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Politik

Das NPD-Verbot ist gescheitert

17. Januar 2017

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einem Verbot der rechtsextremen NPD eine Absage erteilt. Allerdings stufte es die Partei als verfassungsfeindlich ein. Den Verbotsantrag hatten die Bundesländer gestellt.

Deutschland Karlsruhe Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu NPD-Verbot
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle (2. v. l.), verliest das UrteilBild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Zwar verfolge die Partei verfassungsfeindliche Ziele, es fehle ihr aber am "Potenzial", die Demokratie in Deutschland zu beseitigen, heißt es im Urteil. Eine "Grundtendenz" zur Durchsetzung ihrer Ziele mit Gewalt könne der NPD nicht nachgewiesen werden - wenngleich es Einschüchterungen und Bedrohungen gebe. Darauf müsse allerdings in anderer Weise reagiert werden als mit einem Verbot, etwa mittels des Polizeirechts.

Damit blieb der vom Bundesrat 2013 gestellte Antrag erfolglos. Das Verfahren in Karlsruhe war der zweite Anlauf, die NPD verbieten zu lassen. Ein erster Versuch war 2003 krachend gescheitert. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht Zweifel an der nötigen Staatsferne des vorgelegten Beweismaterials angemeldet - weil V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der Partei saßen.

"Das Ergebnis des Verfahrens mag der eine oder andere als irritierend empfinden", sagte der Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle. Ein Parteiverbot sei jedoch "kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot". Voßkuhle wies ausdrücklich auf "andere Reaktionsmöglichkeiten" hin - etwa den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung. Dies habe aber nicht das Verfassungsgericht zu entscheiden, sondern der verfassungsändernde Gesetzgeber. Sollte die NPD in Zukunft erstarken, bleibt es der Politik außerdem unbenommen, erneut ein Verbot zu beantragen.

Seit mehr als 60 Jahren hat es in Deutschland kein Parteiverbot mehr gegeben. Die Hürden dafür sind hoch: Nicht allein die Ziele einer Partei, auch ihr tatsächliches Bedrohungspotenzial sind maßgebend. In der Karlsruher Verhandlung Anfang März 2016 war der tatsächliche Einfluss der NPD deshalb ein zentraler Punkt.

Hochburg Sachsen

Die Hochburgen der Partei liegen in Ostdeutschland und dort vor allem in Sachsen. Nirgendwo ist die rechtsextreme Partei stärker verankert. Dies spiegelt sich auch in der Zahl der Mitglieder wider.

Nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz verfügt die NPD in Sachsen über 80 Mandate in Gemeinderäten, Stadträten, Kreistagen und anderen kommunalen Vertretungen. Das ist knapp ein Viertel aller kommunalen NPD-Mandate in der Bundesrepublik. In ganz Deutschland zählte das Bundesamt im November 338 kommunale NPD-Mandate - fast vier Fünftel davon in Ostdeutschland.

NPD-Demonstration im Mai 2015 in der thüringischen Landeshauptstadt ErfurtBild: Imago

In keinem Landtag vertreten

In Landtagen ist die NPD nicht mehr vertreten, seitdem sie im September bei der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern scheiterte. Damit gehen ihr noch mehr Steuergelder verloren, die Parteien im Rahmen der Wahlkampfkostenerstattung erhalten.

Weniger Einnahmen bedeuten auch eine geringere Kampagnenfähigkeit. Bundesweit hat die NPD weniger als 6000 Mitglieder. Im Laufe des Jahres 2016 gab es einen Abwärtstrend. Daran dürfte auch die neue Konkurrenz durch die rechtspopulistische Alternative für Deutschland (AfD) schuld sein.

jj/stu (dpa, afp)

 

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