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"Wissen ist Macht"

1. Juni 2016

Mit Hinweis auf die weitere Bedrohung durch militante Islamisten hat die deutsche Regierung ihr verschärftes Anti-Terror-Paket auf den Weg gebracht. Eine der Regelungen kann alle Bürger betreffen.

Abhöranlage des Bundesnachrichtendienstes in Bad Aibling (Foto: dpa)
Abhöranlage des Bundesnachrichtendienstes in Bad AiblingBild: picture-alliance/dpa

Beim Kauf von Prepaid-Karten müssen Telefonanbieter und Händler in Deutschland künftig die Identität des Kunden anhand eines amtlichen Ausweises überprüfen. Damit soll verhindert werden, dass Terrorverdächtige und Kriminelle mit ihrem Handy weiter anonym kommunizieren. Nach Angaben der Sicherheitsbehörden wurden bislang beim Kauf solcher Karten zuhauf fiktive Angaben gemacht.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte, es sei nicht zu viel verlangt zu wissen, wer ein Handy benutze. "Sie können heute unter dem Namen Donald Duck ein Prepaid-Handy kaufen." Das sei eine erhebliche Sicherheitslücke. Er verwies darauf, in vielen europäischen Ländern gebe es solche Regelungen bereits.

Generell verteidigte der CDU-Politiker die Gesetzesverschärfung. Wenn sich internationale Terrroristen miteinander vernetzten, müssten sich auch Sicherheitsbehörden besser als bisher miteinander vernetzen. "Wissen ist Macht. Und wir wollen den Terror-Organisationen machtvoll begegnen", ergänzte er.

Käufer solcher Prepaid-Sim-Telefonkarten müssen künftig einen Ausweis vorlegenBild: picture-alliance/dpa/H. Kaiser

Länderübergreifende Dateien

Vorgesehen ist auch eine engere Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit den Geheimdiensten anderer Staaten, insbesondere der EU und der NATO. Mit den Nachrichtendiensten soll der deutsche Inlandsgeheimdienst unter bestimmten Bedingungen künftig gemeinsame Dateien anlegen können. Auf diese Weise soll schneller nachvollziehbar sein, ob bereits Erkenntnisse zu verdächtigen Personen oder bestimmten Objekten vorliegen.

Mit der Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze erhält die Bundespolizei wie das Bundeskriminalamt künftig die Möglichkeit, verdeckte Ermittler schon zur Gefahrenabwehr einzusetzen und nicht erst zur Strafverfolgung. Damit soll vor allem Schleusern das Handwerk gelegt werden.

"Jegliche Unterstützung" wird bestraft

Verurteilte Unterstützer einer terroristischen Vereinigung sollen künftig schon bei Haftstrafen von mindestens sechs Monaten unter Führungsaufsicht gestellt werden, wenn die Gefahr besteht, dass die Person weitere Straftaten begehen wird.

Zudem werden Verstöße gegen das Vereinsverbot umfassender geahndet: Künftig soll "jegliche Unterstützung" einer verbotenen kriminellen Vereinigung unter Strafe stehen. Dieser Passus ist in der Hinsicht pikant, als dass er auch in den von der Europäischen Union als grundrechtswidrig abgelehnten Anti-Terror-Gesetzen der Türkei auftaucht. Dort hat die Regierung "jegliche Unterstützung" der kurdischen Arbeiterpartei PKK unter Strafe gestellt und geht seitdem massiv gegen Oppositionspolitiker, Journalisten und andere Kritiker der politischen Führung in Ankara vor.

Die Koalitionsspitzen von Union und SPD hatten sich Mitte April auf die Grundzüge des Gesetzpakets im Kampf gegen den Terrorismus verständigt.

se/stu (rtr, dpa, afp)

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