1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Das nächste Gericht wartet auf Berlusconi

1. Dezember 2017

Berlusconi und die Gerichte – eine unendliche Geschichte. Im Februar muss der Ex-Regierungschef vor Gericht erscheinen. Diesmal lädt ihn ein Gericht in Siena vor. Es geht um Zeugenbestechung und die Bunga Bunga-Partys.

Italien Silvio Berlusconi
Bild: picture-alliance/Photoshot

Die erste Anhörung des früheren italienischen Regierungschefs Silvio Berlusconi in Siena sei für den 1. Februar 2018 festgelegt worden, meldet die Nachrichtenagentur Ansa unter Berufung auf das Gericht in der italienischen Stadt. Dem 81-Jährigen werde vorgeworfen, einem Pianisten für eine Falschaussage in dem spektakulären Prozess um die Bunga Bunga-Partys in der Villa Arcore bei Mailand 2013 monatlich 3000 Euro gezahlt zu haben.

Der Pianist Danilo Mariani hatte bei den Sex-Partys nahe Mailand für musikalische Unterhaltung gesorgt. Strittig war bei der juristischen Aufarbeitung der Partys vor allem, ob Berlusconi wusste, dass die marokkanische Tänzerin Karima al-Mahrough alias Ruby damals noch nicht volljährig war. Dem heute 81-Jährigen war vorgeworfen worden, er habe Ruby für Sex bezahlt.

Berlusconi war im ersten Verfahren wegen der Sex-Partys 2013 zunächst verurteilt, im Berufungsprozess 2015 aber frei gesprochen worden. Das Gericht hatte zu seinen Gunsten angenommen, dass Berlusconi damals nicht gewusst habe, dass Ruby erst 17 Jahre alt war.

Weiteres Gerichtsverfahren in Mailand

In einem weiteren Verfahren untersucht ein Gericht in Mailand, ob Berlusconi Zeugen mit Geld, Schmuck und sogar Gütern in Millionenwert dazu gebracht hat, über die Bunga Bunga-Partys vor Gericht zu schweigen. Die Mailänder Richter hatten aus verfahrenstechnischen Gründen die Kollegen in Siena mit dem Fall befasst, die nun entschieden, auch Berlusconi wieder vor Gericht zu stellen. Insgesamt müssen sich 24 Verdächtige verantworten, darunter Ruby. Die erste Anhörung soll am 29. Januar 2018 stattfinden.

Derzeit prüft der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Beschwerde Berlusconis gegen Italien wegen des für ihn geltenden Ämterverbots. 2012 war Berlusconi zu vier Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung durch seinen Medienkonzern Mediaset verurteilt worden. Das Anti-Korruptionsgesetz schreibt vor, dass Personen, die rechtskräftig zu mindestens zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt wurden, für mindestens sechs Jahre keine politischen Ämter ausüben dürfen. Berlusconi darf demnach bis 2019 keine politischen Ämter annehmen. Wann die Große Kammer des Gerichtshofs über die Beschwerde entscheidet, ist unklar.

Sechs Jahre nach dem Ende seiner skandalgeprägten Amtszeiten nimmt der 81-Jährige derzeit erneut Einfluss auf die italienische Politik. Ginge es nach ihm, würde er für seine konservative Partei Forza Italia wieder für das Amt des Ministerpräsidenten antreten.

kle/cr (afp, dpa, rtre)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen