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KriminalitätDeutschland

Cybergrooming und Onlinesadismus: Der Fall "White Tiger"

9. Januar 2026

Der 21-Jährige aus Deutschland soll Minderjährige im Internet zur Erstellung pornografischer Aufnahmen und zu Gewalt gegen sich selbst gedrängt haben - bis hin zum Suizid. Der Prozess gegen ihn in Hamburg hat begonnen.

Aufnahme mit Langzeitbelichtung: Eine Person tippt mit den Fingern auf einer beleuchteten Laptop-Tastatur
Cybergrooming ist eine Form sexueller digitaler Gewalt - und weitverbreitet (Symbolbild)Bild: Philip Dulian/dpa/picture alliance

Der unter seinem Foren-Namen "White Tiger" bekanntgewordene mutmaßliche Pädokriminelle steht seit diesem Freitag, dem 9. Januar 2026, in Hamburg vor Gericht. Seinen Online-Gewalttaten fielen Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Ländern zum Opfer. Wegen der internationalen Tragweite und aufgrund der Schwere der mutmaßlichen Vergehen schlägt der Fall hohe Wellen. DW fasst die wichtigsten Punkte zusammen:

Was soll "White Tiger" getan haben?

Dem zu Prozessbeginn 21-Jährigen werden 204 Straftaten zur Last gelegt. Im Wesentlichen handelt es sich dabei laut Anklage um über das Internet begangene Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung - darunter auch ein mittelbar vollendeter und fünf mittelbar versuchte Morde.

Als Opfer werden über 30 Kinder und Jugendliche unter anderem aus Deutschland, England, Kanada, den USA benannt. Eine junge Finnin ist im Strafverfahren als Nebenklägerin zugelassen. Der Angeklagte hat die Taten demnach zwischen Januar 2021 und September 2023 begangen.

Seine jungen Opfer waren oft besonders verletzlich und psychisch labil. Selbst kaum älter, soll "White Tiger" die Minderjährigen über das Internet zu Gewalttaten gegen sich selbst bis hin zum Suizid gedrängt haben. Ein 13-Jähriger soll sich deshalb in den USA während eines live im Internet übertragenen Streams erhängt haben. In weiteren Fällen soll es außerdem Suizidversuche gegeben haben. Teilweise habe der Angeklagte seine Opfer auch als Werkzeug zur Misshandlung anderer Kinder und Jugendlichen eingesetzt, hieß es.

 "White Tiger" soll die Kinder in sozialen Medien emotional von sich abhängig gemacht haben, um sie dann unter anderem für die Erstellung kinder- und jugendpornografischer Aufnahmen auszunutzen. Um Forderungen des Beschuldigten nach immer heftigeren Inhalten nachzukommen, verletzten sich die Kinder laut Anklage in Livechats unter den Augen von Zuschauern selbst erheblich oder übten sexuelle Handlungen an sich aus. Hiervon soll "White Tiger" Aufzeichnungen angefertigt haben, um den Kindern anschließend mit deren Veröffentlichung zu drohen, sollten diese sich nicht noch gravierendere Selbstverletzungen vor laufender Kamera zufügen.

Großes Medieninteresse am Fall von "White Tiger" am ersten Prozesstag am 09.01.2025Bild: Marcus Brandt/dpa/picture alliance

"White Tiger" soll der Kopf eines internationalen Netzwerks von Cyberkriminellen namens "764" gewesen sein. Auch andere Mitglieder sollen ihre Opfer aus sexueller Motivation zu Gewalt gegen sich selbst gezwungen haben.

Wie wurden die Behörden auf "White Tiger" aufmerksam?

Die Hamburger Polizei hatte bereits im Jahr 2021 gegen den heute 21-Jährigen ermittelt. Damals ging es um den Verdacht des Besitzes jugendpornografischer Aufnahmen. Die Ermittlungen seien jedoch nach einer Vernehmung wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

2023 teilte die US-Bundespolizei FBI ihre Ermittlungsergebnisse zu "White Tiger" mit den deutschen Behörden. Ein ehemaliger FBI-Ermittler sagte dem Nachrichtenmagazin "Spiegel", er habe das Landeskriminalamt bei einem Treffen in Hamburg im Februar 2023 über die Identität des Beschuldigten informiert. Zugleich warf er den deutschen Behörden vor, es versäumt zu haben, den damals 17 Jahre alten Verdächtigen zeitnah aus dem Verkehr zu ziehen.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigte das Treffen in Hamburg. Direkt danach sei ein Ermittlungsverfahren gegen "White Tiger" bei der Polizei eingeleitet worden - zunächst aber nur wegen des Vorwurfs des Umgangs mit kinderpornographischen Inhalten. Ein für verdeckte Ermittlungen nötiger Tatverdacht des Mordes oder versuchten Mordes habe sich aus den vom FBI überlassenen Unterlagen zunächst nicht ergeben, hieß es.

Der Angeklagte, der nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Besitz der deutschen und der iranischen Staatsbürgerschaft ist, wurde schließlich Mitte Juni 2025 in der elterlichen Wohnung in Hamburg festgenommen und sitzt seither in der Jugendvollzugsanstalt Hahnöfersand in Untersuchungshaft.

Wie geht es nun weiter?

Bis zu einem Urteil gegen "White Tiger" wird es wohl noch länger dauern: Insgesamt sind für die Verhandlung bis Dezember 82 Verhandlungstermine anberaumt. Videochat-Aufzeichnungen sowie Zeugenaussagen sollen nach Gerichtsangaben als Beweismittel eine zentrale Rolle spielen. Auch Sachverständige werden demnach gehört werden.

Der Gerichtssaal im Landgericht Hamburg am ersten Prozesstag Bild: Marcus Brandt/AFP

Aufgrund des Alters des Beschuldigten im mutmaßlichen Tatzeitraum wird der Fall vor einer Jugendkammer des Landgerichts Hamburgs verhandelt, die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen.

Die Höchststrafe für den heute 21-Jährigen dürfte wohl bei zehn Jahren liegen, falls er tatsächlich wegen Mordes verurteilt werden sollte, denn er war bei den meisten Taten minderjährig. Seine Rechtsanwältin Christiane Yüksel sagte, sie gehe nicht davon aus, dass sich die Anklagevorwürfe nachweisen ließen. 

Worum geht es bei Cybergrooming?

Der Fall wirft ein seltenes Schlaglicht auf eine Untergrundszene von Onlinesadisten sowie auf das Phänomen "Cybergrooming" - darunter versteht man das gezielte Herantreten an Kinder und Jugendliche im Internet, mit dem Ziel, sexuelle Kontakte aufzubauen. In Deutschland etwa gaben in einer Befragung 24 Prozent der Minderjährigen an, bereits Cybergrooming erlebt zu haben.

Bei den Tätern handelt es sich teils um pädosexuelle Erwachsene. Viele Tatverdächtige seien wie im Fall von "White Tiger" auch selbst sehr jung bis minderjährig, sagte Cyberkriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger der Nachrichtenagentur Reuters.

Cybergrooming: Was tun bei sexuellen Übergriffen im Netz?

01:44

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Zum Vorkommen von Cybergrooming erklärt der Experte: "Das sind klassische soziale Medien, das sind Online-Spieler, das sind Chatrooms. Es gibt keine Plattform, wo dieses Risiko nicht vorhanden ist. Aus meiner Erfahrung sind auch Online-Spiele mittlerweile ein sehr großes Thema." 

So könne es sein, dass Täter sich als Mitspieler tarnen und irgendwann nach einer Handynummer fragen. "Es kann auch sein, dass der Täter gleich droht und zum Beispiel Bildmaterial von dem Kind in sozialen Medien findet und dann mit diesen Bildern droht, auch mit KI-Einsatz mittlerweile", so Rüdiger.

Aufgrund dieser Probleme ist es laut der Seite jugendschutz.net "wichtig, Minderjährige für Anbahnungsrisiken, Erpressungs- und Manipulationsmöglichkeiten zu sensibilisieren". Tipps zum Vorgehen gegen und Melden von Cybergrooming bietet unter anderem der Deutsche Kinderschutzbund.

Sollten Sie selbst Suizidgedanken hegen oder in einer emotionalen Notlage stecken, zögern Sie nicht, Hilfe zu suchen. Wo es Hilfe in Ihrem Land gibt, finden Sie unter der Website https://www.befrienders.org/. In Deutschland hilft Ihnen die Telefonseelsorge unter den kostenfreien Nummern 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222.

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