Schulden machen ...
7. Oktober 2009Dass Deutschland zumindest formal ein Defizitverfahren droht, ist dem ehemaligen Finanzminister Theo Waigel zu verdanken. 1992 einigten sich die EU-Staaten auf einer Konferenz in der niederländischen Stadt Maastricht auf vier Kriterien, die alle Länder erfüllen mussten, die den Euro einführen wollten. Sie mussten erstens für eine längere Zeit eine hohe Preisstabilität nachweisen, zweitens durften die langfristigen Zinssätze nicht wesentlich höher als die in den drei preisstabilsten Ländern sein, drittens durfte der Gesamtschuldenstand eines Landes nicht mehr als 60 Prozent seiner jährlichen Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt, BIP) betragen, und viertens dürfte die jährliche Neuverschuldung nicht höher als drei Prozent des BIP ausfallen.
Kriterien permanent einhalten
Theo Waigel befürchtete, dass alle Länder, die den Euro einführen wollten, bei der Erfüllung dieser Kriterien eine Punktlandung machen, um sich dann, wenn sie den Euro haben, um solche Kriterien nicht mehr zu kümmern. Deshalb setzte er 1996 auf einem EU-Gipfel in Dublin durch, dass zwei dieser Kriterien permanent einzuhalten seien: Das Schuldenstandskriterium und die Neuverschuldungsgrenze, festgeschrieben im so genannten Stabilitäts- und Wachstumspakt.
Kleine Anekdote am Rande: Bei den Verhandlungen zum Stabilitätspakt wurde Waigel auch vom italienischen Finanzminister unterstützt. Ausgerechnet Italien, das zuvor mit dem Schuldenmachen und der Inflation nie besonders genau genommen hat? Als Waigel ihn darauf ansprach, antwortete der, so Waigel: "Ganz einfach. Alleine hätte ich das in meinem Land niemals durchsetzen können."
Frühwarnung durch den Blauen Brief
Im Stabilitätspakt ist ein Verfahren festgelegt, das automatisch in Gang kommt, wenn Staaten die beiden Kriterien verletzen. Droht zum Beispiel eine erhöhte Neuverschuldung, versendet die EU-Kommission als Frühwarnung den berühmten Blauen Brief. Stellt sich dann die Neuverschuldung tatsächlich ein, müssen die betroffenen Länder Pläne zum Abbau der Schulden vorlegen. Wenn sie ihre Pläne nicht einhalten, drohen ihnen finanzielle Sanktionen - die allerdings noch nie verhängt worden sind. Denn diese Sanktionen kann nicht die EU-Kommission beschließen, sondern nur der Ministerrat, der dafür eine Zweidrittel-Mehrheit braucht.
Flexibel gehandhabt
Zudem können sich die betroffenen Länder auch darauf berufen, dass im Stabilitätspakt Ausnahmen in außergewöhnlichen Fällen, zum Beispiel Naturkatastrophen oder eben auch Finanzkrisen, vorgesehen sind. Milliardenschwere Konjunkturprogramme aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise, sinkende Steuereinnahmen und steigende Ausgaben für Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld führen dazu, dass die Defizite in der EU derzeit wieder kräftig steigen. Die EU-Finanzminister vereinbarten bereits im vergangenen Jahr, wegen der Krise den Stabilitätspakt flexibler zu handhaben. Konkret bedeutet dies, dass begrenzte und zeitlich befristete Überschreitungen der Defizitmarke von drei Prozent geduldet werden. Dauerhafte Verstöße sollen aber weiterhin zu einem Verfahren führen.
Autor: Rolf Wenkel
Redaktion: Monika Lohmüller