1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Deniz Yücels Verteidigungsrede

Deniz Yücel
10. Mai 2019

Deniz Yücel, ehemaliger Türkei-Korrespondent der "Welt", hat der Türkei vorgeworfen, ihn während seiner Haft gefoltert zu haben. Die DW veröffentlicht die deutsche Übersetzung seiner Verteidigungsrede in voller Länge.

Frankfurter Buchmesse Journalist Deniz Yücel
Bild: picture-alliance/SvenSimon/A. Waelischmiller

Verteidigungsschrift 

Am 10. Mai 2019 dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten im türkischsprachigen Original vorgelegt 

Ich weiß, das, was ich hier zu sagen habe, hat für Ihr Gericht keinerlei Bedeutung und wird in der Türkei der Gegenwart keine rechtliche Entsprechung finden. Sie sind nicht die Instanz, die am Ende dieses so genannten Gerichtsverfahrens eine Entscheidung treffen wird. Ihre Richterroben, Richterpulte und Amtszimmer ändern nichts daran, dass Sie genauso Befehlsempfänger sind wie die Gendarmen, die mir Handschellen angelegt haben. Oder wie die Gefängnisaufseher, die mich eingesperrt haben, als man ihnen sagte "Sperrt den ein" und die das Gefängnistor aufgeschlossen haben, als man ihnen zurief "Lasst den raus". Sie werden sich daran erinnern, auf wessen Veranlassung Sie nach dem Jahr meiner Geiselnahme das Urteil zu meiner Freilassung unterzeichnet haben. 

Dennoch möchte ich hier ein paar Worte sagen. So, wie es Ahmet Altan gesagt hat: Obwohl ich weiß, dass kein Recht herrscht, werde ich so tun, als wäre es so. Und so, wie Ahmet Şık werde ich mich nicht verteidigen, ich werde anklagen. Ich möchte, dass das, was mir widerfahren ist, fürs Protokoll festhalten. Und falls dieses Verfahren eines Tages vor einem unabhängigen und ehrenwerten Gericht landet, das die Überlegenheit des Rechts respektiert, möchte ich nicht den Eindruck erwecken, ich hätte zu den Vorwürfen gegen mich nichts zu sagen. 

Diese Einlassung gebe ich nach einer Wartezeit von einem Jahr ab und einem weiteren Jahr voller Skandale davor. Im Folgenden werde ich die Grundrechtsverletzungen, denen ich ausgesetzt war, einzeln auflisten. 

1. Merkwürdiger Anfang des Abenteuers: Am 14. Februar 2017 habe ich freiwillig das Polizeipräsidium Istanbul aufgesucht, um eine Aussage zu machen. Kurz zuvor hatte ich über meine Anwälte in Erfahrung gebracht, dass ich zur Fahndung ausgeschrieben war. Allerdings hatte die Polizei mich weder vorgeladen, noch an meiner in den Unterlagen vermerkten bekannten Wohnung eine dieser frühmorgendlichen Operationen organisiert, die die türkische Polizei so liebt. 

Als ich in Begleitung des damaligen deutschen Generalkonsuls Georg Birgelen in die Vatan Straße ging, wurden wir persönlich vom Polizeipräsidenten Mustafa Çalışkan empfangen. Während des Tees in seinem Dienstzimmer machte er mehrfach vielsagende Andeutungen wie "Herr Yücel muss ja für Deutschland sehr wichtig sein." Oder: "Wir wissen, welchen Wert Frau Merkel auf Herrn Yücel legt." Nach dieser Unterhaltung - und nachdem ich erklärt hatte, dass ich meine Aussage nicht vor der Polizei, sondern bei der Staatsanwaltschaft machen werde, wurde ich festgenommen. Als ich in der Gewahrsamszelle jemandem in der Nachbarzelle vorstellte, rief dieser in den Raum: "Freunde, wir begrüßen unter uns den Journalisten, der Davutoğlu live nach Cizre gefragt hat!", worauf ein donnernder Applaus ausbrach. Erst ein Tee beim Polizeipräsidenten, sofort im Anschluss eine Begrüßung im Applaus in der Gewahrsamszelle - selbst unter den hohen Merkwürdigkeitsstandards der Türkei eine merkwürdige Situation. 

2. Fürchterlicher Gewahrsam: Obwohl ich aus eigenem Willen das Polizeipräsidium aufgesucht hatte, wurde ich festgenommen. In dieser Umgebung verbrachte ich ohne Sonnenlicht und frische Luft, mit elendig schlechtem Konservenessen, ohne Kaffee, Tee oder Zigaretten, mit schmutzigen und nur begrenzt zur Verfügung stehenden Toiletten mit einer einzigen Dusche für 120 Personen ganze 13 Tage in einer dunklen, etwa sieben Quadratmeter großen Zelle, die ich mir mit ein bis zwei weiteren Personen teilen musste. Auch wenn ich jeden Tag für ein Gesundheitsattest in eine Krankhaus gebracht wurde, versuchten die meisten der dort tätigen Ärzte mich mit der Frage "Wurden Sie geschlagen" abzufertigen, ohne mir auch nur ins Gesicht zu blicken. Aufgrund dieser schlechten Haftbedingungen war ich erkrankt, musste aber für jede medizinische Behandlung kämpfen. Zwar wurde ich Zeuge, wie manche Polizisten einige meiner Mitinsassen misshandelten. Aber zu mir verhielten sich die für den Gewahrsam zuständigen wie die in meinem Fall ermittelnden Polizisten menschlich anständig. An den Haftbedingungen änderte dies freilich nichts. 

3. Staatsanwalt der Schande: Ich war in Zusammenhang mit den von einer Hackergruppe namens Redhack gehackten und geleakten E-Mail-Konten des damaligen Energieministers und Erdoğans Schwiegersohn Berat Albayrak zur Fahndung ausgeschrieben worden; die Vorwürfe lauteten "rechtswidriges Eindringen und Verweilen in Informationssystemen". Doch bei seinem Verhör stellte der stellvertretende Oberstaatsanwalt von Istanbul Hasan Yılmaz so gut wie keine Frage zum Komplex Albayrak/Redhack. 

Als Straftatbestand präsentierte er mir stattdessen einige Berichte und Kommentare, die ich als Türkeikorrespondent der Welt verfasst hatte. Der Staatsanwalt versuchte also nicht, den universellen Rechtsnormen entsprechend von einer Straftat auf den Täter zu schließen. Vielmehr hatte er mich zum Schuldigen erklärt und versuchte nun, mir irgendwelche Straftaten anzudichten. Doch die Vorwürfe gegen mich sind unsinnig und keiner ernsthaften Auseinandersetzung wert. Ich werde mich hier nicht dazu herablassen zu erläutern, warum es sich bei meinen Texten um den allgemeinen journalistischen Standards entsprechende Arbeit handelte. Ich werde mich gegenüber meiner Arbeit, die ich nach bestem Wissen und Gewissen erledigt habe, nicht als respektlos erweisen. Und ich werde meine Berichte, Reportagen und Kommentare nicht verteidigen und damit so tun, als gäbe es im juristischen Sinne etwas, das ich rechtfertigen müsste. Journalismus ist kein Verbrechen, ihn als eines zu behandeln schon.

 4. Übersetzungs- und Logikdesaster: Die Übersetzungen aus dem Deutschen ins Türkische, die mir der Staatsanwalt präsentierte, waren ein echtes Desaster. Es wimmelte nur so von Übersetzungsfehlern. Zudem waren einige entscheiden Stellen sinnentstellend ausgelassen worden, an anderen Stellen waren Formulierungen hinzugefügt, die der Originaltext nicht aufwies. Ausnahmslos alle Übersetzungsfehler waren zu meinen Ungunsten. Ich hatte es also nicht allein mit Unvermögen, sondern auch mit Bösartigkeit zu tun. Diese Übersetzungsfehler werden meine Anwälte später im Detail darlegen. An dieser Stelle möchte ich mit zwei Beispielen begnügen. 

In einem der inkriminierten Texte hatte ich den Witz "Der Kurde soll seine Mutter nicht sehen" zitiert, der sich gegen die fehlende Gleichberechtigung und die Diskriminierung der kurdischen Bürger in der Türkei wendet. In seinem Haftantrag erdreistete sich der Staatsanwalt, diesen gegen Diskriminierung gerichteten Witz als "Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindschaft" auszulegen. Neben dieser Lächerlichkeit ließ er eine Frage allerdings offen: Wie soll ich in einem in Deutschland auf Deutsch erschienen Beitrag welches Volk zu Hass und Feindschaft aufgestachelt haben? 

An einer anderen Stelle des Verhörs sagte er: "Du hast Abdullah Öcalan als PKK-Oberkommandant’ bezeichnet. "Wo denn?", fragte ich. Nachdem er mir auf einem Ausdruck meines deutschsprachigen Originaltextes die entsprechende Stelle zeigte, sagte ich: "Schau, hier steht ‚Chef’. Man muss kein Deutsch können, um zu erkennen, dass das deutsche Wort ‚Chef’ identisch ist mit dem türkischen Wort 'şef'." Yılmaz blickte mich mit leeren Augen an. Und dann schrieb er in seinen Haftantrag, ich hätte "Oberkommandant" geschrieben. Als mir später im Gefängnis ein ehemaliger Polizeioffizier sagte, Yılmaz sei "der dümmste Staatsanwalt von ganz Çağlayan", habe ich, ich gebe es zu, dem nicht widersprochen. 

5. Absurde Gerichtsanhörung: Richter Mustafa Çakar vom 9. Untersuchungsgericht Istanbul war in seinen Umgangsformen freundlicher. Aber er gebärdete sich nicht wie ein Richter, sondern wie ein Aktivist der Regierung. Mehrfach unterbrach er mich mit Einwänden wie "Diese Ansicht teile ich nicht" oder "Ich sehe das anders". Es war, als würden wir nicht in einem Gerichtssaal, sondern auf einer Podiumsveranstaltung miteinander diskutieren. Schließlich sah ich mich dazu gezwungen zu sagen: "Herr Richter, und ich teile Ihre Ansicht nicht. Es ist aber kein Verbrechen, anderer Meinung zu sein als Sie." Weder lag ein begründeter Fluchtverdacht vor noch Verdunklungsgefahr. Und die mir vorgeworfenen Straftaten "Propaganda für eine Terrororganisation" und „Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindschaft“ gehörten nicht zu den Straftatbeständen, für die nach geltendem Recht Untersuchungshaft vorgesehen ist. Doch das Urteil stand bereits vorher fest. Ich wurde verhaftet. 

6. Haftprüfungen mit Copy & Paste: Bei den routinemäßigen Haftüberprüfungen haben die Untersuchungsgerichte im Copy-and-Paste-Verfahren die Fortsetzung der Untersuchungshaft verfügt. Die Widersprüche meiner Anwälte wurden nicht einmal gelesen. Woher ich das weiß? Weil mein Verteidiger Veysel Ok auf meine Bitte hin am 6. Oktober 2017 einen Widerspruch einlegte, auf dessen ersten drei Seiten er unsere üblichen Argumente gegen die Untersuchungshaft darlegte. Im Folgenden fügte er eine zweiseitige, von der Internetseite Sendika.org übernommene Analyse über die Nachwuchsprobleme des türkischen Fußballs ein. 

Dieser Text beginnt so: "Die nachfolgenden Sätze hört und liest man oft von Fußball-Experten: 'Nachwuchs ist wichtig.' 'Ohne Nachwuchsarbeit kein Profifußball.'" Wäre unser Widerspruch gelesen worden, diese Passage wäre sicher aufgefallen. Sie fiel nicht auf, weil Richter Yasin Karaca vom 3. Untersuchungsgericht Istanbul unseren Widerspruch ablehnte, ohne ihn auch nur gelesen zu haben. Die übliche Formel "Gelesen und verkündet" [Im türkischen Original-Wortlaut: "Über das Nötige wurde nachgedacht"] wirkte über diesem Urteil noch komischer als sonst. Doch eigentlich war es ein erschreckender Ausdruck der Teilnahmslosigkeit und fehlenden Ernsthaftigkeit, mit der diese Gerichte über das Leben von Menschen befinden. 

Ein anderes Beispiel der Ignoranz zeigte das Verfassungsgericht: In über zwei Jahren hat es sich nicht mit meiner Beschwerde gegen die Untersuchungshaft befasst. 

7. Isolationshaft: In der Geschlossenen Justizvollzugsanstalt Silivri, wie das Gefängnis Silivri Nr. 9 offiziell heißt, wurde ich in Isolationshaft gehalten. Es ging nicht allein darum, dass ich in einer Einzelzelle untergebracht war; wäre es das allein gewesen, hätte ich dagegen keine Einwände gehabt. Doch mit dem Ausnahmezustand waren alle Rechte, sich mit anderen Gefangenen zum Gespräch zu treffen oder die Sportanlagen gemeinsam zu nutzen außer Kraft gesetzt. Abgesehen von meinen Anwälten und in den auf eine Stunde pro Woche begrenzten und meist hinter Trennscheibe stattfindenden Besuchen von Familienangehörigen ersten Grades konnte ich niemanden sehen. Noch auf dem Sportplatz, den ich nach einigen Monaten für eine Stunde in der Woche aufsuchen durfte, blieb ich allein. 

Isolationshaft ist ein Angriff auf die seelische und körperliche Unversehrtheit und gilt daher als "weiße Folter". Neun Monate meiner insgesamt ein Jahr währenden Geiselnahme habe ich in der Isolationshaft verbracht. Und selbstverständlich blieben meine seelische und körperliche Unversehrtheit davon nicht unberührt. 

Auch in dem kleinen Hof, zu dem sich die Hintertür meiner Zelle öffnete, war ich allein. Nicht nur, dass der Hof von hohen und mit Stacheldraht gekrönten Mauern umgeben war, auch über den Hof war Drahtgitter gespannt. Selbst in das winzige Stück Himmel, das uns geblieben war, konnte ich nicht ohne Draht blicken. Diesen Himmelszaun empfand ich als besonders unerträglich. 

Zur Isolation gehörte, dass in den ersten Monaten weder meine Briefe weitergeleitet noch mir Briefe zugestellt wurden. Erst nach einem langen Kampf wurde mir Post von meiner Frau, meinen Eltern und Schwiegereltern ausgehändigt. Die übrigen an mich adressierte Briefen und Postkarten, die insgesamt mehrere tausend Stück gewesen sein müssen, wurden mir nur vereinzelt zugestellt. Diese Post wurde mir selbst bei meiner Freilassung nicht ausgehändigt. Entweder hatte man sie rechtswidrig konfisziert oder ebenso rechtswidrig vernichtet. 

8. Hetzkampagne: Die deutsche Öffentlichkeit wie die Bundesregierung hatten auf meine Festnahme und anschließende Verhaftung mit scharfer Kritik reagiert; auch die Opposition in der Türkei verurteilte den Vorgang. Von der türkischen Regierung hingegen kam zunächst keine Reaktion, auch in den Regierungsmedien wurde so gut wie gar nicht darüber berichtet. Doch drei Tage nach dem Hafturteil erschien ein Regierungsbulletin namens Star mit der Schlagzeile "Kein Journalist, sondern PKK-Handlanger" und gab den Startschuss für die Diffamierungskampagne gegen mich.

Offensichtlich hatte meine Verhaftung mit der in Deutschland beginnenden Diskussion über Auftrittsverbote für AKP-Politiker ihren Zweck erfüllt. Einen Tag nach dieser Schlagzeile, am 3. März 2017, sprach Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan in Istanbul bei der Verleihung des "Zümrüdüanka-Preises" des türkischen Grünen Halbmondes (was auch immer diese Veranstaltung mit mir zu tun hatte) erstmals öffentlich über mich. Er brachte die Auftrittsverbote für AKP-Politiker in Deutschland mit meiner Verhaftung in Verbindung uns bezeichnete mich als "Vertreter der PKK" und als "deutschen Agenten". Am 5. März 2017, abermals in Istanbul, sprach er am "Tokat-Abend" (was auch immer auch das mit mir zu tun hatte) erneut über mich und nannte mich in dieser Rede siebenmal einen "Terroristen". Später erfand er die Wortschöpfung "Agentterrorist". Und am 13. April 2017 behauptete er in einem Interview mit Beyaz TV und zwei weiteren Fernsehsendern: "Wir haben Videoaufzeichnungen und alles in der Hand. Das ist ein echter Agentterrorist."

Die Hetzkampagne gegen mich und die öffentliche Vorverurteilung meiner Person wurden vom obersten Vertreter des Staates geführt. Und diese Person erteilte den Gerichten und der Anklagebehörde keine verdeckten, sondern öffentliche Anweisungen. Würde in der Türkei der Gegenwart eine Staatsanwaltschaft es wagen, ohne Billigung der Staatsführung eine Anklageschrift vorzulegen, würde sich ein Gericht trauen, ohne Zustimmung der Staatsführung ein Urteil in einem Fall zu sprechen, über den der Staatspräsident sagt: "Jetzt sitzt er. Und dieses Verfahren wird so weiterlaufen"? Selbstverständlich nicht. 

Begleitet wurden die Beleidigungen und Verleumdungen aus dem Mund der obersten Staatsführung mit einer Schmutzkampagne der Regierungsmedien, die zuweilen tragikomische Züge annahm. Dass aber auch meine Frau, meine Freunde und meine Anwälte diffamiert wurden, war ganz und gar nicht komisch. 

9. Die eigentlichen Gründe meiner Verhaftung: Schon bald, nachdem ich im Mai 2015 meine Arbeit als Türkei-Korrespondent der Welt aufgenommen hatte, kam ich offenkundig auf eine schwarze Liste. Als ich bei einer Pressekonferenz am Grenzübergang Akçakale dem damaligen Gouverneur der Provinz Urfa eine Frage stellte, wurde ich festgenommen; nach einer (ebenfalls fehlerhaft ins Türkische übertragenen) Frage auf einer Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel und des damaligen türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu wurde ich von der türkischen Regierung und ihren Medien diffamiert. Als türkischer und deutscher Staatsbürger wäre es mir ein Leichtes gewesen, die Türkei zu verlassen. Ich blieb - aus der Überzeugung, dass Journalismus unter schwierigen Bedingungen besonders notwendig ist, aber auch, weil mir die Türkei am Herzen liegt. 

Später geriet ich aus Zufall in die Ermittlungssache Redhack/Albayrak. Darin erkannte man eine Gelegenheit, neben der permanenten Drangsalierung der unabhängigen türkischen Medien auch die Vertreter der ausländischen Presse einzuschüchtern. Der zweite Grund meiner Verhaftung war, dass man über meine Person einen Konflikt mit Deutschland vom Zaun brechen wollte, um in der Kampagne für das Verfassungsreferendum aus diesem Konflikt politischen Profit zu schlagen. 

10. Folter: Im Hochsicherheitsgefängnis Silivri Nr. 9 gibt es strikt geregelte Abläufe. Wenn es beispielsweise gilt, einen Häftling auf die Krankenstation oder zum Besuch von Anwälten oder Familienangehörigen zu führen, erscheint ein im jeweiligen Abschnitt tätiger Justizbeamter gemeinsam mit einem Beamten von der Gruppe, die in den Hauptkorridoren die Aufsicht führt und für einen bestimmten Zellentrakt verantwortlich ist, an der Zellentür. Es ist klar geregelt, wer wann die Leibesvisitation durchführt und welcher Beamter den Häftling wohin begleitet. Nachdem ich am 1. März 2017 nach Silivri überführt worden war, wurden auch bei mir bei einem Besuch auf der Krankenstation und zwei Besuchen von Abgeordneten des türkischen Parlaments die üblichen Abläufe eingehalten. 

Doch nachdem der Staatspräsident am Freitag, den 3. und nochmals am Sonntag, den 5. März die Hetzkampagne gegen mich gestartet hatte, erschien eine sechsköpfige Gruppe an meiner Zellentür, um mich zu einem Treffen mit meinen Anwälten zu bringen. Angeführt von einem Vollzugsbeamten namens Mustafa Aydın, gehörten zu dieser Gruppe die Aufseher Osman Andıç, Fırat Koçoğlu, Bilgican Kodal, Adem Yada sowie eine sechste Person, dessen Namen die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln konnte. (Ich nenne die Namen, weil jeder Mensch für sein Handeln verantwortlich ist.) Bereits die Leibesvisitation begann mit einer Grobheit, wie ich sie bis dahin nicht erlebt hatte. Dabei beschimpften mich diese Aufseher als "Vaterlandsverräter" und "deutschen Agenten" - Wiederholungen dessen, was der Staatspräsident über mich gesagt hatte.

Statt wie üblich ein Aufseher begleiteten mich nun sechs. Als wir den Hauptkorridor betraten, brüllte einer "Lauf schneller", während ein anderer schrie "Mach langsam!" Sie zwangen mich, meinen Kopf zu beugen und mit der Schulter die Wand schleifend zu laufen. Ich schäme mich, dies zu sagen, aber ich fügte mich dieser Anordnung. Ich war neu im Gefängnis, ich war allein und überrumpelt von dieser Situation. 

Alle üblichen Abläufe waren außer Kraft gesetzt. Fortan waren es immer dieselben sechs Aufseher, die mich irgendwohin und zurück in meine Zelle brachten. Als ich am folgenden Tag zum Familienbesuch gerufen wurde, erhöhten diese Aufseher das Maß der Schmähungen und Drohungen. Auf dem Korridor verlangten sie erneut, meinen Kopf zu senken. Und als wir an einem Mülleimer vorbeikamen, drohte einer: "Ich werde dich den Mülleimer grüßen lassen. Du wirst sagen: 'Hallo, mein Bruder Müll.' Denn du bist auch Müll." 

Auf dem Rückweg vom Familienbesuch sagte einer dieser sechs: "Wir sollten ihn besuchen." Und ein anderer antwortete: "Ja, genau. Dann, wenn er am wenigsten damit rechnet." Zwei, drei Stunden später drang diese Gruppe über den Hofeingang in meine Zelle ein. Bis dahin hatte ich noch keine routinemäßige Razzia erlebt; ich wusste also noch nicht, dass diese stets in Begleitung der Gendarmarie ablaufen. Eine Gefängniszelle ist kein selbstgewählter Lebensraum. Aber es ist dein Lebensraum. Dass eine große Gruppe in deine Privatsphäre eindringt und sich das Recht herausnimmt, alles zu durchwühlen und zu untersuchen, ist darum immer unangenehm. Bei allen späteren routinemäßigen Razzien habe ich allerdings keine unverhältnismäßige Grobheit erlebt. 

Doch das hier war anders. Es waren wieder dieselben sechs Aufseher. Sie warfen meine Sachen durcheinander, zwangen mich dazu, ein paar Zeitungsausschnitte wegzuwerfen, die ich aufgehoben hatte und die zu diesem Zeitpunkt mein einziger Besitz von ideellem Wert waren. Erneut überhäuften sie mich mit Beleidigungen. Weil in den Zellen im Gegensatz zu den Korridoren keine Kameras installiert sind, wurde ich erstmals auch körperlich mit Tritten gegen meine Füße und Schlägen auf Brust und Rücken angegangen. Das Maß der Gewalttätigkeit war nicht allzu hoch, weniger darauf ausgerichtet, mir körperliche Schmerzen zuzufügen als darauf, mich zu erniedrigen und einzuschüchtern. Womöglich wollte man mich auch zu einer Reaktion provozieren. Doch auch so war dies ein Fall von Folter. 

In Erinnerung an das Leid, das Menschen in diesem Land in etlichen Folteranstalten zugefügt wurde, vom Sansaryan-Haus zum Militärgefängnis Diyarbakır Nr. 5, von der Erenköy-Villa zum "Labor für Tiefgehende Untersuchungen", würde ich es nicht wagen, allein aufgrund der körperlichen Gewalt diese Erfahrung als "Folter" zu bezeichnen. Aber Folter wird nicht allein durch das Maß der körperlichen Gewalt oder der Grausamkeiten bestimmt. Zur Folter gehört eine psychologische Dimension. Dazu gehört auch, dass sie in organisierter Form angewandt wird. Dass sie darauf abzielt, die Würde des Misshandelten systematisch zu verletzen. Dass die körperliche und seelische Unversehrtheit, letztlich die Sicherheit des Gefangenen allein in der Gewalt seiner Peiniger liegt. Dass es keine Regeln gibt, auf die er sich verlassen und es keine Garantie gibt, dass die Grenzen, an die sie sich heute halten, morgen auch noch gelten. Das Opfer ist vollkommen der Willkür seiner Peiniger ausgeliefert. 

So wurde bei mir am folgenden Tag die Gewalt noch einmal erhöht. Erstmals schlug man mir ins Gesicht. Vor diesem Übergriff hatte man mich auf dem Weg zur Krankenstation erneut aufgefordert, meinen Kopf zu senken. Diesmal widersetzte ich mich dieser Anordnung und konnte die Erniedrigung, dies in den ersten beiden Tagen getan zu haben, wenigsten ein bisschen tilgen. Auf ganzen dem Weg zur Krankenstation drohte mir einer der Aufseher: "Ey, runter mit dem Kopf oder ich mache das!" Auch die Drohung mit dem Mülleimer wiederholte er. In den kamerafreien Treppen wurde ich gegen die Wand gedrängt und auf den Hinterkopf geschlagen. 

Da gerade ein anderer Häftling auf der Krankenstation war, schob mich die Gruppe in die auf demselben Gang liegende und ebenfalls kameralose Bibliothek. Der dort tätige Vollzugsbeamte erkannte sofort, dass etwas nicht stimmte, zog es aber vor, sich hinter den Bücherregalen zu verstecken. Ein Aufseher aus der Gruppe schlug mir zweimal hart ins Gesicht, dann streichelte er über meine Wange, während ein anderer fragte: "Was zahlen dir die Deutschen dafür, dass du dein Vaterland verrätst? Sprich oder ich reiße dir die Zunge raus." Wie die anderen provokativen Fragen auch ließ ich auch diese unbeantwortet. 

Auf der Krankenstation hatte ein Arzt mit Vornamen Uğur Dienst, dessen Nachname mir nicht bekannt ist. Kaum, dass ich die Krankenstation betreten hatte, sagte ich, dass ich von dieser Gruppe geschlagen worden sei und zeigte insbesondere auf den Aufseher, der mir in der Bibliothek ins Gesicht geschlagen hatte. Auf meinen Wunsch hin forderte der Arzt die Gruppe auf, das Behandlungszimmer zu verlassen. Er hörte sich meine Schilderung an und sagte, er werde mir ein Attest ausstellen. Doch nach dem Abschluss der Behandlung vergaß ich im Stress der Situation, nach dem Attest zu fragen. Die Schläge waren ohnehin nicht so kräftig, als dass sie sichtbare Spuren hinterlassen hätten. Ich bat den Arzt, mich auf dem Rückweg zu begleiten. Er tat es nicht selbst, aber bat den auf der Krankenstation tätigen Vollzugsbeamten (der unter normalen Umständen dafür zuständig gewesen wäre), mich zu begleiten. Dennoch folgten uns auch die anderen sechs wieder, beließen es auf dem Rückweg aber bei den schon üblichen "Vaterlandsverräter"-Sprüchen. 

Am selben Tag waren meine Anwälte gekommen. Noch bevor sie die Tür aufschlossen, rief einer von draußen: "Beschwer dich nicht wieder über uns, das bringt dir nichts." Er scheint sich seiner Sache sehr sicher. Wieder kam die Aufforderung, meinen Kopf zu beugen, wieder widersetzte ich mich wortlos. Der Aufseher, der mich in der Bibliothek geschlagen hatte, drohte mir nun: "Warte nur, diesen Finger, mit dem du auf mich gezeigt hast, werde ich dir erst in den Mund stecken und dann... ich weiß schon, wohin." Die Drohungen mischten sich nun mit sexuellen Phantasien. "Wir haben dich nicht geschlagen", fuhr derselbe Aufseher fort. "Wir haben dich gestreichelt. Du weißt nicht, was Gewalt ist. Aber wenn du willst, zeige ich es dir." Kurz darauf hörte ich zwischen dem Wortführer und einem anderen diesen Dialog: "Dieser Typ ist echt kaltblütig, er zeigt keine Reaktion." - "Wenn er bloß eine Reaktion zeigen würde, würden wir ihm schon die richtige Antwort geben." Der Aufseher, der seine Gewaltphantasien nicht im Griff hatte, wiederum antwortete: "Lasst ihn nur. Ich werde ihn dorthin bringen, wo es keine Kameras gibt." 

Nach der Lagebesprechung mit meinen Anwälten forderte mein Verteidiger Veysel Ok einen leitenden Vollzugsbeamten dazu auf, diese sechs Aufseher von mir fernzuhalten. Daraufhin begleiteten mich tatsächlich nur noch vier aus derselben Gruppe zurück in die Zelle. Unmittelbar nach dem Treffen, in einem kleinen und kamerafeien Gang zwischen den Anwaltskabinen und dem Hauptkorridor wurde ich in die Ecke gedrängt, wo mir einer gegen die Schulter boxte. 

Nicht nur, dass alle üblichen Abläufe außer Kraft gesetzt waren, abgesehen von der körperlichen Gewalt passierten alle übrigen Misshandlungen vor den Kameras und vor aller Augen. Dass Gefängnisdirektor Ali Demirtaş und das übrige leitende Personal über diese Vorgänge nicht informiert war, ist daher vollkommen ausgeschlossen. Aber hatte der Gefängnisdirektor diese Behandlung angeordnet? Ich vermute nicht. Denn in einer Situation, in der zehntausende Staatsdiener per Notstandsdekret entlassen und vormalige Gouverneure, Polizeipräsidenten oder hochrangige Richter verhaftet wurden und die gesamte Beamtenschaft sich ängstlich fragte "Komme ich als nächster an die Reihe?", halte ich es für unvorstellbar, dass ein Gefängnisdirektor es wagen würde, in einem Fall, mit dem sich der Staatspräsident persönlich befasst, derart eigenmächtig zu handeln. Meines Erachtens hätte niemand außer dem Staatspräsidenten selbst (oder dessen engster Umgebung) gewagt, die Initiative zu einer solchen Sonderbehandlung zu ergreifen.

Was aber konnte der Zweck sein? Konnte man es sich nicht denken, dass wir diese Vorgänge öffentlich machen?  Auch das erscheint mir kaum vorstellbar. Sehr viel wahrscheinlicher scheint mir, dass genau dies gewollt war. Der Zweck war womöglich, die Krise mit Deutschland weiter zu verschärfen und die zu erwartenden Reaktionen aus Deutschland in der Referendumskampagne auszuschlachten. Denn bereits die Nachricht "Deutscher Journalist in der Türkei verhaftet" hatte schon große Proteste ausgelöst. Es war nicht schwer sich auszumalen, wie man in Deutschland auf die Nachricht "Deutscher Journalist in der Türkei gefoltert" reagieren würde.

Genau darum beschlossen meine Anwälte und ich, dass wir uns nicht provozieren lassen durften und zunächst eine andere Strategie verfolgen mussten. Anstatt, wie von der Gegenseite mutmaßlich gewollt, die Sache an die Öffentlichkeit zu tragen, beschlossen wir, zunächst nach politisch-diplomatischen Lösung zu suchen. Wir schalteten sowohl hochrangige Vertreter der Bundesregierung als auch einen inländischen Politiker als Vermittler ein. Auch wenn ich nicht im Einzelnen weiß, welche Prozesse auf unsere Initiative folgten, zeigten unsere Bemühungen Erfolg. Bereits am folgenden Tag waren diese sechs Aufseher verschwunden und alles kehrte zur Normalität zurück. Zwei Tage darauf brach die türkische Familienministerin zu ihrer Abenteuerreise nach Rotterdam auf. Und der große Konflikt, den man womöglich über mich mit Deutschland vom Zaun brechen wollte, brach man eben nun mit den Niederlanden vom Zaun. 

Die Nachricht mit der Zusicherung, dass das betreffende Personal von mir fortan ferngehalten werde, die Enis Yavuz Yıldırım, der damalige Leiter der zentralen Gefängnisbehörde, an unseren Vermittler geschickt hat, werden meine Anwälte zu einem späteren Zeitpunkt dem Gericht einreichen. 

Danach habe ich im Gefängnis Silivri nichts Vergleichbares erlebt. Die übrigen Vollzugsbeamten verhielten sich teils freundlich und höflich, teils distanziert oder grob. Aber Misshandlungen war ich danach nicht mehr ausgesetzt und ich verspüre auch keine Wut auf das gesamte Gefängnispersonal. Aber gegen diese sechs Personen reiche ich Beschwerde ein. 

Ohnehin hatten wir bereits damals Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Silivri begann Ermittlungen, stellte diese jedoch ein, ohne mich auch nur angehört zu haben. Daraufhin legten wir Widerspruch ein, über den am 16. Februar 2018, als ich aus der Haft entlassen wurde, noch nicht entschieden worden war. In meiner Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte habe ich von der erlebten Folter berichtet. Mit Rücksicht auf das laufende Verfahren habe ich in den Texten und schriftlichen Interviews aus der Haft dieses Thema niemals angesprochen. Auch als nach meiner Freilassung das Gericht Silivri unseren Widerspruch gegen die Verfahrenseinstellung abgelehnt hatte, zog ich es vor, über dieses Thema nicht zu sprechen. Denn der richtige Ort hierfür war die Gerichtsverhandlung. Der richtige Ort war hier. 

Darum sage ich es an dieser Stelle zum ersten Mal öffentlich: Ich wurde im Gefängnis Silivri Nr. 9 drei Tage lang gefoltert. Womöglich auf direkte Veranlassung des türkischen Staatspräsidenten oder dessen engster Umgebung, auf jeden Fall aber infolge der Hetzkampagne, die er begonnen hatte und unter seiner Verantwortung. So oder so, der Hauptverantwortliche für die Folter, der ich ausgesetzt war, heißt Recep Tayyip Erdoğan. 

11. Geiselgeschäfte: In dem bereits erwähnten Fernsehinterview vom 13. April 2017 hat Tayyip Erdoğan noch etwas gesagt: Auf die Frage eines Interviewers "Wir werden ihn nicht hergeben?" antwortete er: "Auf keinen Fall, solange ich in dieser Aufgabe, in diesem Amt bin, niemals." Dabei hatte ich, wie ich immer wieder aus dem Gefängnis geschrieben habe, niemals eine Auslieferung verlangt, sondern nur ein faires und möglich schnelles Verfahren. Für den Staatspräsidenten aber war diese Erklärung der Beginn von Verhandlungen. Wie eine Mischung aus Istanbuler Parkplatz-Mafia und Teppichhändler aus Kayseri musste er sich gedacht haben: "Wenn dieser Mann für Deutschland so wichtig ist, dann sollten wir ihn nicht umsonst hergeben." 

In Gangstermanier hat er als Gegenleistung für meine Freilassung mal die Auslieferung nach Deutschland geflohener Ex-Offiziere gefordert, mal andere Forderungen gestellt. So, wie er der US-Regierung offen ein Tauschgeschäft anbot - Brunson gegen Gülen oder wörtlich: "Gib den Priester, nimm den Priester" -, so legte er in meinem Fall dieselbe Logik an den Tag. "In Deutschland gibt es viele Deniz'", behauptete er, obwohl in Deutschland kein einziger Journalist allein wegen seiner Berichte und Kommentare verhaftet war. Kurz: Tayyip Erdoğan verhielt sich wie der Rädelsführer einer kriminellen Organisation, der die Angehörigen der Justiz zu seinen Komplizen machte und mich ein Jahr lang als Geisel hielt. 

12. Peinliche Anklageschrift: Schließlich legte Staatsanwalt Yılmaz ein dreiseitiges Kuriosum vor, das er "Anklageschrift" zu nennen sich erkühnte. Weder enthielt diese "Anklageschrift" die von Erdoğan behaupteten Videoaufnahmen (natürlich nicht, denn die gibt es nicht), noch irgendetwas anderes, das man einen "Beweis" nennen könnte. Größtenteils waren meine Artikel aus der Welt aufgeführt, die schon dem Hafturteil zugrunde lagen. Zu den zusätzlichen Texten möchte ich mir ein paar Takte erlauben. 

In einem davon wirft mir die Staatsanwaltschaft vor, den Begriff "Völkermord an den Armeniern" verwendet zu haben. Das trifft zu. Ich kann einen Völkermord schlecht ein Basketballspiel nennen. Nebenbei: Selbst wenn ein großer Teil der türkischen Gesellschaft diese Tatsache verdrängt, weiß man eigentlich sehr genau, was damals passierte. Ich erinnere mich, wie ich nach der Resolution des Deutschen Bundestages zum Völkermord an den Armeniern, welche übrigens die historische Mitverantwortung Deutschlands betonte, die Proteste vor dem deutschen Konsulat in Taksim verfolgte: "Völkermord ist und bleibt Lüge", skandierte die Menge. Und gleich danach: "Der beste Armenier ist ein toter Armenier". Die schizophrene Logik lautet: "Es gab keinen Völkermord, aber wenn nötig, machen wir noch einen." Doch solange die Türkei sich der historischen Wahrheit nicht stellt, wird sie nicht zur zivilisatorischen Moderne aufschließen. 

Beim zweiten Text, der neu Eingang in die Anklageschrift gefunden hatte, soll es sich laut Staatsanwalt um einen Beitrag vom 24. Juli 2016 in der Welt handeln, in dem ich das Vorgehen der türkischen Sicherheitskräfte gegen die PKK als "ethnische Säuberung" bezeichnet haben soll. Hätte es hierfür ernsthafte Gründe dafür gegeben, ich hätte nicht gezögert, diesen Begriff zu benutzen. Aber diese Gründe gab es nicht, so dass ich weder an diesem Datum noch in irgendeinem anderen Beitrag in diesem Zusammenhang den Begriff "ethnische Säuberung" verwendet habe. Das ist kein Übersetzungsfehler, das ist eine Lüge des Staatsanwalts. (Womöglich hat er keinen einzigen der inkriminierten Texte als vermeintliche Beweise den Gerichtsakten beigefügt, damit seine Lüge nicht gleich auffliegt.) 

13. Skandalöse Telefonliste: Das einzig neue vermeintliche Beweisstück, das der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift vorgelegt hat, ist ein Polizeibericht über meine Telefonverbindungsdaten aus den Jahren 2014 bis 2017. Abgesehen von den Namen, die ich nicht kenne, handelt es sich bei den meisten genannten Personen um Journalistenkollegen oder um Quellen: Rechtsanwälte, Akademiker, NGO-Mitarbeiter, Abgeordnete und deren Berater. Hat man mich ein Jahr eingesperrt, um zu herauszufinden, dass ich mit diesen Menschen Kontakt hatte? 

In diesem Bericht werden viele Menschen ohne jedes Gerichtsurteil, allein auf Grundlage von Spekulationen und nebulösen Quellen, des Terrorismus bezichtigt. Obwohl überhaupt nichts vorliegt, werde ich über diese Menschen unter Verdacht gestellt und sie über mich. Mit derselben Logik tauchen in Anklageschriften gegen einige türkische Kollegen Formulierungen wie "Der Verdächtige steht in Kontakt zu Ilker Deniz Yücel" auf, so als gäbe es im Türkischen Strafgesetz einen Straftatbestand, der lautet: "Wer dem schon mal 'Guten Tag' gesagt hat, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu drei Jahren bestraft." 

Obendrein stimmen die Zahlen im Polizeibericht und der Pseudo-Anklageschrift nicht überein. Wenn man zwei Personen abzieht, die im Polizeibericht irrtümlicherweise doppelt genannt werden, sind dort 64 Personen aufgeführt. In der Anklageschrift hingegen ist von "59 verschiedenen Personen" die Rede. Unser Freund, der Staatsanwalt hat es nicht einmal geschafft, diese Zahl fehler- und unfallfrei zu übertragen. 

14. Rechtswidrige Freilassung: Die Türkei hat in der jüngsten Vergangenheit eine Vielzahl rechtswidriger Verhaftungen erlebt. Aber die erste rechtswidrige Freilassung erlebte sie mit mir. Dem Gericht muss ich diese Sache nicht erläutern, als Befehlsempfänger waren sie in diese Vorgänge involviert. Fürs Protokoll möchte ich die Geschichte dennoch erzählen: Am 14. Februar 2018 erklärte der damalige Ministerpräsident in einem Interview mit der ARD: "Ich hoffe, dass er in kurzer Zeit freigelassen wird. Ich bin der Meinung, dass es in kurzer Zeit eine Entwicklung geben wird."

Am folgenden Tag, an dem er sich in Berlin mit Bundeskanzlerin Angela Merkel traf, erhielt ich in Silivri Besuch von Verantwortlichen des Deutschen Konsulats, die mir folgendes eröffneten: "Die türkische Seite ist bereit, Sie freizulassen. Aber unter einer Bedingung: Sie verlassen sofort und geräuschlos das Land. Die Bundesregierung ist dazu bereit, Ihnen dabei zu helfen und wird ein Sonderflugzeug zur Verfügung stellen." Meine Antwort lautete: "Wenn sich die türkische Staatsführung etwas davon verspricht, mich zu verhaften, werde ich verhaftet. Und wenn sie sich etwas davon verspricht, mich freizulassen, komme ich raus. Und dazu soll ich nichts sagen? So lasse ich nicht mir umspringen." Ich bin Journalist, kein Mitarbeiter der Bundesregierung, weshalb ich das Angebot, mich ausfliegen zu lassen, ebenfalls dankend ablehnte. Erdoğan hatte Binali Yıldırım vorgeschickt, um nicht sein einmal gesagtes Wort selber zurücknehmen zu müssen. Doch nun konnte mich Yıldırım nicht während seines Deutschland-Besuch als Aufmerksamkeit an seine Gastgeber präsentieren. 

Am folgenden Tag, am 16. Februar 2018, erklärte der Springer-Verlag, dessen Mitarbeiter ich ja tatsächlich bin, dass er mir ein Flugzeug bereitstellen würde. Und ich akzeptierte, auszureisen - wenngleich nicht "sofort und geräuschlos". Der damalige deutsche Außenminister Sigmar Gabriel teilte diese Entscheidung seinem türkischen Amtskollegen Mevlüt Çavuşoğlu mit, der dies wem auch immer weiterleitete. Das letzte Glied in dieser Kette war das 32. Istanbuler Strafgericht, bei dem meine Entscheidung in der Gestalt einer Anordnung ankam: Mit der Anordnung, mich freizulassen. Der Vorsitzende Richter Ömer Günaydın tat, was man ihm sagte. 

Dies ist nicht der geeignete Ort zu erläutern, warum ich es am Ende doch akzeptiert habe, die Türkei zu verlassen. In diesem Zusammenhang ist etwas anderes wichtig: Wenn der türkische Staat mich tatsächlich einem Gerichtsverfahren hätte unterziehen wollen, wenn man wirklich der Auffassung wäre, ich hätte Verbrechen begangen, die mit bis zu 18 Jahren Haft geahndet werden können, hätte mich die Türkei nicht einfach auseisen lassen. Dieser Staat, der bei meinen freigelassenen Kollegen und anderen ehemaligen politischen Gefangenen routinemäßig Meldeauflagen und Ausreiseverbote verhängt, hat bei mir das genaue Gegenteil getan: Ich wurde zur Ausreise gezwungen. Was mit meiner Geiselnahme als Verletzung meiner Grundrechte begann, endete mit der Verletzung anderer Grundrechte: Ich wurde aus einem Land rausgeworfen, dessen Bürger ich nach wie vor bin. 

15. Gerüchte um einen Deal: Es stimmt, die türkische Regierung hat versucht, mich als Geisel zu behandeln und mich auszutauschen. Und es stimmt, ich habe noch im Gefängnis erklärt, dass ich "für schmutzige Deals nicht zur Verfügung" stehe. Allerdings hat es nach allem, was bekannt ist, keinen solchen Deal gegeben - weder einen Austausch mit Personen, deren Auslieferung die Türkei verlangt, noch Waffengeschäfte noch andere Gegenleistungen. Das einzige, das die Türkei mit meiner Freilassung erreicht hat, war ein Ende der Spannungen und, soweit unter den gegebenen Bedingungen überhaupt möglich eine gewisse "Normalisierung". Denn die türkische Regierung war aus wirtschaftlichen Gründen dazu gezwungen, diese Spannungen abzubauen. Und der Weg dahin führte allein über meine Freilassung. Und dies hatte nicht nur mit der Entschlossenheit der Bundesregierung zu tun, sondern war auch Folge des immensen öffentlichen Drucks, den meine Freunde mit ihrer Kampagne, meine Zeitung und alle anderen Medien mit ihrer Solidarität und sehr viele Bürger mit ihrem Engagement aufgebaut hatten. Für diese großartige Unterstützung bin ich unendlich dankbar. 

In diesem Land haben unzählige Menschen im Namen von Demokratie, Freiheit und Gleichheit sehr viel größere Opfer gebracht; in der Türkei wie in vielen anderen Teilen der Welt haben Kollegen bei der Ausübung dieses Berufes ihr Leben verloren. Im Verhältnis dazu verblasst das, was mir widerfahren ist. Ihr Urteil hingegen ist wertlos. Aber das wird nicht auf ewig so weitergehen. Und alle, die sich bei der Verletzung meiner Grundrechte und in tausenden anderen Fällen zu Komplizen gemacht haben, werden eines Tages vor Gericht dafür Rechenschaft ablegen. Und alles wird gut. 

İlker Deniz Yücel

Berlin, 10. Mai 2019