Das Verbotsverfahren gegen die NPD
8. Oktober 2002Sommer 2000: Nach einer Reihe rechtsextremer Anschläge wird der Ruf nach einem Verbot der rechts-extremen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) laut.
19. August 2000: Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) regt einen gemeinsamen Antrag von Bundestag und Bundesrat an.
6. Oktober 2000: Nach der Auswertung von Material des bayerischen Verfassungsschutzes ergreift Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) die Initiative für einen Verbotsantrag gegen die NPD.
26. Oktober 2000: Die Mehrheit der Ministerpräsidenten befürwortet das von Schily angeregte Vorgehen. Hessen und das Saarland stimmen dagegen.
8. November 2000: Die rot-grüne Bundesregierung beschließt, den Verbotsantrag zu stellen.
10. November 2000: Die Mehrheit des Bundesrates stimmt für ein Verbotsverfahren.
8. Dezember 2000: Der Bundestag schließt sich als drittes
Verfassungsorgan dem Vorgehen an - mit den Stimmen von SPD, Grünen und PDS. Die FDP stimmt fast geschlossen gegen den Verbotsantrag.
30. Januar 2001: Die Bundesregierung reicht den Verbotsantrag ein.
30. März 2001: Bundestag und Bundesrat stellen ihre Verbotsanträge.
4. Oktober 2001: Die Anträge nehmen in Karlsruhe die erste Hürde. Sie seien weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, entscheiden die Verfassungsrichter.
7. Dezember 2001: Das Gericht setzt fünf Verhandlungstermine im Februar 2002 an und lädt 14 "Auskunftspersonen", überwiegend Funktionsträger der NPD.
22. Januar 2002: Das Gericht sagt die Februar-Termine zur mündlichen Verhandlung wegen einer Informationspanne ab. Einer der 14 geladenen NPD-Funktionäre hatte sich als V-Mann des Verfassungsschutzes entpuppt, in der Folge werden weitere V-Leute enttarnt. Um die Rolle der V-Männer und die Fortsetzung des Verbotsverfahrens entzündet sich eine parteipolitische Diskussion.
8. Februar 2002: Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung räumen gegenüber dem Gericht die Existenz von zunächst sechs V-Leuten, einige Tage später von weiteren vier V-Leuten ein.
7. Mai 2002: Das Gericht setzt einen Erörterungstermin für den 8. Oktober 2002 an und fordert umfassende Aufklärung.
26. Juli 2002: Nach Angaben der Antragsteller stand in den
vergangenen Jahren ungefähr jeder Siebte aus den NPD-Bundes- und Landesvorständen im Sold des Verfassungsschutzes.
30. August 2002: Der NPD-Bevollmächtigte Horst Mahler sieht hinter dem NPD-Verfahren eine Verschwörung der Geheimdienste.