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Düsseldorfer Zelle vor Gericht

25. Juli 2012

Vier mutmaßlichen Terroristen wird jetzt vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht der Prozess gemacht: Die Männer sollen einen großen Anschlag in Deutschland geplant haben - im Auftrag der Al-Kaida-Führung.

Der Angeklagte Abdeladim El-K. im Düsseldorfer Gerichtssaal (Foto: picture-alliance/dpa) (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

In der zu Prozessbeginn verlesenen Anklageschrift warf Bundesanwalt Michael Bruns den Angeklagten vor, im Auftrag des Terrornetzwerks Al Kaida einen "öffentlichkeitswirksamen und aufsehenerregenden Anschlag" in Deutschland geplant zu haben. Die mutmaßlichen Islamisten hätten in der Bundesrepublik "Angst und Schrecken" verbreiten wollen.

Laut Bundesanwaltschaft planten die zwischen 21 und 32 Jahre alten Männer, einen Sprengsatz in einer großen Menschenmenge zu zünden und eine zweite Bombe nach dem Eintreffen der Rettungskräfte hochgehen zu lassen.

Anschlag-Befehl von Al-Kaida

Ein konkretes Ziel hatten die Angeklagten dem Bundesanwalt zufolge noch nicht ins Visier genommen. Allerdings habe sich der Anführer der mutmaßlichen Terrorgruppe, der Marokkaner Abdeladim El-K., über Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen und öffentlichen Gebäuden informiert. Die so genannte Düsseldorfer Zelle war Ende April 2011 nach monatelangen Observationen ausgehoben worden. Der Bundesanwaltschaft zufolge arbeiteten die Männer zu diesem Zeitpunkt bereits mit verschiedenen Chemikalien am Bau eines Zünders.

Den Befehl zu einem Blutbad habe der 31-jährige El-K. während seiner Ausbildung in einem Terrorcamp im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet von einem hochrangigen Al-Kaida-Mitglied erhalten, sagte Bruns. Dort sei er im Umgang mit Schusswaffen sowie in der Herstellung von Sprengstoffen und Zündvorrichtungen unterrichtet worden. Auch sei er in Verschlüsselungsprogramme der Terrorgruppe eingewiesen worden und habe Zugriff auf Anleitungen zum Bombenbau erhalten.

30 Verhandlungstage angesetzt

Das Gericht lehnte am ersten Verhandlungstag Anträge der Verteidiger auf Einstellung des Verfahrens, beziehungsweise Aussetzen der Hauptverhandlung ab. Die Verteidiger hatten beanstandet, dass in den Prozessakten Protokolle aus Telefon- und Wohnraumüberwachung teilweise durch Ermittler nur zusammengefasst seien. Die fehlenden Aufzeichnungen würden nachgereicht, erklärten die Richter. Das Beschleunigungsgebot lasse ein Aussetzen der Hauptverhandlung nicht zu.

Mutmaßliche Terroristen vor Gericht

01:31

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Für den Prozess sind zunächst 30 Verhandlungstage bis Ende November angesetzt. Vorsitzende Richterin ist Barbara Havliza, die bereits an den Prozessen gegen die sogenannten Kofferbomber aus Köln und die islamistische "Sauerland-Gruppe" beteiligt war.

re/nis ( dpa, afp, dapd, rtr)