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Politik

Debatte über Gesetz gegen Hass hält an

17. Juni 2017

Eine kritische Bewertung kommt nun auch vom Europarat - mit durchaus bedenkenswerten Argumenten. Der Diskurs scheint den Justizminister nicht unbeeindruckt zu lassen, Maas signalisiert jedenfalls Kompromissbereitschaft.

GMF 2014 Thorbjørn Jagland
Thorbjørn Jagland, der Generalsekretär des Europarats (hier auf dem Global Media Forum der Deutschen Welle 2014)Bild: DW/K. Danetzki

In der Debatte um das Vorgehen gegen Hasskommentare und sogenannte Fake News in sozialen Netzwerken hat der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, vor neuen gesetzlichen Regelungen gewarnt. "Bei staatlichen Maßnahmen gegen Falschnachrichten besteht die Gefahr, in den Bereich der Zensur zu kommen", sagte Jagland dem "Tagesspiegel". Bundesjustizminister Heiko Maas will soziale Netzwerke gesetzlich verpflichten, zeitnah gegen Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte vorzugehen und entsprechende Beiträge zu löschen. Facebook etwa ist seit Monaten in der Kritik, Hasskommentare und strafbare Inhalte auf seiner Plattform nicht oder nicht schnell genug zu löschen. Gegen das sogenannte "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" des SPD-Politikers gibt es dennoch massive Kritik.

"Für andere Staaten wäre dies das falsche Signal"

Jagland betonte, dass ein solches Gesetz in weniger demokratischen Ländern als Vorwand dienen könne, die Meinungsfreiheit einzuschränken: "Für andere Staaten, die sich nicht so gewissenhaft an die Meinungsfreiheit halten wie Deutschland, wäre dies das falsche Signal." Die bestehenden Gesetze reichten generell aus, betonte der norwegische Sozialdemokrat. Bislang hatte bei diesem Thema - auf europäischer Ebene - nur Irland Gesprächsbedarf angemeldet, dort hat Facebook seinen Europasitz.

Der Mainzer Justizminister Herbert MertinBild: picture-alliance/dpa/A. Arnold

In Deutschland äußerte unterdessen der Vorsitzende der Länder-Justizministerkonferenz, Herbert Mertin, Bedenken gegen den Gesetzentwurf von Maas wegen der beabsichtigten zeitlichen Vorgaben: "Ich sehe (...) das Problem, dass innerhalb von 24 Stunden entschieden werden muss, ob es sich um offensichtlich rechtswidrige Inhalte handelt", sagte der rheinland-pfälzische Ressortchef in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur. "Ein offensichtlicher Fall wäre etwa, wenn jemand gefilmt hat, wie er jemand anderen getötet hat. Andere Fälle sind aber weit schwieriger zu beurteilen, wie kürzlich etwa der Fall Böhmermann gezeigt hat." Das Gedicht "Schmähkritik" des TV-Moderators Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan hatte eine Staatsaffäre ausgelöst.

Zeitdruck beim Löschen von Einträgen zentraler Kritikpunkt

Mit dem Gesetz gegen Hass im Netz ist geplant, dass soziale Netzwerke offenkundig strafbare Inhalte binnen 24 Stunden löschen sollen, bei komplizierteren Fällen in sieben Tagen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro - nicht im Einzelfall, sondern bei systematischem Versagen der sozialen Netzwerke. Die Befürchtung, Facebook könnte unter Zeitdruck und wegen drohender Bußgelder im Zweifel zu viel löschen, ist ein Haupteinwand der Gesetzeskritiker. Zuletzt hatte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags den Entwurf als "verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt" eingestuft. Widerstand kommt zudem unter anderem von Facebook selbst sowie von Journalisten- und Wirtschaftsverbänden.

Bundesjustizminister Heiko Maas Bild: picture alliance/dpa/M.Kappe

Im Konflikt um das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" zeigt sich Maas kurz vor den entscheidenden Beratungen im Bundestag indes kompromissbereit. So besteht er nicht mehr auf der zentralen Vorgabe, dass Anbieter wie Facebook verletzende oder falsche Behauptungen innerhalb von sieben Tagen löschen müssten, berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". An einem abschwächenden Zusatz wie "in der Regel" werde das Gesetz nicht scheitern, sagte der Minister bei einer SPD-Veranstaltung in Potsdam.

sti/jj (dpa, epd, kna)

 

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