1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Cum-Ex: Großrazzia in mehreren Bundesländern

11. April 2019

Im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal um Steuerbetrug in Milliardenhöhe sind in vier Bundesländern Wohn- und Geschäftsräume durchsucht worden. Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft ermittelt in zehn Fällen.

Symbolbild Steuerfahndung
Bild: picture-alliance/dpa/S. Willnow

Wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung mit Hilfe sogenannter Cum-Ex-Geschäfte hat die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main nach eigenen Angaben 19 Wohnungen und Geschäftsräume in Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern durchsucht. Die Razzia hatte bereits am Dienstag stattgefunden, nähere Erkenntnisse gaben die Ermittler aber erst am heutigen Donnerstag bekannt. Demnach richtete sich die Aktion gegen sieben Beschuldigte in drei verschiedenen Ermittlungsverfahren. Insgesamt ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft in zehn Fällen.

Bei Cum-Ex-Geschäften verschieben Banken und Fonds rund um den Dividenden-Stichtag Aktien und lassen sich so eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach vom Fiskus erstatten. 2012 schob die Bundesregierung der Methode einen Riegel vor.

Mehr als 50 Millionen Euro Schaden

Die Beschuldigten, gegen die sich die Razzia richtete, sind oder waren zum Teil Geschäftsführer oder Mitarbeiter von Banken. Unklar ist, gegen welche Institute ermittelt wird. In einem Fall soll der Hauptbeschuldigte zwischen 2007 und 2011 als Geschäftsführer Cum-Ex-Geschäfte getätigt haben. Mit falschen Steuerbescheinigungen sollen Steuererstattungen in Höhe von knapp 43 Millionen Euro ausbezahlt worden sein. Zwei weiteren Beschuldigten, ehemalige Mitarbeiter einer Bank, werfen die Ermittler Beihilfe vor.

Banken prellen Steuerzahler

02:00

This browser does not support the video element.

In einem weiteren Verfahren sind zwei Geschäftsführer einer Gesellschaft aus Frankfurt, die zwischen 2007 und 2010 Cum-Ex-Geschäfte betrieben haben sollen, die Hauptbeschuldigten. Auch hier sollen falsche Steuerbescheinigungen beim Finanzamt eingereicht worden sein. Den Schaden beziffert die Generalstaatsanwaltschaft auf mehr als zwei Millionen Euro. Zwei ehemaligen Bankmitarbeitern wird Beihilfe vorgeworfen. Beim dritten Fall sollen ein ehemaliger und aktueller Geschäftsführer einer Gesellschaft mit Cum-Ex-Geschäften einen Schaden in Höhe von 5,5 Millionen Euro angerichtet haben.

Neben diesen drei Verfahren führt die Generalstaatsanwaltschaft nach eigenen Angaben sieben weitere Ermittlungen zu Cum-Ex-Geschäften. Insgesamt sollen 52 Beschuldigte einen Schaden in Höhe von über 800 Millionen Euro verursacht haben. Zum Teil sind die Ermittlungen bereits abgeschlossen. In den vergangenen Jahren wurde gegen zahlreiche Banken wegen Cum-Ex-Geschäften ermittelt. Europäische Steuerzahler sollen mindestens 55 Milliarden Euro durch die Geschäfte verloren haben.

Anwalt Seith vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen

Der in Deutschland als Steuerskandal-Aufdecker gefeierte Stuttgarter Jurist Eckart Seith ist unterdessen Zürich vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen worden. Er hatte in Deutschland Ermittlungen Cum-Ex-Geschäften zu Lasten der Staatskasse angestoßen. Allerdings wurde Seith wegen Anstiftung zu einem Verstoß gegen das Bankengesetz eine Geldstrafe zur Bewährung auferlegt, wie der Richter vor dem Bezirksgericht in Zürich ausführte. Seiths Anwalt kündigte Berufung an.

Die Bürgerbewegung Finanzwende kritisierte das Urteil. Die erste Verurteilung in einem Cum-Ex-Prozess betreffe einen Menschen, der zur Aufklärung der "Cum-Ex-Raubzüge" beigetragen habe, kritisierte Vorstand Gerhard Schick. Die Züricher Staatsanwaltschaft habe Whistleblower abschrecken wollen, statt Finanzkriminalität zu bekämpfen.

hk/haz (afp, ap, dpa)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen