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Kunst

Gurlitts Testament ist gültig

15. Dezember 2016

Zwei Jahre wurde gestritten, jetzt hat das Oberlandesgericht München entschieden - und wehrte die Anfechtung der Cousine Gurlitts ab: Erbe der millionenschweren Sammlung ist das Kunstmuseum Bern.

Cornelius Gurlitt Kunst Kombobild Gemälde
Bild: picture-alliance/dpa

Das Testament des umstrittenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts München gültig. Der 2014 verstorbene Gurlitt, in dessen Schwabinger Wohnung und Salzburger Haus mehr als 1200 Kunstwerke gefunden wurden, hatte seine Sammlung dem Kunstmuseum Bern vermacht. Die millionenschwere Sammlung umfasst auch Bilder von Picasso, Renoir und Monet. Fast hundert Werke gelten als Raubkunst der Nationalsozialisten, was in Deutschland eine intensive Debatte über den Umgang mit NS-Raubkunst auslöste.

Zweifel am Gesundheitszustand 

Gurlitts Cousine Uta Werner hatte 2014 das Testament angezweifelt: Sie gab an, dass Gurlitt nicht in der geistigen Verfassung gewesen sei, ein Testament zu machen. Das Gericht widersprach dieser Auffassung nun und ließ die Revision nicht zu. Uta Werner bedauerte das Urteil: "Cornelius Gurlitt war in der Vorstellung gefangen, er müsse seine Bilder vor den Nazis retten, die in seiner Wahnvorstellung immer noch eine Bedrohung darstellten. Dass er den einzigen Weg dazu in der Schweiz sah, ist unzweifelhaft Ausdruck dieser traurigen Verwirrung."

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) begrüßte das Urteil des Oberlandesgerichts München. "Es ist gut, dass wir alle nun Klarheit haben, wer das Erbe von Cornelius Gurlitt antritt", erklärte sie in Berlin. "Diese Entscheidung hilft uns, die Aufklärung des Kunstfundes zügig und transparent fortzusetzen." Mit dem Urteil sei auch der Weg frei für die geplante gemeinsame Ausstellung
des Kunstmuseums Bern und der Bundeskunsthalle in Bonn im kommenden Jahr. Thematisiert werden sollen unter anderem der Umgang von totalitären Regimen mit Kunst sowie die Frage, welche jüdischen Sammler Opfer des Kunstraubs und des Holocausts wurden. Auch die Restitution soll eine Rolle spielen. 

Ist das letzte Wort nun gesprochen?

Allein-Erbe der Gurlitt-Sammlung: Das Kunstmuseum BernBild: Fabrice Coffrini/AFP/Getty Images

Gurlitt-Cousine Uta Werner hätte die Bilder gerne in Händen von deutschen Museen und Wissenschaft gesehen: "Ein Großteil der Bildersammlung repräsentiert einen Teil deutscher Geschichte, der uns an schreckliche Zeiten erinnert. Dort, wo damals Unrecht begangen wurde, sollte heute Aufklärung und Wiedergutmachung stattfinden." Die Familie behält sich weitere rechtliche Schritte vor. Zwar ist der Erbstreit entschieden, doch steht Werner der zivilrechtliche Weg noch offen. Doch erst mal geht die millionenschwere Kunstsammlung nun an das Kunstmuseum Bern, welches Gurlitt als Alleinerben einsetzt hatte. Zumindest falls Bayern es gestattet: Denn wegen des 2016 erlassenen Kulturschutzgesetzes, das die Abwanderung national wertvollen Kulturgutes ins Ausland schützen soll, muss der Freistaat erstmal eine Ausfuhrgenehmigung erteilen.

jhi/sd (dpa/OLG München)

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