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Politik

Cyberbunker-Betreiber sollen jahrelang in Haft

13. Dezember 2021

Sie machten Geschäfte mit dem Versprechen, technisch alles im Darknet möglich zu machen. Jetzt hat das Landgericht Trier alle acht Beschuldigten zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Deutschland Trier | Urteil | Cyberbunker-Prozess
Der Hauptangeklagte (l) im sogenannten Cyberbunker-Prozess spricht mit seinem VerteidigerBild: Harald Tittel/dpa/picture alliance

Es war einer der bundesweit größten Prozesse zum Thema Cybercrime. Das Landgericht Trier sah es als erwiesen an, dass die acht Beschuldigten in einem ehemaligen Bundeswehrbunker an der Mosel ein Daten- und Rechenzentrum für kriminelle Kunden betrieben hatten. Der Hauptangeklagte, ein Niederländer, wurde zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er habe kriminelle Taten auf seinen Servern billigend in Kauf genommen.

"Jeder war ein Rädchen im System"

Weitere sechs Angeklagte erhielten Haftstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten. Den achten Beschuldigten verurteilten die Trierer Richter zu einer Haftstrafe von einem Jahr, die zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde. Alle Angeklagten bildeten demnach eine kriminelle Vereinigung. "Jeder war ein Rädchen in diesem System", sagte der Vorsitzende Richter Günther Köhler. Alle hätten das Geschäftsmodell des Rechenzentrums gekannt.

Die Bunkeranlage in Traben-Trarbach an der MoselBild: LKA Rheinland-Pfalz

Zu den Kunden des illegalen Serverzentrums gehörten laut Anklage unter anderem auch die Betreiber der inzwischen abgeschalteten großen Darknetmarktplätze "Wall Street Market" und "Fraudsters". Die Anklage warf der Gruppe Beihilfe zu beinahe 250.000 Taten vor, wobei es sich in den meisten Fällen um Drogendelikte handelte.

Hosting illegaler Seiten ist nicht strafbar

Von diesem Vorwurf der Beihilfe sprach das Gericht die Angeklagten jedoch frei. Alle acht hätten es für möglich oder wahrscheinlich gehalten, dass ihre Kunden kriminelle Dienste anboten. Ob und inwieweit sie von den konkreten Inhalten der Webseiten wussten, sei unklar. Zudem fehle es an einem Vorsatz für die Beihilfe.

Der Betrieb eines Rechenzentrums, das illegale Seiten hostet, ist grundsätzlich nicht strafbar. Erst wenn die Betreiber von den Aktivitäten wissen und nicht dagegen vorgehen, können sie wegen Beihilfe belangt werden.

Bunker für 450.000 Euro gekauft

Bei der Auswertung habe sich ergeben, dass nicht alle angebotenen Dienste der Kunden eindeutig illegal waren. Bis zuletzt war nur ein Bruchteil aller beschlagnahmten Daten aus den Servern ausgewertet - ein Umstand, den Köhler in seiner Urteilsbegründung kritisierte. 

Der 62-jährige Hauptangeklagte sei der Rädelsführer gewesen, der alle Entscheidungen traf. Er hatte den alten Bunker 2013 für 450.000 Euro gekauft. Ein anderer war für die Betreuung von Neukunden zuständig, ein weiterer fürs Konfigurieren von Servern. 

Zahlreiche Akten türmten sich beim Prozessauftakt um ein illegales Rechenzentrum in Traben-Trarbach (Archivbild)Bild: Harald Tittel/dpa/picture-alliance

Die unterirdische Anlage an der Mosel war im Herbst 2019 von Hunderten Polizisten nach fünfjährigen Ermittlungen ausgehoben worden. Das Gericht ordnete die Einziehung der Bunkeranlage als Tatmittel an. Zudem würden knapp 900.000 Euro beim Hauptangeklagten eingezogen, da das Geld nachweislich aus Einnahmen von Kunden mit illegalen Handlungen stammen.

Gerichtssaal mit neuer Technik ausgestattet

Für das Landgericht Trier war das Verfahren um den Cyberbunker ein Mammutprozess. 79 Tage lang wurde seit Oktober 2020 verhandelt. Der Gerichtssaal wurde eigens dafür mit neuer Technik ausgestattet. Oberstaatsanwalt Jörg Angerer kündigte an, er werde prüfen, ob er Revision eingelegen werde. Der Verteidiger des Hauptangeklagten, Uwe Hegner, dagegen war bereits entschieden: Er werde Rechtsmittel einlegen. Es handele sich nicht um eine kriminelle Vereinigung. "Es gab kein Geschäftsmodell", sagte er.

Für das Landgericht Trier war es ein MammutprozessBild: Harald Tittel/dpa/picture-alliance

Die Angeklagten hatten in dem großen Prozess mit rund 80 Verhandlungstagen fast alle behauptet, nichts von den illegalen Inhalten auf den vermieteten Servern gewusst zu haben. Bei dem Schlag gegen den Cyberbunker waren 886 physische und virtuelle Server mit zwei Millionen Gigabyte sichergestellt worden.

nob/uh (afp, dpa)

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