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"Das Leben verläuft anders"

16. März 2004

– Ex-Parlamentspräsident Grib zum 10. Jahrestag der weißrussischen Verfassung

Minsk, 12.3.2004, BELORUSSKAJA DELOWAJA GASETA, russ., Dmitrij Drigajlo

Am 15. März begeht Weißrussland den 10. Jahrestag der Verfassung des Landes. Das Grundgesetz wurde auf der 13. Sitzung des Obersten Rates der 12. Legislaturperiode angenommen. Das Dokument ist allerdings erst 15 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft getreten. Für die Annahme der Verfassung sprachen sich über zwei Drittel der Abgeordneten aus. (...)

Die Arbeit an der Verfassung hatte bereits im Jahr 1990 begonnen, als Nikolaj Dementej Parlamentsvorsitzender war. Angenommen wurde sie bereits unter der Leitung von Metscheslaw Grib, der Anfang Januar 1994 von Stanislaw Schuschkewitsch den Posten des Parlamentsvorsitzenden übernommen hatte. Übrigens schrieben die Zeitungen damals von der "Beerdigung" der Demokratie. Aber Grib, der in drei Monaten Weißrussisch lernte und seine Unterschrift unter die erste Verfassung des unabhängigen Weißrusslands setzte, hat das Land würdig in die Hände des ersten Präsidenten übergeben. Im selben Jahr 1994 wurde Grib der Titel verdienter Jurist Weißrusslands verliehen. Später war er Abgeordneter des Obersten Rates der 13. Legislaturperiode, war als Anwalt beim Minsker Anwaltskollegium, als Hochschullehrer (...) tätig. Seit 1998 ist er in Rente. Zur Zeit ist Metscheslaw Grib stellvertretender Vorsitzender des Zentralrates der Partei "Weißrussische sozialdemokratische Hromada", an deren Spitze Stanislaw Schuschkewitsch steht. (...)

Frage:

Metscheslaw Iwanowitsch, können Sie eindeutig sagen, dass der Oberste Rat der 12. Legislaturperiode am 15. März 1994 die Verfassung angenommen hat, die heute in Kraft ist? War das eine gute Verfassung?

Grib:

Auch nach 10 Jahren, nach allen Prüfungen, die unser Land bestehen musste, vertrete ich meinen einstigen Standpunkt: Wir haben eine normale demokratische Verfassung angenommen. Wir haben lange daran gearbeitet. Wir hatten zwei Varianten der Verfassung, zwei Kommissionen haben daran gearbeitet – eine offizielle und eine inoffizielle, die sich später zusammengeschlossen haben. Drei Jahre lang haben wir an diesem Dokument gearbeitet. Der Entwurf der Verfassung wurde von Juristen aus Frankreich, England, Deutschland, Polen, den USA und einer Reihe anderer Länder begutachtet und hat eine gute Note bekommen. Ich bin stolz, dass es uns gelungen ist, diese Verfassung anzunehmen. Wäre sie anders gewesen, hätten die jetzigen weißrussischen Machthaber 1996 keinen Staatsstreich durchgeführt, um sie zu ändern.

Frage:

Sie bewerten die Ereignisse von 1996 als Staatsstreich?

Grib:

Ja, dieser Meinung bin ich. Es wurden nicht nur die Ergebnisse des Referendums gefälscht, es wurde bei der Bestätigung dieser Verfassung eine ganze Reihe von Gesetzen verletzt. Das ist ein Staatsstreich.

Frage:

Was muss getan werden, um Weißrussland in den Schoß der Verfassung zurückzuführen? Mit welchen Verfassungsmitteln kann das erreicht werden? Kann ein bestimmter Mechanismus erarbeitet werden?

Grib:

An die Macht müssen Leute kommen, für die die Verfassung und die Gesetze von Vorrang sind. Das Staatsoberhaupt muss der wichtigste Verfechter der Verfassung und der erste Mann im Land sein, der bedingungslos die Verfassung einhält und das gleiche von allen andern Bürgern fordert, wenn nötig auf harte Weise. Egal, ob es eine gute oder eine schlechte Verfassung ist, aus ihr "gehen" die übrigen Gesetze "hervor". Dann findet alles seinen Platz. Bei uns sieht es jedoch wie folgt aus (so war es auch während der Sowjetzeit): Die Verfassung ist das Eine, das tatsächliche Leben ist etwas ganz Anderes. Die Verfassung ist eigentlich normal, demokratisch, aber das Leben verläuft anders. Das Wichtigste ist meiner Meinung nach heute, nicht, wie die Verfassung bewertet wird, sondern wie sie umgesetzt wird. Formal sieht auch die Verfassung aus dem Jahr 1996 alles vor: Menschenrechte, wirtschaftliche und politische Rechte, sozialen Schutz, Wahl des Wohnsitzes, Zugang zur unabhängigen Information. Aber was haben wir tatsächlich? Nichts von dem. Die Verfassung aus dem Jahr 1996 räumt dem Präsidenten das Recht ein, Dekrete und Erlasse herauszugeben. Aber die Nationalversammlung müsste zumindest das Spektrum, die Richtung, die Bereiche festlegen, in denen das erlaubt ist. Es sind jedoch acht Jahre vergangen, aber weder im Parlament noch im Verfassungsgericht erwähnt das jemand.

(...) (lr)

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