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Politik

Abschieberegeln werden verschärft

12. Oktober 2016

Straffällige und gefährliche Ausländer sollen einem Bericht zufolge künftig schneller in Abschiebehaft genommen werden können. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums vor.

Abschiebegefängnis in Ingelheim Abschiebung Abschiebehaft Ausreisepflicht
Die sogenannte Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) im rheinland-pfälzischen IngelheimBild: picture-alliance/dpa/P.Zschunke

Bundesinnenminister Thomas de Maizière will einem Zeitungsbericht zufolge härter gegen straffällige sogenannte Gefährder vorgehen. Ziel sei es, das Instrument der Duldung zu lockern und die betroffenen Personen einzusperren und abzuschieben, berichtet die "Rheinische Post" unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Gesetzentwurf. "Für ausreisepflichtige Ausländer, die straffällig geworden sind und von denen eine erhebliche Gefahr ausgeht, wird (...) ein neuer Abschiebungshaftgrund geschaffen, denn in diesen Fallgruppen besteht ein besonders hohes öffentliches Interesse an der Sicherung der Rückführung", heiße es in dem Entwurf. Das Innenministerium habe diesen den anderen Ressorts zur Abstimmung übersandt.

Die Sicherheitsbehörden stufen mehr als 500 Personen aus der Islamisten-Szene in Deutschland als Gefährder ein. Ihnen trauen Polizei und Geheimdienste zu, dass sie einen Terrorakt begehen könnten. Unter ihnen sind nach Angaben des Bundeskriminalamtes 97 Konvertiten. Nicht alle "Gefährder" halten sich in Deutschland auf, viele von ihnen befinden sich auch im Ausland.

De Maizière verweist dem Bericht nach in dem Entwurf darauf, dass die Zahl der ausreisepflichtigen Personen in diesem Jahr um "mindestens 100.000 ansteigen dürfte". Zum Stichtag 31. August hätten sich 210.209 "vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer" in Deutschland aufgehalten. 158.190 von ihnen hätten aber eine Duldung erhalten.

Die Duldungsmöglichkeiten wolle der CDU-Politiker nun stark einschränken. "Ist die Abschiebung nicht möglich, weil der Ausländer zum Beispiel die Behörden über Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder an der Passersatzbeschaffung nicht ausreichend mitwirkt, wird er keine Duldung mehr erhalten", heiße es in dem Entwurf.

Keine Duldung wegen fehlender Papiere

Auch die Weigerung des Herkunftsstaates, Ersatzpapiere auszustellen, führe künftig nicht mehr zu einer Duldung. Zudem sollen der Zeitung zufolge Ausreisepflichtige weniger Chancen zum Untertauchen haben, weil ihnen das Abschiebedatum nicht mehr einen Monat im Voraus mitgeteilt werde. Parallel wolle der Innenminister die Frist für Ausreisegewahrsam von vier auf 14 Tage ausweiten, vor allem für jene, die sich der Abschiebung entzögen.

De Maizière hatte die Verschärfungen als Reaktion auf die Anschläge von Ansbach und Würzburg bereits im August angekündigt. Im Juli war ein 17-Jähriger - bewaffnet mit Axt und Messer - in einer Regionalbahn bei Würzburg auf Fahrgäste losgegangen. Fünf Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Polizisten erschossen den Attentäter, der sich in einem Video als Kämpfer des "Islamischen Staates" (IS)  bezeichnete. Er kam als Flüchtling nach Deutschland und gab sich als Afghane aus.

Knapp eine Woche später sprengte sich im bayerischen Ansbach sich ein 27-Jähriger auf einem Platz vor einem Musikfestival in die Luft und verletzte 15 Menschen. Der syrische Flüchtling stand nach einer mehrfach verlängerten Duldung kurz vor einer Abschiebung nach Bulgarien. Er war wiederholt in psychiatrischer Behandlung gewesen. Der IS beansprucht den Anschlag für sich.

stu/se (rtr, dpa, rp-online.de)

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