause."

Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts heißt es weiter, es sei mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen des Luft- und Reiseverkehrs, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen.

Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften würden teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung erfolgen. Davon seien derzeit zahlreiche Reisende in mehreren Ländern betroffen und an der Weiter- oder Rückreise gehindert.

Haben Reisende aus Europa Anspruch auf Kostenerstattung und Entschädigungen?

Auch auf dem Flughafen Zürich herrscht wegen des Coronavirus derzeit ungewohnte RuheBild: picture-alliance/dpa/Keystone/A. Wey

Bei Flugausfall oder wenn ein Reiseveranstalter eine Pauschalreise von sich aus absagt, bekommen Kunden den vollen Preis erstattet. Ein genereller Anspruch auf zusätzliche Entschädigung besteht allerdings nicht, wenn die Anbieter auf außergewöhnliche Umstände wegen des Virus verweisen können.

Wenn Flug oder Reise nicht ohnehin schon seitens des Anbieters storniert wurde, können Reisende auch selbst zurücktreten. Können sie sich dabei ihrerseits auf außergewöhnliche Umstände berufen, zahlen sie nichts. Dafür muss es nicht bis zur Reisewarnung oder Einreisebeschränkung kommen: Auch wenn eine Pauschalreise deutlich erschwert oder beeinträchtigt ist, können Betroffene kostenlos stornieren, weil zum Beispiel wesentliche Sehenswürdigkeiten oder Routen vor Ort gesperrt sind, das aber vor der Buchung nicht absehbar war.

Der Tourismus ist weltweit eingebrochen – Reiseveranstalter in Bangkok Bild: picture-alliance/ZumaPress/SOPA Images/A. Chabsungnoen

Individualreisende haben es schwerer, sich ihre diversen Buchungen, beispielsweise von Übernachtungen und Transportmitteln, erstatten zu lassen. Wurden Leistungen direkt im Reiseland gebucht, hilft im Zweifel nur die Nachfrage beim jeweiligen Vertragspartner. "Falls man nicht reisen will, obwohl eine kostenfreie Stornierung nicht möglich ist, sollte man eine einvernehmliche Kulanz-Lösung suchen", rät der ADAC.

Die Deutsche Bahn erweitert die Möglichkeiten für die Kunden, ihre Reise zu verschieben oder zu stornieren. "Die Kulanzregelungen gelten in den kommenden Wochen, deshalb ist es nicht erforderlich, sich unverzüglich zu melden", betonte das Unternehmen. Erstattungen könnten auch noch nach dem gebuchten Reisetag eingereicht werden.

Für alle bis zum 13. März erworbenen Tickets mit Reisedaten zwischen dem 13. März und 30. April können Fahrgäste ihre Fahrt verschieben und den Fahrschein bis zum 30. Juni flexibel für die gebuchte Strecke nutzen. Bei den rabattierten Sparpreisen und Supersparpreisen ist die Zugbindung aufgehoben.

Was müssen Reisende beachten, die aus einem anderen Kontinent kommen?

Auch hier gilt, dass man sich am besten an das eigene Außenministerium wendet, beziehungsweise an die Botschaften der jeweiligen Länder, um zu erfahren, ob es generelle Einschränkungen oder Beeinträchtigungen zum Beispiel bei der Zugänglichkeit von Sehenswürdigkeiten gibt.

Die australische Regierung etwa warnt Landsleute davor, nach China oder in den Iran zu reisen und rät zudem, jede Auslandsreise zu überdenken, vor allem wegen der unberechenbaren Einschränkungen durch das Coronavirus im Zielgebiet. Wer schon verreist ist, solle so schnell wie möglich die Heimreise organisieren.

Die US-Regierung ruft amerikanische Staatsbürger ebenfalls dazu auf, alle geplanten Auslandsreisen zu überdenken. Auch Länder, in denen bislang keine COVID-19-Erkrankung diagnostiziert worden sei, könnten ohne Vorwarnung Reiseeinschränkungen erlassen. In seinen Reisehinweisen stufte das Ministerium Auslandsreisen insgesamt auf die Stufe drei von vier herauf. Stufe drei besagt, dass Reisen überdacht werden sollten. Die höchste Stufe vier warnt vor Reisen in entsprechende Gebiete.  

Was rät die Weltgesundheitsorganisation (WHO)?

Atemmasken schützen nicht vor Infektion, es sei denn, man ist selber infiziert, sagt die WHOBild: picture-alliance/dpa/AP/K. SAto

Menschen mit Vorerkrankungen sollen beabsichtigte Reisen in Regionen mit erhöhtem Infektionsrisiko aufschieben oder vermeiden. Das gelte besonders für ältere Menschen, die unter chronischen Krankheiten leiden. Außerdem empfiehlt die WHO, die allgemein gültigen Hygiene-Vorkehrungen zu beachten: häufiges Händewaschen, in die Armbeuge oder ins Taschentuch husten, nicht ins Gesicht fassen.

Was müssen Reisende bei ihrer Rückkehr ins Heimatland beachten?

Die Einreisebestimmungen variieren stark je nach Ländern. Auch Rückreisende sollten sich bei ihrer Botschaft über die aktuelle Situation erkundigen.

Das Auswärtige Amt vereinbarte nach Angaben von Maas am Montag (16.03.2020) mit kommerziellen Fluganbietern wie der Lufthansa, ein "einmaliges Programm" zur Rückholung deutscher Touristen aufzulegen. Alle Reisenden, die die "Luftbrücke" nutzen möchten, sollen sich auf der Website des Auswärtigen Amtes informieren und ihre Reiseveranstalter kontaktieren.

Weitere Einzelheiten sollten so schnell wie möglich bekannt gegeben werden, sagte Maas. Die deutschen Botschaften und Konsulate täten "bereits jetzt ihr Möglichstes, um individuell und schnell zu helfen", und stünden für Anfragen zur Verfügung.

Angesprochen auf die Lage deutscher Touristen in Marokko sagte Maas, dort säßen mit "vier- bis fünftausend" Menschen besonders viele Reisende fest. Wegen des hohen Aufkommens müsse dort sehr schnell gehandelt werden, dies stelle alle vor "extreme Herausforderungen". Teilweise sei aber bereits mit den Rückführungen begonnen worden, "wir werden das in den nächsten Tagen weiter forcieren".

In vielen Ländern müssen Menschen, die mit dem Flugzeug oder Schiff aus einem Risikogebiet zurückkehren, ihre Daten angeben. In Deutschland sind sogenannte Aussteigekarten bei der Ankunft auszufüllen. Darauf müssen Passagiere Angaben machen zum gesundheitlichen Befinden, zu ihrem Aufenthaltsort in den folgenden 30 Tagen sowie zu Stationen in den Herkunftsländern und Kontaktpersonen. Damit sie im Notfall später besser auffindbar sind, wenn ein Mitreisender positiv getestet wird.

 

(mit dpa, AFP, tagesschau.de)

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